Wie entwickeln sich die THG-Prämien? – Ein Ausblick.
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Die Fahrer eines elektrischen Autos, eines E-Rollers oder die Erbauer eines öffentlichen Ladepunktes können sich freuen – sie bekommen Geld für den Umstieg in die Elektromobilität. Doch wo kommt das Geld her und wie entwickeln sich die Prämien in den kommenden Jahren? Stichwort Treibhausgasquote – THG-Quote.
Beantragt wird die Prämie zur Treibhausgasquote bekanntlich bei einem der zahllosen Serviceanbieter, die die Anträge sammeln und dem Bundesumweltministeriums einreichen. Doch das Geld, dass aktuell nach knapp sechs bis acht Wochen ausgezahlt wird, stammt nicht aus der öffentlichen Hand, sondern indirekt von der Mineralölindustrie. Nach einem Beschluss des Bundestages aus dem Sommer 2021 soll die THG-Quote als Ausdruck der CO2-Minderung in diesem Jahr sieben Prozent betragen.
THG-Quote als Treiber der Veränderung der Mineralölindustrie
Die THG-Quote wurde eingeführt, um die Mineralölindustrie mehr als bisher am Umweltschutz zu beteiligen. Seit Jahren geschieht das indirekt bereits durch die Beimischung von Biokraftstoffen in Benzin und Diesel. Seit Anfang des Jahres 2022 profitiert der Endkunde, denn der Fahrer eines Elektroautos kann es sich finanziell zunutze machen, dass er nicht mehr mit einem Verbrenner unterwegs ist, sondern ein Elektroauto oder ein elektrisches Zweirad bewegt.
Wieviel Geld der Autofahrer pro Jahr bekommt, geben die Regelungen der Bundesregierung vor. Ausgangspunkt für die Einstufung ist das Jahr 2010. In diesem Jahr muss der CO2-Ausstoß im Vergleich zum Zeitpunkt vor zwölf Jahren um sieben Prozent gesunken sein. Bis zum Ende des Jahrzehnts wird das ganze sportlicher, denn bis 2030 muss der CO2-Ausstoß nach aktuellen Vorgaben um 25 Prozent gesunken sein. Das wird mit dem Beimischen von Biokraftstoffen durch die Mineralölkonzerne kaum klappen und so wird der Druck größer, Fahrzeuge zu elektrifizieren.
Gleichzeitig kann die Petrochemieindustrie jährlich die Saubermann-Zertifikate der Elektrofahrer erwerben und sich so partiell freikaufen. Jedoch kommen nur reine Elektrofahrzeuge in den Genuss der THG-Prämie, da Plug-in-Hybriden zwar auf dem Papier mit einem niedrigen CO2-Ausstoß glänzen, jedoch nicht von der THG-Prämie erfasst werden. Daher stehen die Chancen aktuell gut, dass die Prämien in den nächsten Jahren weiterhin gezahlt werden und mitunter sogar noch steigen könnten.
Pro Jahr wächst diese THG-Quote um einige Prozentpunkte an. So soll die THG-Quote im kommenden Jahr bei acht Prozent liegen. Es gibt jährlich kleinere Sprünge, sodass der Wert 2025 auf 10,5 Prozent steigt und sich bis zum Jahrzehntewechsel 2030 auf 25 Prozent erhöht. Heißt, die THG-Prämien könnten in den nächsten Jahren nennenswert ansteigen – von aktuell 250 bis 400 Euro auf dann unter Umständen mehr als 1.000 Euro Erstattung pro Jahr und Fahrzeug, wenn man ein entsprechendes Elektroauto oder einen E-Roller anmeldet.
THG-Quote nicht nur für E-Autos, auch für Wallbox
Doch nicht nur das Elektroauto spült einem Geld in die eigene Kasse. Wer zu Hause dann noch eine Ladesäule installieren kann und diese in irgendeiner Form öffentlich zugänglich macht, der bekommt für den Strom, den er an der eigenen Ladesäule einspeist, 15 bis 35 Cent pro Kilowattstunde. Zudem kann der Nutzer neuerdings auch melden, wieviel Strom er selbst in das eigene Fahrzeug geladen hat. Hierfür muss dieser Strom über einen Drittanbieter in den CO2-Handel eingebracht werden. Das klappt im Unterschied zu bisher auch für Fahrer eines Plug-In-Hybriden. Diese waren bisher außen vor, da für die direkten THG-Prämien allein rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge angemeldet werden konnten.
Zunächst einmal muss es sich bei der Ladesäule um einen Ladepunkt handelt, der für jedermann – zumindest temporär – zugänglich ist. Die Ladesäule sollte daher zunächst installiert und dann der Bundesnetzagentur gemeldet werden, sodass diese ins offizielle Register aufgenommen werden kann. Das sorgt dafür, dass die Säule mit ihren technischen Daten wie Zugang, Ladestecker und Ladegeschwindigkeit auch in den zahlreichen Apps und Navigationssystemen angezeigt wird.
An seine Prämie zur Treibhausgasquote kommt der Inhaber der Ladesäule dabei ähnlich einfach heran wie beim eigenen Elektrofahrzeug. Doch hier wird nicht die Zulassungsbescheinigung I mit den Fahrzeugdaten an die beauftragte Agentur und die öffentlichen Stellen übermittelt, sondern der Betreiber des Ladepunktes, der genaue Standort und die offizielle Registrierungsnummer EVSE-ID. Ähnlich wie das eigene Auto kann man so auch die eigene Ladesäule über verschiedene Serviceprovider anmelden. Entweder dieser Serviceanbieter bekommt per Netzwerk einen kompletten Zugriff auf die einzelnen Ladepunkte oder der Inhaber der Ladesäule meldet die Verbrauchsdaten einmal pro Monat / Quartal an das jeweilige Unternehmen, die diese Daten schließlich an das zuständige Umweltbundesamt weitergibt. Aktuell dauert es von der Beantragung bis zur Genehmigung zwei bis drei Monate.
Über den Autor: Patrick Solberg; press-inform
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