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Details zur neuen Förderung der E-Mobilität

Details zur neuen Förderung der E-Mobilität

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Die Bundesregierung hat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesverkehrsministerium das neue FörderprogrammSolarstrom für Elektroautos“ angestoßen, von dem die Elektromobilität profitieren soll. Insgesamt 500 Millionen Euro stehen dafür bereit, wovon jeder einzelne Antragssteller maximal 10.200 Euro abrufen könnte, wie der Website der KfW zu entnehmen ist.

Dieser Höchstbetrag sei dann möglich, wenn auch bidirektionales Laden genutzt werde – das Elektroauto also als Speicher für das Haus und/oder das Stromnetz diene und auch Strom abgebe, wenn dies erforderlich sei. Soll ausschließlich Strom in das E-Auto fließen, dann seien 9600 Euro der maximale Förderbetrag. Somit könnte etwa ein Viertel der Gesamtkosten durch Fördermittel abgedeckt werden, rechnen Experten vor.

Maßnahmen müssen kombiniert werden

Es gibt aber ein paar Haken am Förderprogramm. Profitieren kann nur derjenige, der Photovoltaik, Stromspeicher und Wallbox zusammen installiert, ein E-Auto besitzt und den Großteil des Stroms für selbiges verwendet. Wer zum Beispiel schon eine Photovoltaikanlage besitzt, nun aber auch einen Speicher und eine Wallbox installieren will, der bekommt aus dem Fördertopf kein Geld. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte dazu der Tagesschau: „Die kombinierte Förderung ist neu. Sie setzt einen Anreiz zur Nutzung der E-Mobilität und gleichzeitig auch zur Beteiligung an der dezentralen Energieerzeugung.“

Am Förderprogramm kritisiert wird, dass davon vor allem ohnehin besser betuchte Menschen profitieren würden. Denn wer sich Photovoltaikanlage, Speicher und Wallbox gleichzeitig anschafft, sei in der Regel wohlhabender Eigenheimbesitzer – den Menschen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten hingegen biete es keinerlei Anreiz, sich der Elektromobilität zuzuwenden. Unter anderem der Automobilclub von Deutschland (AvD) kritisiert dies, auch wenn er grundsätzlich die Auflage des Förderprogramms begrüße.

„Laternenparker“ profitieren nicht

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hält dagegen, dass schließlich der Großteil der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinde und das Förderprogramm genau diesem Umstand gerecht werde – verschweigt aber dabei, dass viele „Laternenparker“ den Wechsel auf die Elektromobilität noch scheuen, weil sie eben überhaupt keine Möglichkeit dazu haben, am Wohnort oder Arbeitsplatz Strom ins Auto nachzuladen.

Im Verkehrsministerium rechnet man mit einer „hohen fünfstelligen Zahl“ an Förderanträgen. Die Gelder dafür kommen aus dem 35 Milliarden Euro schweren Klima- und Transformationsfonds. Ab dem 26. September können Anträge eingereicht werden. Auch für Schnelllader an gewerblichen Standorten soll es eine neue Förderung geben.

Alle detaillierten Förderbedingungen gibt es auf der Internetseite der KfW.

Quelle: Tagesschau – „Programm für E-Mobilität: So soll die Ladeinfrastruktur gefördert werden“

Der Beitrag Details zur neuen Förderung der E-Mobilität erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

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