#renault #scenic #news #futur #mobility #drivethechange #electric #together

Autohandel: Umweltbonus muss klar ausgewiesen werden

Autohandel: Umweltbonus muss klar ausgewiesen werden

Warning: Undefined array key "use_custom_image" in /var/www/htdocs/web9/treffen/wp-content/plugins/custom-about-author/display-about-author-block.php on line 134

Das ein oder andere schwarze Schaf scheint es im Autohandel zu geben. Aktuell steht die Neuausrichtung des Umweltbonus / Kaufprämie für E-Autos an. Doch bereits im Vorfeld wurden Rufe laut, dass dieser nicht immer klar ersichtlich ausgewiesen wird. Teils schon in Abzug vom Kaufpreis gebracht wurde. Ohne, dass dies direkt ersichtlich war. Nun hat das Landgericht Leipzig ein Urteil gefällt.

Demnach müssen Autohändler, die für ein Elektroauto werben, in ihren Anzeigen den vollen Preis angeben und dürfen nicht den Umweltbonus bereits abziehen. So das aktuelle Urteil des Landgericht Leipzig (Urteil vom 4.11.2022, Az. 05 O 555/22, nicht rechtskräftig). Anlass für diesen Entscheid war die Tatsache, dass eine Autohändlerin bei der Plattform Mobile.de ein Elektroauto beworben hatte. Bei ihrer Preisangabe wurde von ihr bereits der Umweltbonus in Höhe von 6.000 Euro einberechnet. Wodurch das Fahrzeug mit 22.789 Euro beworben wurde. Tatsächlich musste der Käufer jedoch 28.789 Euro bezahlen und den Umweltbonus im Nachgang beantragen.

Analog der klagenden Wettbewerbszentrale sah auch das Gericht einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (§ 3a UWG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVI) und eine irreführende Preisgestaltung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2 UWG aF). Somit steht fest, dass das Autohaus rechtzeitig informieren muss, dass in dem angegebenen Preis bereits der Umweltbonus eingerechnet wurde. Stellt die Händlerin dies ihrem Kunden gegenüber erst auf Nachfrage richtig, ist dies zu spät. Dies wird natürlich für weitere entsprechende schwarze Schafe am Markt ebenfalls gelten.

„Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es immer wieder schwarze Schafe unter den Automobilhändlern gibt, die sich unlautere Vorteile – hier vor allem im Ranking auf den Plattformen – vor ihren fair agierenden Mitbewerbern verschaffen“, sagte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Des Weiteren führt er zu recht aus, dass es für Kunden bitter sei, wenn diese im Nachhinein auf den Kosten sitzen bleiben, weil sie – aus welchen Gründen auch immer – die Umweltprämie nicht erhalten.

Quelle: Automobilwoche – Vorsicht bei Preiswerbung mit Umweltprämie

Der Beitrag Autohandel: Umweltbonus muss klar ausgewiesen werden erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

Avatar


Avatar

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu. Datenschutzerklärung