#renault #scenic #news #futur #mobility #drivethechange #electric #together

Einigung bei Euro 7: Abgasregeln für Pkw bleiben unverändert

Einigung bei Euro 7: Abgasregeln für Pkw bleiben unverändert

Warning: Undefined array key "use_custom_image" in /var/www/htdocs/web9/treffen/wp-content/plugins/custom-about-author/display-about-author-block.php on line 134

Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten haben eine Übereinkunft zur Schadstoffnorm Euro 7 erzielt. Diese sieht jedoch keine drastischen Verschärfungen für die Automobilindustrie vor. Die strengeren Abgasregeln gelten hauptsächlich für Busse und Lastwagen, während es künftig auch spezifische Anforderungen für die Lebensdauer von Batterien in Elektroautos geben wird. Neu ist dabei auch, dass gesundheitsschädliche Stoffe wie Feinstaub, der durch Reifenabrieb oder Bremsen entstehen kann, reguliert werden sollen.

Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich in Brüssel auf diese neue Schadstoffnorm geeinigt, wie beide Seiten bekannt gaben. Obwohl die neuen Regeln eine strengere Regulierung der durch Fahrzeuge verursachten Schadstoffe vorsehen, wird die Automobilindustrie nicht mit erheblichen Verschärfungen konfrontiert.

Die neue Verordnung enthält laut EU-Parlament “angemessenere” Vorschriften und soll darauf abzielen, die Emissionen von Luftschadstoffen aus dem Straßenverkehr weiter zu reduzieren. Sie deckt erstmals Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge in einem einzigen Rechtsakt ab.

Bei Euro 7 werden die Abgasemissionsgrenzwerte aus der Euro 6 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge beibehalten, während die Grenzwerte für Busse und Lkw gesenkt werden | Bild: ADAC/Ralph Wagner

Abgasregeln für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bleiben unverändert

Die Euro-7-Verordnung enthält Vorschriften für die Abgasemissionen von Straßenfahrzeugen, aber auch für andere Emissionsarten wie Reifenabrieb und Bremspartikelemissionen. Zudem enthält sie Grenzwerte für die Dauerhaltbarkeit von Batterien. Der neue Rechtsakt ersetzt die zuvor parallel geltenden Emissionsvorschriften für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Euro 6) sowie für Lkw und Busse (Euro VI). Die Euro-7-Normen enthalten in einem einzigen Regelwerk Emissionsgrenzwerte sowohl für leichte als auch für schwere Nutzfahrzeuge, also Pkw, Lieferwagen, Busse und Lkw.

“Mit der Euro 7 wollen wir die Emissionen von Straßenfahrzeugen verringern, und zwar nicht nur diejenigen aus Abgasen, sondern auch von Bremsen oder Reifen. Gleichzeitig wollen wir unsere Industrie dabei unterstützen, bis 2035 den großen Schritt hin zu nahezu emissionsfreien Fahrzeugen zu bewältigen”, so Jordi Hereu i Boher, spanischer Minister für Industrie und Tourismus.

Mit der Euro-7-Norm werden künftig auch gesundheitsschädliche Stoffe wie Feinstaub, der durch Reifenabrieb oder Bremsen entstehen kann, reguliert | Bild: Volkswagen

Weniger Emissionen von Reifen und Bremsen

Für Personenkraftwagen und Kleintransporter einigten sich die Verhandlungsführer auf die Beibehaltung der derzeitigen Euro-6-Prüfbedingungen und Abgasemissionsgrenzwerte. Auf Wunsch des Parlaments wird die Anzahl der Abgaspartikel auf dem Niveau von PN10 statt PN23 gemessen. Dadurch werden künftig auch kleinere Partikel erfasst. Diese Verbesserung spiegele die jüngsten Entwicklungen in der VN-Wirtschaftskommission für Europa wider (UNECE).

Für Busse und Lastkraftwagen enthält der vereinbarte Text hingegen strengere Grenzwerte, unter anderem für Schadstoffe, die nicht unter Euro 6 geregelt waren – etwa Stickstoffoxid (N2O). Diese werden im Labor und unter realen Fahrbedingungen gemessen, wobei die derzeitigen Euro-VI-Prüfbedingungen beibehalten werden sollen.

Neu ist, dass künftig auch gesundheitsschädliche Stoffe wie Feinstaub, der durch Reifenabrieb oder Bremsen entstehen kann, reguliert werden sollen. Das bedeutet, dass die Vorschriften auch für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge gelten. Die Einigung legt zudem Grenzwerte für Bremspartikel-Emissionen (PM10) für Pkw und Lieferwagen fest: 3 mg/km für reine Elektrofahrzeuge, 7 mg/km für die meisten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie 11 mg/km für große Lieferwagen mit Verbrennungsmotor.

