Aral beklagt oft zu schwache Stromnetze
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Der Tankstellenbetreiber Aral rüstet viele seiner Stationen mit Schnellladern aus. Das geht allerdings offenbar zäher voran, als es Aral selbst gerne hätte. Grund dafür seien die vielerorts noch zu schwachen Stromnetze, berichtet die WAZ-Gruppe. „Teilweise können die örtlichen Netzbetreiber die Leistung, die wir für unsere ultraschnellen Ladesäulen benötigen, nicht bereitstellen. Das erleben wir an allen Ecken und Enden der Republik“, sagte demnach Aral-Vorstandsvorsitzender Achim Bothe.
Vielerorts gebe die Infrastruktur noch nicht das her, was Aral für die großflächige Versorgung mit den in der Regel 300 kW starken Schnellladepunkten eigentlich brauche. „Dafür benötigen wir Transformatoren und einen belastbaren Zugang zum Stromnetz. Hier hakt es häufig“, führt Bothe aus. Bei den Transformatoren betrage die Zeit zwischen Beantragung und Erteilung der Baugenehmigung teilweise mehr als zwölf Monate. Derzeit betreibt Aral an seinen 2400 Stationen in Deutschland etwa 2300 Ladepunkte, schreibt das Handelsblatt. Bis 2030 will der Tankstellenbetreiber allerdings 20.000 Ladepunkte anbieten, wird da bislang aber offenbar mitunter ausgebremst.
Netzertüchtigung wird große Herausforderung
Der zu langsam voranschreitende Ausbau des Stromnetzes vor allem in städtischen Gebieten, aber auch in oft älteren Gewerbegebieten, ist immer wieder Thema in der Branche. Für besonders viel Aufsehen hatte die Überarbeitung des Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesorgt. Dieser ermöglicht es seit dem 1. Januar 2024, dass die Netzbetreiber unter gewissen Umständen die Spitzenlast von bestimmten Geräten im Haushalt – unter anderem Wallboxen – begrenzen dürfen. Kaum wurde dies bekannt, geisterten die ersten Schreckensszenarien durch das Netz – vor allem getrieben von Kreisen, die generell Vorbehalte gegen die Elektromobilität und eine grüne Energiewende hegen, die aber weitestgehend entkräftet werden können.
Diese neue Regelung erspart den Netzbetreibern jedoch keinesfalls die Ertüchtigung der Stromnetze. Zwar bekommen diese durch die Steuerbarkeit einen zeitlichen Vorschub, allerdings sieht der Paragraf 14a einen bedarfsgerechten Netzausbau fest vor. Muss also ein Netzbetreiber tatsächlich die Notbremse ziehen und in einem Wohngebiet bei Besitzern von Wärmepumpen, Wallboxen und Speichern drosseln, dann muss er zeitnah die Netzkapazitäten ausbauen – außer er kann nachweisen, dass es sich um einen einmaligen Vorgang gehandelt hat, bei dem keine Wiederholung zu erwarten ist. Sowohl für die privaten als auch für die gewerblichen Stromanschlüssen ans Stromnetz steht also fest, dass die Netzbetreiber in den kommenden Jahren viel Arbeit bei der Ertüchtigung vor sich haben.
Quelle: WAZ – „Aral: Es hakt bei den Ladesäulen – Stromnetz ist zu schwach“; Handelsblatt – „Stromnetz für Aral-Ladesäulen oftmals zu schwach“
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