Führerscheintausch: Wer jetzt den alten Lappen abgeben muss
- Kommentare deaktiviert für Führerscheintausch: Wer jetzt den alten Lappen abgeben muss
- Allgemein
Der Führerscheintausch ist in vollem Gange. Mit dem neuen Jahr steht für weitere Jahrgänge der Wechsel vom „alten Lappen“ zum neuen Schein im Scheckkarten-Format an. Wir sagen Ihnen, ob Sie in diesem Jahr betroffen sind und wo Sie das neue Dokument erhalten.
Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Auto- und Motorradfahrer/-innen ihre Fahrerlaubnis in das neue Scheckkarten-Format umtauschen. Hintergrund: Die neue Version ist besser gegen Fälschungen geschützt. Wer die bürokratischen Details nachlesen möchte, findet die in der „Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)“1.
Führerscheintausch: insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer/-innen2 betroffen
Laut der Fachzeitschrift „auto, motor und sport“ müssen sich rund 43 Millionen Führerscheininhaber/-innen noch um den Tausch ihres Dokuments kümmern. Doch keine Sorge, nicht alle müssen gleichzeitig zur Behörde eilen – der Wechsel ist nach Jahrgängen gestaffelt. Bis zum 19. Januar 2022 mussten zum Beispiel alle Autofahrer/-innen antreten, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Der 19. Januar 2023 war der Stichtag für alle zwischen 1959 und 1964.
Nun an der Reihe: Jahrgänge zwischen 1965 und 1970
Wenn Sie zwischen 1965 und 1970 geboren sind, müssen Sie nun aktiv werden. Bis zum 19. Januar 2024 brauchen Sie einen neuen Führerschein, den Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde bekommen. Wer die Frist verpasst, muss mit zehn Euro Verwarnungsgeld rechnen.2 Doch keine Sorge, der Umtausch gelingt schnell und einfach. Für den Termin benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, den aktuellen Führerschein und ein biometrisches Passfoto.
Für Menschen, die nach der Ausstellung ihres alten Scheins umgezogen sind, braucht es ein weiteres Dokument, wie „auto, motor und sport“ erklärt: „Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.“ Die Gebühr für den Tausch und den neuen Führerschein im Scheckkarten-Format beträgt rund 25 Euro.2 „Der Neue“ ist dann aber auch 15 Jahre gültig.
1 Quelle: Bundesverkehrsministerium, www.bmvi.de
2 Quelle: www.auto-motor-und-sport.de
(Stand 01/2023, Irrtümer vorbehalten)