Ab 2024: Schweiz schafft Steuerbefreiung beim E-Auto-Import ab
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Elektroautos in der Schweiz waren bisher von der einmalig beim Import anfallenden Automobilsteuer befreit, doch das wird sich nun ändern. Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung zum 1. Januar 2024 werden E-Autos in unserem Nachbarland künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent für Automobile im Personen- oder Warentransport unterstellt. Guter Zeitpunkt für einen kleinen Rückblick auf die unterstützende Maßnahme.
Elektroautos in der Schweiz sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. Der Bundesrat verfolgte seinerzeit mit der Steuerbefreiung insbesondere das Ziel, marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen. Mit dem Wachstum der Elektromobilität habe sich die Ausgangslage allerdings inzwischen stark verändert: Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45.000 fast versechsfacht. Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 30.400 Elektroautos eingeführt. Dies entspricht gegenüber derselben Vorjahresperiode (knapp 18.300 Stück) einem Plus von etwa 66 Prozent. Der Anteil der E-Autos an den Gesamtimporten erreichte im ersten Halbjahr 2023 rund 23 Prozent (Vorjahresperiode: rund 16 Prozent), heißt es laut Schweizer Regierung.
Diese Steigerung bei den E-Autos führte zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen der Automobilsteuer: Für das Jahr 2022 belaufe sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, im laufenden Jahr werde ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet, erklärt die Schweizer Bundesregierung weiter. „Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen“, heißt es weiter. Mit der Einführung der Steuer auch auf elektrische betriebene Autos möchte der Bundesrat diesen Steuerausfällen nun entgegenwirken.
Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt
Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent (auf Automobile für den Personen- oder Warentransport) unterstellt. Die Steuererhebung erfolge auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis. Gemäß Branchenauskünften werde dank steter Verringerung der Produktionskosten von Elektroautos ab dem Jahr 2025 die Preisparität zwischen Automobilen mit fossilen Antrieben und Elektroautomobilen erreicht sein. Eine Gewinnmarge sollte somit auch künftig ohne Preisaufschläge für den Konsumenten und ohne staatliche Subventionen erreicht werden können.
In der Änderung der Automobilsteuerverordnung, die vom 5. April bis zum 12. Juli 2023 durchgeführt wurde, habe sich eine klare Mehrheit der Teilnehmenden für eine Besteuerung ausgesprochen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Steuerbefreiung als Förderinstrument angesichts des stark angestiegenen Anteils von Elektroautos an den gesamten Autoimporten sowie der Annäherung der Preise nicht mehr notwendig ist. Außerdem ist die Besteuerung von Elektroautos Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat in seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat.
Die künftige Besteuerung von Elektroautos soll sich positiv auf den gesamten Bundeshaushalt auswirken: Wenn die Einlagen aus der Automobilsteuer in den sogenannten Nationalstraßen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) wieder ansteigen, könnten die Einlagen aus der Mineralölsteuer in den NAF zumindest vorübergehend gekürzt werden. Dadurch werde der allgemeine Bundeshaushalt um bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
„Diese Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die E-Mobilität steht im krassen Gegensatz zu den von der gleichen Politik veranschlagten CO2-Reduktionszielen für Neufahrzeuge“, ärgert sich Auto-Schweiz-Präsident Peter Grünenfelder über den Entscheid des Bundesrats | Bild: avenir suisse
Schweizer Automobil-Importeure zeigen sich enttäuscht
E-Fahrzeuge werden künstlich verteuert und somit werde der Elektromobilität ein Bärendienst erwiesen – zu Lasten der von der Stimmbevölkerung gutgeheißenen Klimaziele, argumentiert die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure Auto-Schweiz. „Diese Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die E-Mobilität steht im krassen Gegensatz zu den von der gleichen Politik veranschlagten CO2-Reduktionszielen für Neufahrzeuge“, ärgert sich Auto-Schweiz-Präsident Peter Grünenfelder über den Entscheid des Bundesrats. Und weiter: „Der Verkehrssektor muss seinen CO2-Ausstoß bis 2040 um 57 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Mit solch konsumentenfeindlichen Entscheiden zulasten derer, die sich ab 2024 ein Elektroauto kaufen wollen, gerät dieses Ziel in weite Ferne. Gleichzeitig ist es ein denkbar schlechtes Signal in einer Zeit, in der die Automobilbranche immer mehr Kundinnen und Kunden vom Umstieg auf ein emissionsfreies Fahrzeug überzeugen will.“
Besonders ärgerlich sei die Ausweitung der Automobilsteuer als faktischer Importzoll, da per 1. Januar 2024 zahlreiche Industriezölle abgeschafft werden – zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, wie der Bundesrat den Schritt begründet hat. „Gleichzeitig führt der Bundesrat einen neuen Zoll auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge ein, die zur künftigen CO2-Zielerreichung beitragen sollen – das ist an bitterer Ironie fast nicht zu übertreffen“, konstatiert Peter Grünenfelder. Er sei nun sehr gespannt, mit welchen Maßnahmen der Bundesrat die E-Mobilität fördern wolle: „Ansatzpunkte gäbe es viele, etwa die vollständige Liberalisierung des Strommarktes, die zur Senkung der Preise im heute staatlich dominierten Strommarkt beitragen würde. Oder ein massiver Ausbau der inländischen Stromproduktion, der zur Vertrauensbildung bei künftigen E-Mobilisten führen könnte, dass wir auch in Zukunft immer genug Strom haben werden.“ Grundsätzlich gelte es, die ausufernde Staatstätigkeit einzuschränken, anstatt neue Steuern einzuführen.
„Auto-Schweiz wird sich auch weiterhin konstruktiv in die Debatte über den Weg zur Defossilisierung des privaten und gewerblichen Strassenverkehrs einbringen“, so Präsident Peter Grünenfelder abschließend: „Auch wenn der Ärger über den heutigen Bundesratsentscheid groß ist.“
Quelle: Der Bundesrat; Schweizer Regierung – Pressemitteilung vom 8.11.23 / Auto Schweiz – Pressemitteilung vom 8.11.23
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