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Parken an E-Ladesäulen – wer darf wie lange?

Parken an E-Ladesäulen – wer darf wie lange?

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Besitzer-/innen eines Elektrofahrzeugs dürfen während des „Tankvorgangs“ kostenlos an E-Ladesäulen parken. Verstellen Verbrenner die Lademöglichkeit, drohen Knöllchen. Doch auch E-Mobilisten haben an einem Parkplatz mit Lademöglichkeit längst keinen Freibrief.

Eins ist klar: Wenn an einem öffentlichen Parkplatz eine Ladesäule steht, macht es wenig Sinn, diesen Platz auch für Autos mit Verbrennungsmotor freizugeben. Unterschiedliche Zusatzzeichen zeigen an: Diese Flächen sind für Elektrofahrzeuge reserviert. Seit 2015 existiert das wichtige Zusatzschild „E-Auto“. Es zeigt ein Fahrzeug mit Kabel und Stecker und besagt, dass alle ausgeschilderten Vorrechte an der Ladesäule nur für Elektroautos gelten – erkennbar am großen „E“ im Nummernschild. Um von diesem Vorrecht Gebrauch zu machen, sollten sich Besitzer/-innen eines Megane E-Tech 100% elektrisch oder eines anderen rein elektrischen Fahrzeugs ein E-Nummernschild besorgen. Nur dann erkennen die städtischen Kontrollierenden, dass Sie zu Recht am Stecker-Parkplatz stehen.

An einer Ladesäule ohne Zusatzschild „E-Auto“ darf jeder parken

Sofern kein Zusatzschild aufgestellt ist, darf jedes Auto an Ladeplätzen halten und parken. Ist unter dem großen „P“ aber das E-Auto-Schild angebracht, ist diese Stelle offiziell als Sonderparkplatz für E-Kfz ausgewiesen und für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor tabu. Wer’s dennoch macht und erwischt wird, bekommt ein Knöllchen wie in Parkverbotszonen – Kostenpunkt etwa 55 Euro1.

Je nach Stadt und Kommune können die Zusatzschilder in Darstellung und Funktion variieren. Neben dem E-Auto-Schild mit Kabel und Stecker sind zum Beispiel der Schriftzug „Elektrofahrzeuge“ oder „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“2 möglich.

Kostenloses Parken an Ladesäulen nur solange die Batterie aufgeladen wird

Doch auch Fahrzeughalter/-innen mit E-Kennzeichen müssen eins beachten: Das Privileg des kostenfreien Parkens an Ladesäulen muss mit dem Aufladen der Batterie verbunden sein2. Und das regeln die Kommunen über weitere Zusatzschilder im direkten Umfeld der Ladeinfrastruktur. In München macht der Zusatz „im Ladezustand“ dieses Gebot ganz deutlich. Wer einfach so sein Auto mit Elektroantrieb abstellt, bekommt Post vom Ordnungsamt. Zusatzschilder verdeutlichen: Die Park- und Ladedauer ist zwischen 8 und 20 Uhr auf vier Stunden begrenzt, nachzuweisen durch die ausgelegte Parkscheibe.

In Hamburg wiederum beträgt die maximale Parkdauer zwei Stunden, zwischen 9 und 20 Uhr muss die Parkscheibe ausgelegt werden. Ob währenddessen allerdings wirklich geladen werden muss, regelt kein Schild. Doch niemand sollte es darauf ankommen lassen. Erstens ist das Parken an Elektroauto-Ladesäulen in vielen Kommunen auch ohne Zusatzschild nur erlaubt, falls das Ladekabel auch am Fahrzeug angeschlossen ist1. Und zweitens sollten E-Mobilisten untereinander solidarisch bleiben.

Nette Praxis unter E-Mobilisten: nach dem Strom „tanken“ die Ladesäule freigeben

Zum guten Ton gehört deshalb: Parken Sie niemals an einer Ladesäule ohne zu laden. Das ist unfair gegenüber anderen E-Auto-Fahrenden und Sie sind damit ein schlechtes Vorbild. Geben Sie den Ladepunkt frei, sobald Ihr Ladevorgang beendet ist und laden Sie nur dann, wenn es nötig ist – andere brauchen den Strom vielleicht dringender. Wenn der Akku Ihres E-Autos noch genügend Reichweite bietet, können Sie sich das Laden ja getrost sparen. Und auch Sie freuen sich beim nächsten Mal, wenn der praktisch gelegene Ladesäulen-„Parkplatz“ für Sie frei ist.

1 Quelle: Auto Zeitung: www.autozeitung.de.
2 Quelle: ADAC: www.adac.de.

(Stand 2/2023, Irrtümer vorbehalten)

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