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Förderung von Elektroautos – diese Voraussetzungen gibt es

Förderung von Elektroautos – diese Voraussetzungen gibt es

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Elektroautos tanken Strom statt Benzin und sind damit die umweltfreundlichere Alternative auf den Straßen. Sie werden gerne als die Zukunft des Autos angepriesen – derzeit sind sie aber nach wie vor verhältnismäßig teuer. Deshalb kann sich nicht jeder Interessierte ein E-Auto leisten. Der Staat unterstützt die Verbreitung umweltfreundlicherer Modelle und bietet eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro für den Kauf an. Auch Hersteller locken mit Subventionen.

Bonus für Elektroautos – diese Modelle werden gefördert

Elektroautos werden von dem Staat bis Ende 2022 mit bis zu 9.000 Euro gefördert. Auch für Plug-in-Hybride gibt es Zuschüsse, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Sie müssen entweder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben, die sie ohne Benzin zurücklegen können oder dürfen höchstens 50 Gram CO² pro Kilometer ausstoßen. Erfüllt das Fahrzeug eine der genannten Bedingungen, können Käufer dafür eine Förderung von bis zu 6.750 Euro abstauben.

Auch Leasingautos werden grundsätzlich gefördert, solange sie ab dem 16. November 2020 zugelassen wurden. Die Höhe des Bonus‘ hängt von der Leasingdauer ab, wobei Verträge mit einer Laufzeit von mindestens dreiundzwanzig Monaten die volle Förderung erhalten. Bei geringeren Laufzeiten erfolgt eine Staffelung.

Wer sich unsicher ist, ob ein bestimmtes Auto tatsächlich gefördert wird, kann sich auf der entsprechenden Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) informieren. Daneben bietet das Bundesamt auch eine Delistung-Fahrzeugliste an, die Aufschluss darüber gibt, welche Fahrzeuge nicht mehr förderfähig sind.

Förderung für E-Autos – auch für Gebrauchte?

Käufer von Neuwagen erhalten einen Bonus, sofern das Fahrzeug nach dem 3. Juni 2020 zugelassen und damit auch bereits versichert wurde. Zu der Pflichtversicherung für Kfz finden Interessierte auf freeyou.ag weitere Infos. Im Falle von Gebrauchtwagen sieht die Lage ähnlich aus: Auch sie werden gefördert, wenn die Erstzulassung nach dem 4. November 2019 erfolgt ist und die zweite Zulassung nach dem 3. Juni 2020. In jedem Fall muss das Elektroauto für mindestens sechs Monate auf den Antragstellenden zugelassen sein. Ist dies nicht der Fall, muss dies unverzüglich angezeigt werden.

Noch länger ist die vorgeschriebene Mindesthaltedauer für Leasingfahrzeuge: Sie darf zwölf Monate nicht unterschreiten, sofern die Laufzeit zwischen zwölf und dreiundzwanzig Monaten liegt. Beträgt die Laufzeit dreiundzwanzig Monate, muss die Haltedauer mindestens vierundzwanzig Monate betragen.

Möchten Käufer einen Gebrauchtwagen fördern lassen, müssen sie hierfür einen Nachweis über seinen Listenpreis hochladen. Dies erfolgt in der Form eines Gutachtens, das die DAT (Deutsche Automobil Treuhand) erstellt. Alternativ dazu kann eine Neufahrzeugrechnung eingereicht werden, zusammen mit einer Erklärung, dass die Laufleistung zum Zeitpunkt des Kaufs 15.000 Kilometer nicht überschreitet. Hierfür können Interessierte, das vom Bafa bereitgestellte Formular nutzen. Die abgegebene Erklärung muss von einer anerkannten Stelle bestätigt werden. Dazu zählen zum Beispiel amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüforganisationen sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kfz-Bewertungen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderung kann erst beantragt werden, wenn die Zulassung bereits erfolgt ist. Da kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht – selbst dann, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt werden – gehen Käufer damit also ein gewisses Risiko ein. Zudem fließen die Fördergelder aus einem Fördertopf, der begrenzt ist. Waren andere Antragsteller schneller, gehen spätere Interessenten leer aus.

Die Antragstellung selbst erfolgt nach dem Kauf und der Zulassung über die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie muss spätestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt der Zulassung erfolgen und ist ausschließlich über das Formular möglich. Eine Versendung der benötigten Unterlagen per E-Mail entfällt damit. Alternativ dazu ist aber eine Antragstellung über das Nutzerkonto Bund möglich, da darüber ein Datenaustausch zwischen Bafa und KBA ermöglicht wird, was dem Antragsteller das Hochladen vieler Dokumente erspart.

Über den Autor: Beccy Link wurde 1993 in Norderstedt geboren und entdeckte schon früh ihre beiden große Leidenschaften: Schreiben – und Technik. Alles was sich bewegt, bewegt Beccy. Um ihre beiden Leidenschaften zu verbinden, studierte Beccy zwischen 2012 und 2021 in Hamburg und später München Germanistik, mit dem Ziel Journalistin zu werden. Während ihres Studiums absolvierte sie zunächst ein Praktikum bei einer Hamburger Zeitung. Um ihrem Studium einen anderen Schwerpunkt zu geben, wechselte sie für ihren Master in Germanistik nach München. Neben ihrem Studium arbeitete sie bei einem bayerischen Autobauer als studentische Hilfskraft und sammelte weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin. Seit 2021 arbeitet Beccy Link als freischaffende Autorin mit einem Schwerpunkt im Bereich Technikjournalismus. Mit besonderem Interesse verfolgt Beccy Link die Forschung von Google im Bereich des Autonomen Fahrens.

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