Emissionen: Europarat verschärft Vorschlag für schwere Nutzfahrzeuge
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Der Europarat hat eine Einigung über einen Vorschlag zur Aktualisierung und Verschärfung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge erzielt. Ziel des Vorschlags ist es laut offizieller Pressemitteilung, die CO2-Emissionen im Straßenverkehrssektor weiter zu senken und neue Ziele für 2030, 2035 und 2040 einzuführen. „Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, dass die EU ihre ehrgeizigen Ziele im Kampf gegen den Klimawandel erreicht“, schreibt die Pressestelle. Zuletzt hatte unter anderem der Versandriese Amazon ambitionierte Ziele eingefordert.
Der Vorschlag ziele auch darauf ab, einen steigenden Anteil emissionsfreier Fahrzeuge an der EU-weiten Flotte schwerer Nutzfahrzeuge zu fördern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Innovation in diesem Sektor und seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und verbessert werden. Die allgemeine Ausrichtung soll als Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Form der Rechtsvorschriften dienen.
„Mit der heutigen Einigung haben wir unser Engagement bekräftigt, unsere ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen. Lastkraftwagen, Omnibusse und Reisebusse sind ein wichtiger Teil des Straßenverkehrs, der das tägliche Leben von Millionen von Bürgern beeinflusst. Die Bürger haben es verdient, in einer grüneren und gesünderen Umwelt zu leben, und wir sind diesem Ziel nun einen Schritt näher gekommen. Gleichzeitig sichern wir die Wettbewerbsfähigkeit der Branche, indem wir den Fahrplan für neue Investitionen präzisieren.“ – Teresa Ribera Rodríguez, dritte Vizepräsidentin der spanischen Regierung und Ministerin für den ökologischen Übergang und die demografische Herausforderung
Die wichtigsten vom Rat beschlossenen Änderungen
Der Text des Rates schaffe ein Gleichgewicht zwischen der Beibehaltung des Hauptziels des Kommissionsvorschlags, die Klimaauswirkungen des Sektors der schweren Nutzfahrzeuge zu verringern, und der Gewährung einer gewissen Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der geänderten Verordnung, während gleichzeitig die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit der EU in diesem Sektor gestärkt werden soll.
„Mit dem Vorschlag wird der Geltungsbereich der Verordnung erweitert, so dass für fast alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO₂-Emissionen – einschließlich kleinerer Lkw, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger – Emissionsreduktionsziele gelten“, heißt es.
Eine Ausnahme von den in der Verordnung festgelegten CO₂-Reduktionszielen gelte für Kleinserienhersteller und für Fahrzeuge, die im Bergbau, in der Forstwirtschaft und in der Landwirtschaft eingesetzt werden, für Fahrzeuge, die von den Streitkräften und der Feuerwehr verwendet werden, für Fahrzeuge, die für den Katastrophenschutz, die öffentliche Ordnung und die medizinische Versorgung eingesetzt werden, sowie für Berufsfahrzeuge wie Müllwagen.
Die Mitgliedstaaten änderten demnach die Definition des Begriffs „emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug“, indem sie den vorgeschlagenen Schwellenwert weiter herabsetzten, der nach wie vor auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge umfasse. Darüber hinaus fügten die Mitgliedstaaten eine Untergruppe von Fahrzeugen hinzu, um besonders schwere Lastkraftwagen (EHC) einzubeziehen, um deren Eigenschaften, auch im Hinblick auf ihre Energieeffizienz, besser berücksichtigen zu können.
Bis 2040 sollen 90 Prozent CO2 eingespart werden
Im Einklang mit den Klimazielen der EU für 2030 und darüber hinaus hielt der Rat an den von der Kommission festgelegten Zielen fest, heißt es. Neben dem bereits für 2025 vorgesehenen Ziel einer Reduzierung der CO2-Emissionen um 15 Prozent werden mit den neuen Vorschriften neue Ziele eingeführt:
45 Prozent Emissionsreduzierung ab 2030 (Erhöhung von 30 Prozent)
65 Prozent Emissionsreduzierung ab 2035
90 Prozent Emissionsreduzierung ab 2040
Die Mitgliedstaaten haben sich ferner darauf geeinigt, die Ziele für Anhänger und Sattelanhänger auf 7,5 Prozent festzulegen. Mit der vorgeschlagenen Änderung werde ein Ziel von 100 Prozent Nullemissionen für Stadtbusse bis 2035 eingeführt, während für diese Kategorie ein Zwischenziel von 85 Prozent bis 2030 festgelegt wird. Der Rat stimmte zu, Überlandbusse von diesem Ziel auszunehmen.
Darüber hinaus fügte der Rat laut Mitteilung eine Reihe von Bestimmungen hinzu, um die Überprüfungsklausel umfassender zu gestalten, zum Beispiel die Berücksichtigung bereits getätigter nationaler Investitionen und möglicher Beschränkungen aufgrund „spezifischer territorialer Morphologie“ oder Wetterbedingungen in den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten hätten auch die Bestimmungen über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für emissionsfreie Stadtbusse präzisiert, insbesondere die Bewertungskriterien für die Versorgungssicherheit, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Wirksamkeit und die Auswirkungen der geänderten Verordnung auf die genannten Ziele sollen von der Kommission im Jahr 2027 überprüft werden, ein Jahr früher als von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen (Artikel 15). Einer der Punkte, über die die Kommission bei ihrer Überprüfung berichten muss, seien die Fortschritte beim Aufbau öffentlicher und privater Auflade- und Betankungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe für Fahrzeuge, die unter diese Verordnung fallen. Bei ihrer Überprüfung werde die Kommission auch eine Bewertung der Rolle eines Kohlenstoffkorrekturfaktors (CCF) beim Übergang zur emissionsfreien Mobilität im Sektor der schweren Nutzfahrzeuge vornehmen müssen.
Rat und Parlament müssen noch zustimmen
Die allgemeine Ausrichtung wird dem Rat als Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Gestaltung der Rechtsvorschriften dienen. Das Ergebnis der Verhandlungen muss vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen werden.
Der Sektor der schweren Nutzfahrzeuge ist für über 25 Prozent der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU verantwortlich. CO2-Emissionsnormen für bestimmte schwere Nutzfahrzeuge wurden erstmals 2019 festgelegt, mit Zielvorgaben für 2025 bis 2029 und für die Zeit ab 2030, wobei vorgesehen war, die Verordnung bis 2022 zu überprüfen.
Am 14. Februar 2023 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für Großraumlimousinen vor. Obwohl der Vorschlag nicht Teil des „Fit for 55“-Pakets ist, stehe er in engem Zusammenhang damit, da er zu dem Ziel der EU beitrage, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und im Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
„Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Busse und Anhänger, die Definition von Nullemissionsfahrzeugen und neue EU-weite Emissionsreduktionsziele für 2030, 2035 und 2040. Diese Ziele gelten nicht für Anhänger und Stadtbusse, für die besondere Anforderungen an die Reduzierung der CO2-Emissionen gelten“, fasst der Europarat zusammen.
Quelle: Rat der Europäischen Union – Pressemitteilung vom 16. Oktober 2023
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