BEV-Batterien: neue Batterieverordnung bringt Kennzeichnungspflicht
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Es ist eines der beliebtesten Argumente der Verbrenner-Fraktion gegen Elektroautos: die riesige Batterie könne ja nicht recycelt werden. Mittlerweile sollten zwar alle wissen, dass das Recycling – gerade in Deutschland – schon großtechnisch passiert. Was viele aber nicht wissen: es wird den Recyclern nicht gerade einfach gemacht. Einerseits haben bisher vernünftige Mengen gefehlt, andererseits weiß man meist nicht so genau, welche Stoffe in einer Batterie überhaupt enthalten sind. Von den äußerst recyclingunfreundlichen Verklebungen oder verschiedenen Verschraubungen mal abgesehen. Abhilfe schaffen soll nun die Überarbeitung der europäischen Batterieverordnung, die unter anderem eine Kennzeichnungspflicht und höhere Sammelziele bringt.
Das Europäisches Parlament und der Rat haben sich am Freitag auf eine provisorische Übereinkunft geeinigt, wie die Batterieverordnung die neuesten technischen Entwicklungen und die künftigen Herausforderungen abbilden soll. Betrachtet wird der gesamte Lebenszyklus einer Batterie – vom Design bis zum End-of-Life – und alle Batterietypen: Gerätebatterien, Starterbatterien, Batterien für E-Bikes und E-Scooter, Batterien für Elektroautos und Industriebatterien.
Die strengeren Vorgaben sollen die Batterien insgesamt nachhaltiger, leistungsstärker und haltbarer machen. Für BEV-Batterien und Batterien mit mehr als zwei Kilowattstunden Kapazität werden eine Deklaration des CO2-Fußabdrucks sowie ein Label verpflichtend. Letzteres muss Informationen zur Kapazität, der Energiedichte, Haltbarkeit und vor allem zur chemischen Zusammensetzung enthalten.
Im „digitalen Batteriepass“ werden außerdem Informationen zum Batteriemodell und die jeweilige Nutzung hinterlegt. Gerätebatterien wiederum müssen vom Konsumenten leicht entfernt und getauscht werden können – Stichwort iphone. Weitere Neuerung: alle Unternehmen, die Batterien am EU-Markt verkaufen wollen, müssen eine umfangreiche Due Dilligence hinsichtlich der sozialen und umweltrelevanten Risken erstellen, die sich beim Abbau, der Verarbeitung und dem Handel mit den verwendeten Rohmaterialien ergeben können.
Strenger werden auch die gesetzten Ziele: die Sammelziele steigen zwischen 2023 und 2030 deutlich von 45 auf 73 Prozent für Gerätebatterien, sowie auf 61 Prozent bis 2031 für Batterien für E-Bikes und E-Scooter. In neuen Batterien müssen wiedergewonnene Metalle enthalten sein: mindestens 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, sechs Prozent für Lithium und Nickel. Die Sammlung von gebrauchten Batterien aller Art muss für Endkunden kostenlos bleiben. Die neuen Regelungen sollen ein „Benchmark für den gesamten weltweiten Batteriemarkt“ werden, wie der verantwortliche Rapporteur im Parlament Achille Variati betonte. Die neue Verordnung soll nun umgehend beschlossen werden.
Quelle: Europäisches Parlament – Batteries: deal on new EU rules for design, production and waste treatment
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