Klimaschutz: Deutschland will Emissionsziele schneller erreichen
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Der Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat vor wenigen Tagen die Eröffnungsbilanz Klimaschutz vorgelegt. Diese sei notwendig, um aufzuzeigen, wo Deutschland bei den einzelnen Handlungsfeldern steht. Das gelte sowohl für die Klimaziele in den verschiedenen Sektoren als auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzausbau. Die Eröffnungsbilanz zeige, wie sehr der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen liegt.
„Die Eröffnungsbilanz Klimaschutz zeigt: Wir starten mit einem drastischen Rückstand. Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Es ist absehbar, dass die Klimaziele der Jahre 2022 und 2023 verfehlt werden. Aber wir unternehmen alle Anstrengungen, um den Rückstand wettzumachen. Hierzu müssen wir die Geschwindigkeit unserer Emissionsminderung verdreifachen und deutlich mehr in weniger Zeit tun.“ –Robert Habeck, Wirtschafts- und Klimaschutzminister
Habeck betonte, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden und der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80 Prozent steigen soll. „Die Arbeit dafür hat begonnen“, so der Wirtschafts- und Klimaschutzminister weiter: „Die prioritären Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen setzen wir jetzt aufs Gleis – ein erstes Klimaschutz-Paket kommt bis Ende April, ein zweites im Sommer.“
Ziel des Klimaschutz-Sofortprogramms ist es, alle Sektoren auf den Zielpfad zu bringen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit Deutschland seine Klimaziele erreichen kann. Alle dafür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen sollen bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Damit dies gelingt, werde die Bundesregierung die Erstellung und Umsetzung des Programms konsequent vorantreiben.
„Es wird einige Jahre dauern, bis wir die Erfolge sehen werden“
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck machte deutlich: „Das alles ist eine Mammut-Aufgabe. Und es wird einige Jahre dauern, bis wir die Erfolge sehen werden. Aber das, was wir jetzt machen, legt die Grundlage dafür, Klimaschutz und Wohlstand zusammenzubringen.“
Zu den Sofortmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitnah vorlegen wird, gehören unter anderem:
EEG-Novelle: Im EEG sollen die Weichen gestellt werden für 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030. Dafür sollen die Ausschreibungsmengen erhöht werden. Die technologiespezifischen Mengen werden anwachsend ausgestaltet, von Anfang an von einem sehr ambitionierten Niveau ausgehend, so das Ministerium einer aktuellen Mitteilung. Dabei werde ein Bruttostromverbrauch in der Mitte des Korridors aus dem Koalitionsvertrag (680 – 750 TWh) unterstellt, also 715 TWh. Es soll der Grundsatz verankert werden, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.
Solarenergie: Die Solarenergie soll mit einem Solarbeschleunigungspaket entfesselt werden. Das Solarbeschleunigungspaket beinhalte ein breites Bündel an Einzelmaßnahmen, um die Solarenergie deutlich voranzubringen. Hierzu zählen unter anderem eine Verbesserung beim Mieterstrom, die Anhebung der Ausschreibungsschwellen und eine Öffnung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen unter Beachtung von Naturschutzkriterien. Zudem soll gesetzlich das neue Ziel umgesetzt werden, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden sollen. Bei gewerblichen Neubauten soll Solarenergie verpflichtend werden, bei privaten Neubauten die Regel.
Windenergie: Es sollen kurzfristige Flächenpotenziale für Wind an Land erschlossen und der Ausbauprozess mit einem Wind-an-Land-Gesetz beschleunigt werden. Die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren sollen reduziert und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit des Windausbaus mit militärischen Interessen umgesetzt werden. Hier schlummern große Flächenpotenziale, heißt es in der Mitteilung. So seien allein im Bereich Funknavigation und Drehfunkfeuer 4 bis 5 GW Leistung möglich. Zusätzlich gebe es ein Potenzial von 3 bis 4 GW Leistung im Bereich militärischer Belange. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reserviert, der Windenergieausbau mit dem Artenschutz versöhnt und die Voraussetzungen für zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren geschaffen werden.
Senkung des Strompreises: Der Bund will eine Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen schaffen. Vor allem im Vergleich zu fossilen Energieträgern soll Strom günstiger werden. So sollen
Wärmepumpen und E-Mobilität attraktiver und die Sektorkopplung vorangebracht werden. Deshalb werde die EEG-Umlage ab 2023 über den Bundeshaushalt finanziert, was die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten entlasten soll. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage überführe der Bund die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz, um der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen.
Klimaschutzverträge mit der Industrie: Der Bund werde die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie schaffen. Für den Einstieg in klimaneutrale Produktionsverfahren benötige die Industrie einen verlässlichen Förder- und Investitionsrahmen. Durch dieses Instrument soll sich die Wirtschaftlichkeit klimaneutraler Produktionsverfahren früher einstellen, und die Kosten sollen für die Unternehmen planbarer werden.
Wärmestrategie: Auch in der Wärme strebt die neue Regierung einen sehr hohen Anteil der erneuerbaren Energien an: Bis 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Energieeffizienz sieht der Bund als zweite Säule an, daher werde für das optimale Zusammenspiel beider Instrumente eine neue Gebäudestrategie Klimaneutralität erarbeitet. Der Bund will den Klimaschutz im Gebäude entscheidend voranbringen und sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung sowie die Dekarbonisierung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Dafür werde die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unmittelbar nach der beihilferechtlichen Genehmigung in Kraft gesetzt und ihre Finanzierung aufgestockt.
Gebäudestandards und -förderung: Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen will das Wirtschafts- und Klimaministerium mit einer zügigen Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes verlässliche Planungsgrundlagen für Investitionen schaffen. Damit sollen Neubauten und Gebäudesanierungen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausgerichtet werden. So soll die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt werden, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben wird. So will der Bund Fehlinvestitionen verhindern, die nicht mit den Klimazielen vereinbar sind. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude werde parallel zügig angepasst; sie soll die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes flankieren und bis 2025 den Markt durch effiziente Anreize an diese Schritte heranführen.
Wasserstoffstrategie: Die neue Regierung will die Maßnahmen zum Markthochlauf der Wasserstofftechnologie anpassen, um die Produktion an grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln. Hierfür werde die Nationale Wasserstoffstrategie noch in diesem Jahr überarbeite, zudem sollen zusätzliche Förderprogramme auf den Weg gebracht werden.
Dies sei nur eine erste Auswahl der geplanten Projekte, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Derzeit werde geprüft, welche weiteren Maßnahmen schnell auf den Weg gebracht werden können. Zudem sollen weitere Maßnahmen aus anderen Ressorts und Sektoren in das Sofortprogramm einfließen, welches in den kommenden Monaten in engem Schulterschluss innerhalb der Bundesregierung erarbeitet werde.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Pressemitteilung vom 11.01.2022
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