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Österreich: Förderung für betrieblich angeschaffte E-PKW wird halbiert

Österreich: Förderung für betrieblich angeschaffte E-PKW wird halbiert

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Obwohl das österreichische Umweltministerium erst im Dezember angekündigt hat, das Fördervolumen für den Ankauf von Elektrofahrzeugen und entsprechender Infrastruktur 2022 deutlich anheben zu wollen, kommt nun der Schock für Unternehmer: für betrieblich angeschaffte Fahrzeuge wird die Förderung halbiert! Das kommt völlig überraschend und wird auch nicht offiziell vom Ministerium kommuniziert.

Hintergrund ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Umstand, dass mehr als 80 Prozent der E-Autos, die bisher in Österreich zugelassen wurden, von Unternehmen angeschafft werden. Offenbar möchte das Ministerium nun den Ankauf durch Private forcieren. Die Förderhöhe für Private bleibt mit 5.000 Euro nämlich gleich hoch wie in den letzten Jahren. Hier ist auch die Antragstellung für den Fördertopf 2021 noch möglich, während jene für die Betriebe bereits vorzeitig gestoppt wurde. Offiziell ist von „vollständigem Ausschöpfen der Mittel“ die Rede. Die Antragstellung für das Programm 2022 wird erst ab Anfang Februar freigeschaltet.

Betriebe müssen sich daher ab sofort mit jeweils der Hälfte der Förderung von 2021 zufrieden geben. 2.000 Euro werden noch für E-PKW und Brennstoffzellen-PKW locker gemacht (finanziert je zur Hälfte von Bundesministerium und Automobilimporteuren), für Plug-In-Hybride und Range Extender mit Benzinmotor gibt es noch 1.000 Euro. Die Voraussetzungen bleiben gleich: der Brutto-Listenpreis für das Basismodell darf 60.000 Euro nicht übersteigen, Plug-In-Hybride und Range Extender müssen mindesten 50 km vollelektrische Reichweite aufweisen. Nicht gekürzt wird hingegen die Förderung für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1. Für jene mit maximal 2,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht beträgt diese weiterhin 7.500 Euro pro Fahrzeug, für jene ab 2,5 Tonnen 12.500 Euro. Der zweistufige Beantragungsprozess bleibt ebenfalls gleich: Fahrzeug im ersten Schritt registrieren (dazu ist nur die Art des Fahrzeuges und ein ungefähres Lieferdatum einzutragen), nach Lieferung und Bezahlung Antrag stellen. Zwischen Registrierung und Antragstellung dürfen jedoch nicht mehr als 36 Wochen vergehen.

Die Zielgruppen des neuen Förderprogramms sind also klar Private und Kleingewerbetreibende. Wenn die bisherigen Treiber der Elektromobilität in Österreich – PKW-Flottenbetreiber und Einzelunternehmer – allerdings durch gegenläufige Pressemeldungen und Verschleiern von Informationen vor den Kopf gestossen werden, wird das nicht unbedingt zur Vertrauensbildung in die neue Regierung beitragen. Das wird sich in der Entwicklung der Zulassungszahlen 2022 zeigen.

Quelle: Flottenmanagement GmbH – Newsletter 01/2022//www.umweltfoerderung.at

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