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Ladesäulenbetreiber legen EU-Beschwerde gegen Deutschlandnetz ein

Ladesäulenbetreiber legen EU-Beschwerde gegen Deutschlandnetz ein

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Das Prestigeprojekt Deutschlandnetz zum Aufbau von mehr als 1000 Schnellladestationen droht zu scheitern: Denn mehrere Ladesäulenbetreiber haben bei der EU-Kommission bei der Generaldirektion Wettbewerb (DG Competition) Beschwerde gegen das zwei Milliarden Euro schwere Vorhaben eingereicht, wie das Handelsblatt berichtet. Zu den Beschwerdeführern zählen unter anderem Allego und der Verein Inspire, dem weitere große Ladesäulenbetreiber wie Fastned, Ionity und Ewe Go angehören.

Deutschland verstoße mit seinem geplanten Ladenetz gegen europäisches Recht, lautet der Vorwurf der Unternehmen. Das Deutschlandnetz sei eine unzulässige Beihilfe, die nur einzelne Unternehmen und Wirtschaftszweige staatlich subventioniere, wodurch es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könnte. Geförderte Unternehmen, so das Plan des Bundes, sollen für den Aufbau von Ladeparks entschädigt werden, hinzu kommt eine Betriebskostenübernahme für acht Jahre. Erst danach müssen die Unternehmen den Betrieb selbst finanzieren und im Gegenzug eine Preisobergrenze hinnehmen, laut den Ausschreibungsunterlagen 44 Cent pro Kilowattstunde.

Unternehmen, die in den vergangenen zehn Jahren privatfinanziert Ladesäulen aufgebaut haben, müssen und wollen im Wettbewerb bestehen. Dies können sie aber nicht, wenn der Staat nun quasi als staatlicher Betreiber auftritt und sich in den Markt einmischt“, kritisiert die Vorsitzende des Vereins Inspire, Katharina Boesche. Vor allem die geplante Preisobergrenze stößt den Beschwerdeführern sauer auf. „Das ist Planwirtschaft statt Marktwirtschaft“, sagt Allego-Deutschlandchef Ulf Schulte. Die Befürchtung ist, dass subventionierte Standorte bereits existierenden Ladeparks preislich Konkurrenz machen, da E-Fahrer mit höherer Wahrscheinlichkeit die günstigeren Standorte anfahren dürften. Zu Lasten des unsubventionierten, privat investierten Standorts.

Die umfassende staatliche Unterstützung werten die Beschwerdeführer als Beihilfe, die in der EU grundsätzlich verboten ist. Zwar seien Ausnahmefälle zulässig, diese müssen allerdings bei der EU-Kommission angemeldet werden – was laut den Beschwerdeführern nicht geschehen sei.

„Von einem Marktversagen kann keine Rede sein“

Dem Handelsblatt zufolge versucht die Bundesregierung nun, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass ein Ausnahmefall vorliegt. Ein Ausnahmefall, in dem staatliche Beihilfe erlaubt wäre, ist Marktversagen, wobei der Bund in der Beweispflicht ist und nachweisen müsste, dass der Ladeinfrastruktur-Markt nicht funktioniert.

Von einem Marktversagen kann mit Blick auf die Zubaudynamik keine Rede sein“, wirft der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) dem Handelsblatt zufolge ein. Ein staatliches Eingreifen sei nicht notwendig, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Einer BDEW-Analyse zufolge stehen in bereits 28 Prozent der geplanten Standorte des Deutschlandnetzes Ultraschnelllader mit einer Leistung ab 150 Kilowatt und in weiteren 29 Prozent Schnellladesäulen mit bis zu 150 kW, allesamt privatwirtschaftlich errichtet. Auch das Bundeskartellamt und die Monopolkommission sind der Meinung, dass in Deutschland bereits ein funktionierender Markt für Ladesäulen besteht und eine weitere Expansion zu erwarten ist.

Mit den Gesprächen innerhalb der EU-Kommission vertrauten Personen zufolge soll die Bundesregierung das Argument des Marktversagens bereits angeführt haben, um das Deutschlandnetz zu verteidigen. Sollte die EU-Kommission das Deutschlandnetz aber tatsächlich als rechtswidrig erachten, kann sie von der Bundesregierung fordern, das Projekt zu stoppen – oder es mit anderen Bedingungen neu auszuschreiben.

Quelle: Handelsblatt – Zwei Milliarden Euro: Eines der wichtigsten Auto-Projekte Deutschlands droht zu scheitern

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