E-Autos: Teurere, aber weniger Schäden als bei Verbrennern
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Zwar sind die laufenden Kosten bei Elektroautos vergleichsweise niedrig, solange sie nur gewartet werden müssen und intakt sind. Wenn aber (nach Unfällen) größere Reparaturen nötig werden, dann sind diese gut ein Drittel teurer als bei Verbrennerfahrzeugen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Gesamtverbands der Versicherer (GDV). „Die Reparaturkosten von Elektroautos sind viel höher. Sie liegen im Schnitt um 30 bis 35 Prozent über denen vergleichbarer Autos mit Verbrennungsmotor“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Während höhere Reparaturkosten die Versicherungsbeträge für Fahrzeuge in der Regel steigen lassen, spielt auch die Häufigkeit von Unfällen mit dem jeweiligen Fahrzeug bei der Bewertung durch die Versicherung in Form der Typklassen eine wichtige Rolle. Was E-Autos in die Karten spielt: „Hier entstehen bei den Stromern im Schnitt sogar rund 20 Prozent weniger Schäden“, sagte Asmussen über den Vergleich mit Verbrennerfahrzeugen bei der Vollkasko-Versicherung. Und auch bei der Haftpflicht betrage der Unterschied zwischen fünf und zehn Prozent zugunsten der Elektroautos.
Die im Vergleich zu Verbrennern deutlich höheren Reparaturkosten bei Elektroautos sind laut Christoph Lauterwasser, Geschäftsführer des Allianz Zentrums für Technik, auf vier Hauptgründe zurückzuführen. Er nennt zunächst die hohen Kosten durch beschädigte Antriebsbatterien bei verbesserungswürdigen Tauschkriterien, Diagnose- und Reparaturmöglichkeiten. Zudem führe Unsicherheit beim Umgang mit beschädigten Elektroautos zu hohen Kosten. Etwa weil sie sehr lang in Quarantäne gelagert oder durch Vorsichtsmaßnahmen in Tauchbäder in Löschcontainern zu Totalschäden werden. Außerdem bemängelt Lauterwasser lange Standzeiten sowie hohe Stundenverrechnungssätze in Werkstätten für Arbeiten an E-Autos.
Konkrete Forderungen an die Hersteller
„Wir haben mehr als 125 Jahre Erfahrungen mit Verbrennern, aber nur circa zehn Jahre mit modernen Elektrofahrzeugen. Mit Blick auf Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachtern fehlen deshalb noch Erfahrung und bewährte Verfahren im Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos. Angesichts des zu erwartenden Wachstums besteht deshalb deutlicher Handlungsbedarf“, sagt Lauterwasser.
Um der Entwicklung gerecht zu werden, hat die Versicherungswirtschaft konkrete Forderungen an die Hersteller, wie Heinz Gressel betont, Vorsitzender des GDV-Ausschusses Kraftfahrt. Batterien sollten demnach schon beim Design der E-Autos so gut wie möglich vor Schäden durch Unfälle schützen. Zugleich sollten Werkstätten und Gutachtern aussagekräftige Diagnosedaten zum Zustand der Batterie nach einem Unfall zur Verfügung gestellt werden. Außerdem, so Gressel, sollten wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Anleitungen für die Reparatur und/oder den teilweisen Austausch beschädigter Batterien vorhanden sein. Und es sollten präzise Kriterien für den Umgang mit verunfallten Elektroautos entwickelt und Werkstätten, Abschleppunternehmer und Feuerwehren umfassend qualifiziert werden.
37 Modellpaare wurden untersucht
Von den Werkstätten und Gutachtern fordern die Versicherer laut Gressel, dass Batterien bei beschädigten Elektroautos schnell geprüft, Brandgefahren früh ausgeschlossen und Quarantänelagerungen möglichst kurz gehalten werden. Zudem sollten vermehrt Fachkräfte für die Reparatur von Elektroautos aus- und weitergebildet werden. „Wenn die Kosten für Elektromobilität aus dem Ruder laufen, sinkt auch deren Akzeptanz. Und das dürfen wir nicht riskieren“, sagt Gressel.
Für die aktuelle GDV-Untersuchung wurden laut Pressemitteilung 37 Modellpaare aus Elektroautos und Verbrennern gebildet, die sich möglichst ähnlich sind. „Das war in manchen Fällen sehr einfach, weil es baugleiche Modelle gibt, zum Beispiel beim Smart den Elektro-Smart oder beim Golf VII den Elektro-Golf VII. Bei anderen Modellen ist es schwieriger. In solchen Fällen haben Experten des GDV passende Vergleichsfahrzeuge gefunden„, schreibt der GDV. Dann sei ausgewertet worden, wie sich die Häufigkeit und die Höhe der Schäden sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung über drei Jahre entwickelt haben.
Quelle: GDV – Pressemitteilung vom 26. Oktober 2023
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