Habeck: „Umweltbonus ab 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“
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Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen grundlegend neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung – der sogenannte Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Plug-in-Hybride z.B. werden künftig nicht mehr gefördert.
Der Hochlauf der Elektromobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Schwung gewonnen und ein neues Niveau erreicht. Die Anzahl von Autos mit Batterieantrieb steigt stetig an. Die Zwei-Millionen-Marke wird 2023 voraussichtlich überschritten werden.
„Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1- Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. Elektroautos werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“ – Robert Habeck, Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister
Konkret werde der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3000 bis 4500 Euro bezuschusst, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer aktuellen Mitteilung. Ab dem 1.9.2023 werde der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plug-in-Hybride läuft Ende 2022 aus.
Die Eckpunkte im Detail
1. Förderung ab dem 1.1.2023
Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridautos keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4500 Euro;
mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000
Euro: 3000 Euro.
Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.
2. Förderung ab dem 1.9.2023
Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft. Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1 unverändert.
3. Förderung ab dem 1.1.2024
Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro 3000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr. Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.
Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Die nun beschlossenen Eckpunkte sollen zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt werden, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.
Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, da die Lieferzeiten der meisten Elektroauto-Modelle unterhalb von zwölf Monaten liegen. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu reduzierten Fördersätzen.
Die Einigung der Regierung hat allerdings womöglich ein früheres Ablaufdatum, da die Förderung nur so lange weiter laufen soll, bis der Fördertopf aufgebraucht ist, in dem laut Regierungskreisen für 2023 nur 2,1 Milliarden Euro vorgesehen sind und 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro.
Verbände und Experten kritisieren die Kürzung
Beim Verband der Automobilindustrie (VDA) zeigte sich Präsidentin Hildegard Müller enttäuscht über die geplante Neufassung des Umweltbonus. „Das ist ein heftiger Dämpfer für den Anreiz, sich ein E-Auto anzuschaffen“, so Müller. In Zeiten steigender Kosten und Belastungen sei die Entscheidung der Ampelkoalition, die Förderung für Elektroautos „einseitig und umfassend zu kürzen, nicht nachvollziehbar.“ Zur Erreichung der Ziele der jüngst verabschiedeten EU-Flottengrenzwerte hätte es jetzt eigentlich eines „kraftvolleren Signals im Markt“ bedurft.
Die VDA-Präsidentin Müller hält es zudem „wenig nachvollziehbar, die Prämie nur noch an private Autokäufer auszuzahlen“. Denn es seien gerade die Dienstwagen, die anschließend zu günstigeren Preisen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen und somit für eine insgesamt klimafreundlichere Flotte sorgen.
Ähnlich äußerte sich der Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK), Reinhard Zirpel: „Der Markt für E-Fahrzeuge wird sich in Deutschland möglicherweise in den kommenden Monaten und Jahren weit weniger dynamisch entwickeln, als es notwendig wäre, um die CO2-Emissionen des Verkehrs schnell zu senken.“ Auch den Förderdeckel kritisiert Zirpel: „Damit wird unterm Strich eine Förderung nach dem Windhundprinzip geschaffen, die das Gegenteil von Planungssicherheit bedeutet.“
„Das Risiko ist sehr hoch, dass der Trend zu Elektroautos in Deutschland abknickt“, kommentiert der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer die neuen Förderregeln. Nicht nur, weil den Käufern die Planungssicherheit fehlt, sondern auch weil der Direktor des Center Automotive Research in Duisburg davon ausgeht, dass Elektroautos gegenüber Verbrennern in den kommenden drei bis fünf Jahren „deutliche Preisnachteile“ haben werden, wegen hoher Rohstoffpreise und Engpässen bei der Batteriezell-Produktion. „Die Ampel bremst das Elektroauto“, lautet deshalb sein Fazit.
Quelle: BMWK – Pressemitteilung vom 26.07.2022 / Edison – Ampel streicht Förderung für E-Autos zusammen / Süddeutsche Zeitung – Prämie für Elektroautos sinkt drastisch
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