Lange Lieferzeiten: Wird’s nun eng mit der vollen E-Auto-Förderung?
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Die voll umfängliche Förderung mit doppeltem Umweltbonus der Bundesregierung für E-Autos und Plug-in-Hybride läuft noch bis Ende dieses Jahres (2022), kann allerdings erst mit der Zulassung beantragt werden. Und da liegt die Krux: Bei jetziger Bestellung betragen die Lieferzeiten mancher Hersteller bis zu zwei Jahre … Wie geht’s also weiter?
„Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein“, heißt es auf Bundesregierung.de. Bislang sind es laut Kraftfahrtbundesamt jedoch nur etwa über 1 Million – Plug-in-Hybride mit einberechnet. Doch die Subventionen der Politik scheinen allmählich Früchte zu tragen, startete das Jahr 2022 doch mit einem Zuwachs von 28,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (Januar), der Monat Februar lag sogar knapp 55 Prozent über jenem in 2021. Grundsätzlich eine gute Entwicklung, jedoch können die Hersteller die hohe Nachfrage derzeit nicht bedienen – Auswirkungen der Corona-Pandemie und des aktuelle herrschenden Chipmangels.
„Mindestens das 1. Halbjahr 2022 wird aufgrund anhaltender Lieferengpässe der Mikrochips sehr volatil und anspruchsvoll bleiben. Die Situation hat sich durch die Schneestürme in Texas im Februar, da die dort ansässigen grossen Chiphersteller ihre Produktion einstellen oder reduzieren mussten, durch einen Brand bei einem japanischen Chiphersteller im März, die Schiffshavarie im Suezkanal im April sowie erneuten Covid-19-Ausbrüchen in Asien diesen Sommer, die Fabrikschliessungen von Halbleiter-Herstellern zur Folge hatten, verschärft“, heißt es im Blog der AMAG, größter VW-Konzernmarken-Importeur der Schweiz. Hinzu kommt wohl nun auch noch die Ukraine-Krise, wodurch die Hersteller von Lieferproblemen dort ansässiger Zulieferer berichten.
Die Folgen sind eingebrochene Produktionen, geringere Stückzahlen und steigende Gebrauchtwagenpreise. Jahreswagen oder Vorführmodelle sind dennoch rar geworden, weil sie meist sofort verfügbar sind. Zudem erhalten auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie – somit also sofort. Doch wer ein neues Fahrzeug bestellt, kann den Umweltbonus erst nach der Zulassung beantragen, anderenfalls wird er vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einfach abgelehnt. Und die Lieferzeiten können sich je nach Hersteller und Modell in die Länge ziehen. Laut Autobild.de braucht eine Auslieferung für den Smart EQ fortwo bis zu 15 Monate, für einen Skoda Enyaq derzeit 10 bis 13 Monate und für einen elektrischen Mini gar zwölf Monate ab Bestelleingang. Wer jetzt bestellt, müsste seinen Neuwagen also binnen neun Monaten erhalten und zulassen. Man muss kein Mathematiker sein, um zu wissen: Das könnte eng werden! Zumal keiner weiß, wie und ob es eine weitere Förderung im Jahr 2023 geben wird. Sowohl die Prämien für BEV- und PHEV-Fahrzeuge als auch die generelle Förderfähigkeit von Plug-in-Hybrid-Modellen steht auf dem Prüfstand.
Ubitricity
Händler und Käufer verunsichert: Es braucht eine schnelle Nachfolgeregelung
Doch diese Prüfung geht vielen Neuwagenkäufern und Händlern verständlicherweise nicht schnell genug. „Wer derzeit ein neues E-Fahrzeug bestelle, müsse in den meisten Fällen bis zum Jahr 2023 warten, bis das Auto geliefert und zugelassen wird“, sagte der Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Thomas Peckruhn laut t3n.de. So gestaltet sich die Preiskalkulierung für die Händler als äußert schwierig, weil niemand genau weiß, wie hoch die Förderung tatsächlich ausfallen wird. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) mahnt die Politik: „Wir brauchen eine schnelle Entscheidung über die Nachfolgeregelung“.
Klar sei laut Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck jedoch, dass die Förderung zukünftig neu ausgerichtet und „ehrgeiziger“ gestaltet wird. Dies soll der Elektromobilität weiteren Schub verleihen und den Klimaschutz stärken. „Die Bundesregierung sollte rasch über die künftigen Rahmenbedingungen entscheiden und Planungssicherheit schaffen“, erklärt Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes Internationaler Kraftfahrzeughersteller (VDIK). So sollte seiner Meinung nach zukünftig wieder das Datum des Kaufvertrags gelten und nicht mehr das Datum der Zulassung. Jene, die ihren Neuwagen bereits bestellt haben, müssen nun also hoffen. Hoffen zum einen, dass der Wagen vor dem 31.12.2022 ausgeliefert und zugelassen wird, und zum anderen, dass die Förderung fortgeführt wird. Beides gleicht einer Zitterpartie. Allen, die mit dem Gedanken eines Neuerwerbs spielen, raten wir – sofern möglich – erst einmal abzuwarten.
Antragsberechtigt sind momentan Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Eine verlängerte Haltedauer von 12 Monaten ist überdies im Gespräch. Wird das Fahrzeug geleast, kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 9.000 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 6.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 3.000 Euro), von über 40.000 bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Quellen: Bundesregierung.de, Kraftfahrtbundesamt, Volkswagen.de, VDIK, ZDK, VDA, t3n.de
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