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Novelle des EnWG ermöglicht Fremdsteuermöglichkeit für Wallboxen

Novelle des EnWG ermöglicht Fremdsteuermöglichkeit für Wallboxen

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Viele Elektroautos, die gleichzeitig laden, sind eine Belastung für das Stromnetz. Sowohl auf Trafoebene als auch im übergeordneten Netz können Stromschwankungen auftreten. Zusätzlich müssen die Netzbetreiber Strommengen aus volatilen Energieerzeugern wie Photovoltaik und Wind im Netz unterbringen. Keine leichte Aufgabe, die angesichts des langsamen Ausbaus der Stromnetze noch an Bedeutung zulegen wird. Die Energiewirtschaft möchte daher in die Haushalte eingreifen können, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie etwa Wallboxen, Stromspeicher oder Wärmpepumpen ferngesteuert reduzieren oder ganz vom Netz nehmen zu können, falls eine Überlastung droht. Diese sogenannte „Spitzenglättung“ wurde nun am Freitag im Bundesrat beschlossen, früher als erwartet.

Der erste Gesetzesentwurf der damaligen CDU-Regierung hatte noch für enormen Widerstand gesorgt, weshalb der Entwurf vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zurückgezogen wurde. Die Ampel-Koalition hat das Thema aber wieder aufgegriffen. Der 25. Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat in seiner Beschlussempfehlung der Bundesnetzagentur die wichtigste Rolle in der Spitzenglättung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes übertragen. Diese darf nun bundeseinheitliche Regelungen treffen, nach denen Verteilnetzbetreiber und deren Abnehmer verpflichtet sind, Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung von Verbrauchern wie Wallboxen abzuschließen. Solche Vereinbarungen könnten unter anderem auch vorsehen, dass über reduzierte Netzentgelte ein Anreiz geschaffen wird, die Ladevorgänge an der Wallbox in die späte Nacht zu schieben. Eine Netzentgeltreduzierung im Gegenzug zur Fremdsteuermöglichkeit ist jedenfalls vorzusehen.

Entgegen den Vermutungen wurde der neue Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes bereits am Freitag im Bundesrat beschlossen – im Rahmen eines 593 Seiten starken Gesamtpakets, das fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien umfasst. Am Tag zuvor hatten die Gesetzesvorlagen im Rahmen des sogenannten „Osterpakets“ bereits den Bundestag passiert. Die Energiewirtschaft begrüßt den Entschluss erwartungsgemäß. Dass die Bundesnetzagentur konkrete Regelungen erarbeiten kann, sieht Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, positiv. „Jetzt wird es auf die Ausgestaltung des Instruments ankommen, die eine bedarfsgerechte, pragmatische und effiziente Anwendung ermöglichen muss.“

Quelle: electrive.net – Paragraf 14a: Bundestagsausschuss schiebt Spitzenglättung zu BNetzA

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