#renault #scenic #news #futur #mobility #drivethechange #electric #together

THG Prämie – Nicht nur für E-Autos von Interesse

THG Prämie – Nicht nur für E-Autos von Interesse

Warning: Undefined array key "use_custom_image" in /var/www/htdocs/web9/treffen/wp-content/plugins/custom-about-author/display-about-author-block.php on line 134

Mit der Prämie zur Treibhausgasquote lässt sich nicht nur mit dem Elektroauto oder einem elektrischen Roller Geld verdienen. Selbst eine Ladesäule kann sich für den Inhaber auszahlen – wenn die lokalen Gegebenheiten stimmen. Besonders interessant kann die THG-Prämie auch für Gewerbetreibende sein – wobei diese dort Steuerpflichtig ist.

Die wichtigste Voraussetzung ist dabei, dass es sich bei der Ladesäule um einen öffentlichen Ladepunkt handelt, der für jedermann zugänglich ist. Die Ladesäule muss daher zunächst installiert und dann der Bundesnetzagentur gemeldet werden, sodass diese ins offizielle Register aufgenommen werden kann. Das sorgt dafür, dass die Säule mit ihren technischen Daten wie Zugang, Ladestecker und Ladegeschwindigkeit auch in den zahlreichen Apps und Navigationssystemen angezeigt wird.

An seine Prämie zur Treibhausgasquote kommt der Inhaber der Ladesäule dabei ähnlich einfach heran wie beim eigenen Elektrofahrzeug. Doch hier wird nicht die Zulassungsbescheinigung I mit den Fahrzeugdaten an die beauftragte Agentur und die öffentlichen Stellen übermittelt, sondern der Betreiber des Ladepunktes, der genaue Standort und die offizielle Registrierungsnummer EVSE-ID.

Ähnlich wie das eigene Auto kann man so auch die eigene Ladesäule über verschiedene Serviceprovider anmelden. Entweder dieser Serviceanbieter bekommt per Netzwerk einen kompletten Zugriff auf die einzelnen Ladepunkte oder der Inhaber der Ladesäule meldet die Verbrauchsdaten einmal pro Monat / Quartal an das jeweilige Unternehmen, die diese Daten schließlich an das zuständige Umweltbundesamt weitergibt. Aktuell gibt es pro Kilowattstunde eine Vergütung von mindestens 15 Cent. Wird die Ladesäule komplett oder anteilig lokal mit Wind- und /oder Solarenergie betrieben, steigt die Vergütung pro Kilowattstunde auf bis zu 35 Cent. Aktuell dauert es von der Beantragung bis zur Genehmigung zwei bis drei Monate. Die Prämien werden quartalsweise ausgezahlt.

Die gleichen Zahlungsmodalitäten gelten auch für Firmen, die ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung stellen. Mit der THG-Prämie will die Regierung nicht allein Privatkunden dazu bringen, auf Elektroautos umzusteigen, sondern gerade auch dafür sorgen, dass Firmen ihre Fuhrparks umstellen. Dabei ist es zunächst einmal unbeachtlich, ob die einzelnen Fahrzeuge gekauft, (dauer-) gemietet oder geleast werden. Ebenso wie Privatpersonen können sich auch Firmen die Emissionsminderungs-Zertifikate für ihre Firmenwagen über eine entsprechende Serviceagentur auszahlen lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um ein rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug handelt, denn Hybriden oder Plug-in-Hybriden werden von der Regelung nicht erfasst.

Bleibt die Frage, ob die Firma selbst profitiert oder der einzelne Dienstwagen- / Firmenwagenfahrer. Entscheidend für die Auszahlung der Prämie ist, wer als Halter im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung I eingetragen ist, denn nur er kann seine Daten bei einem der zahlreichen Serviceunternehmen online hochladen, was die Grundlage für die Zuteilung der THG-Prämie darstellt. Der Anspruchsteller muss seinen Fahrzeugschein / die Zulassungsbescheinigung I zusammen mit seinen persönlichen Daten oder eben den Daten der Firma über das Serviceportal hochladen.

Die Prämie selbst kann von der jeweiligen Firma einmal pro Jahr und einmal pro Fahrzeug beantragt werden. Angemeldet werden jedes vollelektrische Fahrzeug, somit ein PKW, LKW, Pedelec, Elektroroller oder ähnliches. Während der jährliche Auszahlungsbetrag pro Jahr bei einem PKW bei eben 250 bis 350 Euro liegt, sind es aufgrund der deutlich größeren CO2-Einsparungen bei einem LKW bis zu 1.000 Euro oder bei einem vollelektrischen Bus mitunter sogar einige tausend Euro, was sich mit zunehmender Größe des Fuhrparks nennenswert in der Buchhaltung bemerkbar macht. Dabei sollte es jedoch nicht nur darum gehen, die Prämien selbst einzustreichen, sondern ggf. in Zukunftstechnologien wie Ladesäulen, Elektrofahrräder oder E-Roller zu investieren.

Über den Autor: Hans Bast; press-inform

Der Beitrag THG Prämie – Nicht nur für E-Autos von Interesse erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

Avatar


Avatar

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu. Datenschutzerklärung