Die beiden gesetzgebenden Organe haben ebenso strengere Anforderungen in Bezug auf die Kilometerleistung und die Lebensdauer von Fahrzeugen eingeführt. Diese wurden auf 200.000 km, beziehungsweise zehn Jahre für Lkw und leichte Nutzfahrzeuge festgelegt. Außerdem werden Mindestanforderungen an die Lebensdauer der Batterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen (80 Prozent vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100.000 km und 72 Prozent bis zu acht Jahren oder 160.000 km) sowie von Lieferwagen (75 Prozent vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100.000 km und 67 Prozent bis zu acht Jahren oder 160.000 km) eingeführt.

Zwiegespaltene Meinungen zur Euro-7-Norm

Die Einigung sieht unterschiedliche Anwendungstermine nach Inkrafttreten der Verordnung vor: 30 Monate für neue Typen von Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und 42 Monate für neue Fahrzeuge.
48 Monate für neue Typen von Bussen, Lkw und Anhängern und 60 Monate für neue Fahrzeuge.
30 Monate für neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die zum Einbau in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bestimmt sind und 48 Monate für diejenigen, die zum Einbau in Busse, Lkw und Anhänger bestimmt sind. Für Fahrzeuge, die von Kleinserienherstellern gebaut werden, gilt Euro 7 ab dem 1. Juli 2030 für Pkw und Transporter und ab dem 1. Juli 2031 für Busse und Lkw.

“Ein Gleichgewicht zwischen Umweltzielen und den vitalen Interessen der Hersteller”

Berichterstatter Alexandr Vondra (ECR, CZ) sagte: “Mit dieser Einigung haben wir erfolgreich ein Gleichgewicht zwischen Umweltzielen und den vitalen Interessen der Hersteller hergestellt. Ziel der Verhandlungen war es, die Erschwinglichkeit neuer kleinerer Autos mit Verbrennungsmotoren für die heimischen Kunden zu gewährleisten und gleichzeitig die Automobilindustrie in die Lage zu versetzen, sich auf den erwarteten allgemeinen Wandel des Sektors vorzubereiten. Die Europäische Union wird sich nun auch mit den Emissionen von Bremsen und Reifen befassen und eine höhere Lebensdauer von Batterien sicherstellen.”

Die Meinung zur neuen Euro-7-Norm gehen indessen weit auseinander. Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, sagte: „Die Euro 7-Anforderungen sind in Teilen sehr ambitioniert, unsere Industrie ist jedoch fest entschlossen, alle Anforderungen umzusetzen. Der Euro 7-Beschluss verbindet die Verbesserung der Luftqualität und die Realisierbarkeit für die Industrie auf sinnvolle Weise miteinander und setzt auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Industrie und die Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit wird auch sichergestellt, dass die Hersteller ihre Ausgaben auf die wichtigen, nachhaltigen Transformationsprojekte hin zur klimaneutralen Mobilität fokussieren können.”

Laut einem Bericht der Tagesschau kritisieren Umweltschützer hingegen, die geplanten Vorschriften gingen kaum über die geltende Euro-6-Norm hinaus. Der Grünen-Abgeordnete Michael Bloss habe das Ergebnis daher als “verpasste Chance” tituliert.

Teile der Vorschriften gelten auch nach 2035

Die Euro-7-Verordnung, die Teil der Strategie der Kommission von 2020 für nachhaltige und intelligente Mobilität und des Null- Schadstoff-Aktionsplans von 2021 ist, wurde von der Kommission am 10. November 2022 vorgelegt. Der Rat hat am 25. September 2023 seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) festgelegt. Am 19. April 2023 erließen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung zur Verschärfung der Emissionsnormen für neue Pkw und für neue leichte Nutzfahrzeuge, in der ein Reduktionsziel von 100 Prozent für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 festgelegt wurde.

Während sich die Industrie auf diesen Wandel, also ein Verbot neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren im Binnenmarkt, vorbereitet, werden solche Fahrzeuge bis 2035 weiterhin zur Verfügung stehen. Die Produktion anderer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (Lkw, Busse und andere schwere Nutzfahrzeuge) wird nach 2035 weiterlaufen. Die Euro-7-Vorschriften werden die Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis zu diesem Zeitpunkt abdecken, während andere Vorschriften der Verordnung (zum Beispiel in Bezug auf Bremsen, Reifen und Lebensdauer der Batterie) auch nach 2035 weiterhin für umweltfreundlichere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten sollen.

Quellen: Europäisches Parlament – Euro 7: Deal on new EU rules to reduce road transport emissions / Europäischer Rat – Euro 7: Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung über Emissionsgrenzen für Straßenfahrzeuge / Tagesschau – Euro 7 ohne deutliche Verschärfung für Autoindustrie / VDA – Pressemitteilung vom 18.12.2023

Der Beitrag Einigung bei Euro 7: Abgasregeln für Pkw bleiben unverändert erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

Avatar


Avatar

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu. Datenschutzerklärung