EU-Plan: Auf Hauptrouten Ladeparks für E-Autos alle 60 km
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Elektro- und Brennstoffzellenautos sollten in der Lage sein, spätestens alle 60 km aufzuladen bzw. spätestens alle 100 km Wasserstoff zu tanken. So lautet ein Gesetzes-Vorhaben des Europäischen Parlaments. Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus verabschiedete mit 36 Stimmen zu 2, bei 6 Enthaltungen, einen entsprechenden Entwurf zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Es zielt darauf ab, den Aufbau von Ladestationen oder alternativen Tankstellen für Wasserstoff für Autos, Lastwagen, Züge und Flugzeuge zu beschleunigen.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, verbindliche nationale Mindestziele für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe festzulegen und die EU-Länder aufzufordern, ihren Plan bis 2024 vorzulegen. Dem Text des Entwurfs zufolge müssten bis 2026 mindestens alle 60 km Ladeparks für E-Autos entlang der EU-Hauptstraßen aufgebaut werden. Für Lastkraftwagen und Busse würden die gleichen Anforderungen gelten, allerdings nur für die TEN-V-Hauptrouten. Für Regionen in äußerster Randlage, Inseln und Straßen mit sehr wenig Verkehr sollen Ausnahmereglungen gelten.
Die Abgeordneten schlagen auch vor, mehr Wasserstofftankstellen entlang der EU-Straßen einzurichten als es die EU-Kommission vorgeschlagen hat: Alle 100 km im Gegensatz zu 150 km, und dies auch schneller umzusetzen: bis 2028 im Gegensatz zu 2031. Sowohl die Ladepunkte als auch die Wasserstoff-Tankstellen sollen dem Vorschlag zufolge einfach zu bedienen und nutzerfreundlich sein. Zudem sollen die Preise pro kWh oder Kilogramm transparent dargestellt werden.
„Nachhaltige alternative Kraftstoffe und der Aufbau ihrer Infrastruktur spielen eine Schlüsselrolle beim Übergang zu einer erfolgreichen Dekarbonisierung des Verkehrssektors“, erklärt Ismail Ertug, Berichterstatter für Infrastruktur für alternative Kraftstoffe des Europaparlaments. „Durch den schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur erleichtern wir den Menschen und der Industrie den Umstieg auf eine klimafreundliche Mobilität.“
Rechtlich bindend sind die Vorschläge allerdings noch nicht. Sie werden nun zunächst im Plenum des EU-Parlaments diskutiert. Stoßen sie sie dort auf positive Resonanz, folgen im EU-Rat Gespräche mit den Regierungen. Dort könnten die Vorschläge dann in eine entsprechende Gesetzgebung aufgenommen werden.
Quelle: Europäisches Parlament – Pressemitteilung vom 04.10.2022
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