Höhere THG-Prämie für E-Fahrzeuge greift
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Die Bundesregierung will etwas dafür tun, dass Ökostrom an Ladeinfrastruktur für E-Autos künftig besser und leichter für die THG-Quote geltend gemacht werden kann. Doch derzeit schaut zumindest die Preisentwicklung alles andere als positiv aus. Zumindest im Bereich der Elektroauto-Fahrer:innen. Die THG-Quote kennt dort derzeit gefühlt nur den Weg nach unten. Verbunden mit einer verkürzten Beantragungsfrist für die Prämie.
Die Hauptänderung betrifft die Frist für die Beantragung der THG-Quote. Bisher konnte die Quote bis zum 28. Februar des Folgejahres beantragt werden. Nun hat die Regierung beschlossen, diese Frist auf den 15. November des Beantragungsjahres vorzuziehen. Diese Änderung verkürzt den Einreichungszeitraum erheblich um gut dreieinhalb Monate und tritt in Kürze in Kraft.
Höhere Prämien für Elektro-Lkw und E-Nutzfahrzeuge
Aber es gibt auch positive Entwicklungen. Das Umweltbundesamt wird nur noch THG-Quoten für Fahrzeugklassen bewilligen, für die ein Schätzwert festgelegt ist. Von dieser Regelung könnten elektrische Nutzfahrzeuge und E-Lkw der Klassen N2 und N3 von der THG-Quote profitieren, für sie soll ein eigener Schätzwert festgelegt werden. Bislang wurden diese Fahrzeuge, zu denen auch 40 Tonnen schwere Elektro-Lkw gehören, wie ein Pkw behandelt.
Entsprechend einer Mitteilung im Bundesanzeiger vom 10. August 2023 wurden neue Schätzwerte festgelegt. Durch den Schätzwert wird derjenige Anteil des Stroms anrechenbar, der nicht über öffentlich zugängliche Ladepunkte entnommen wurde. Als Schätzwert im Sinne des § 7 Absatz 3 der 38. BImSchV werden 2000 kWh bekannt gegeben. Davon abweichend werden
für Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) 3000 kWh,
für Fahrzeuge der Klasse N2 (schwere Nutzfahrzeuge) 20.600 kWh,
für Fahrzeuge der Klasse N3 (schwere Nutzfahrzeuge) 33.400 kWh
sowie für Fahrzeuge der Klasse M3 (Busse) 72.000 kWh angesetzt.
Dies führt entsprechend zu einer höheren THG-Prämie für die betroffenen Fahrzeuge, da sich die Berechnungsgrundlage entsprechend verändert hat. Betrachtet auf Grundlage von Daten des THG-Quoten-Vermarkters Fairenergy ergibt sich hierdurch folgende Einschätzung der THG-Quoten:
Pro E-Fahrzeug der Klasse M1: 150 Euro
Pro E-Fahrzeug der Klasse N1: 225 Euro
Pro E-Fahrzeug der Klasse N2: 1545 Euro
Pro E-Fahrzeug der Klasse N3: 2505 Euro
Pro E-Fahrzeug der Klasse M3: 5400 Euro
In der Branche der THG-Quoten-Vermarkter wird dieser Schritt entsprechend gewürdigt:
„Die Einführung von dedizierten Fahrzeugklassen für Elektrofahrzeuge der Klasse N2 und N3 ist eine notwendige und sinnvolle Ergänzung für das Instrument der THG-Quote und damit für die Förderung der Elektromobilität im Rahmen der Verkehrswende. Bislang erhielten unsere knapp 500 Flottenpartner für Ihre Nutzfahrzeuge der Klasse N2 und N3 lediglich eine PKW-Anrechnung, sodass wir die Änderung sehr begrüßen und uns freuen, unseren Partnern und Kunden diese positive Nachricht zu überbringen. Gleichzeitig fordern wir, dass die Behörde auch rückwirkend für bisher noch nicht bestätigte Anträge die neuen Schätzwerte heranziehen wird” – Niklas Gawehn, co-Geschäftsführer Carbonify
Quelle: Bundesanzeiger – Bekanntmachung vom 10. August 2023
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