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Mutmaßlicher Biodiesel-Betrug aus China kann nicht nachgewiesen werden

Mutmaßlicher Biodiesel-Betrug aus China kann nicht nachgewiesen werden

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Der Vorwurf wiegt schwer: In Biodiesel aus China sollen sich große Mengen an Palmöl befinden, was weder umwelt- noch klimafreundlich und noch dazu gesetzeswidrig wäre. Deutsche Behörden hatten deshalb Strafanzeige gegen chinesische Firmen gestellt – konnten jedoch kein Fehlverhalten nachweisen. Bereits seit Beginn des Jahres 2023 bestand der Verdacht, dass fälschlicherweise als „fortschrittlicher Biokraftstoff“ im Sinne der Erneuerbare-Energie-Richtlinie II (RED II) deklarierter Biodiesel in die EU importiert wurde.

Die Staatsanwaltschaft Bonn sah keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. Allerdings hat es China den Kontrolleuren auch nicht leicht gemacht: „Für die Durchführung von Audits im Ausland in Form einer Begehung vor Ort ist grundsätzlich die Zustimmung der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes einzuholen. Diese Genehmigung wurde von der Volksrepublik China nicht gewährt“, heißt es in der Antwort.

Somit habe die für die Kontrollen zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bei in China anfallenden Audits lediglich sogenannte Fernbegutachtungen bei drei Biodieselanlagen durchführen können. Diese hätten „keine Anhaltspunkte für Betrug ergeben“. Darüber hinaus habe sich die BLE alle der Zertifizierung zugrundeliegenden Unterlagen der vorangegangenen zwei Jahre von der zuständigen Zertifizierungsstelle ISCC zur Prüfung vorlegen lassen, mit unzufriedenstellenden Ergebnissen. „Insbesondere die Angaben der Zertifizierungsstelle zu den Massenbilanzen wurden für allgemein und intransparent befunden und waren insgesamt wenig aussagekräftig“, heißt es hierzu in der Antwort der Bundesregierung.

Ergänzend wird in der Antwort darauf hingewiesen, „dass vor dem Hintergrund des fehlenden Instrumentariums von Vor-Ort-Kontrollen in Ländern, in denen die BLE keine Kontrollbefugnis hat, die BLE die technischen Voraussetzungen für die Herstellung von Biokraftstoffen in den chinesischen Herkunftsbetrieben nicht abschließend beurteilen“ könne. Im Rahmen der Sonderkontrollen seien keine Betriebsbesichtigungen durchgeführt worden, „auch Bildaufnahmen der Anlagen liegen der BLE nicht vor“. Darüber hinaus sei zu beachten, „dass das Vorliegen der technischen Voraussetzungen, um fortschrittliche Biokraftstoffe zu produzieren, kein Garant dafür ist, dass eine korrekte Deklaration der Ausgangsstoffe erfolgt“.

Fehlverhalten lässt sich chemisch-physikalisch nicht nachweisen

Erschwerend hinzu kommt, dass man ein Fehlverhalten der Produzenten nur direkt vor Ort bei der Herstellung des Biokraftstoffes nachweisen könnte, da an den chemisch-physikalischen Eigenschaften des fertigen Kraftstoffes nicht erkennbar sei, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitskriterien auch eingehalten wurden. Kurz: Man kann nicht nachweisen, ob der Kraftstoff aus altem Speisefett oder frischem Palmöl besteht.

Wie der NDR berichtet seien bei einer Umdeklarierung von frischem Palmöl-Biodiesel in alten Speisefett-Biodiesel im vergangenen Jahr laut Angaben des Preisinformationsdienstes Argus Media Gewinnmargen von bis zu 565 Dollar pro Tonne möglich. Recherchen von NDR Panorama zufolge müsse von möglichen Profiten in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar ausgegangen werden.

Die chinesische Botschaft äußerte sich demnach nicht zu den Vorwürfen. Die Bundesregierung schreibt zwar, diesbezüglich Gespräche mit chinesischen Behörden zu führen, verweist aber darauf, dass diese vertraulich seien.

Vor dem Hintergrund der weiterhin vermuteten Betrugsfälle bei der Biokraftstoffdeklaration sollen nun Möglichkeiten geprüft werden, das nationale Zertifizierungs- und Nachhaltigkeitsnachweisverfahren im Hinblick auf eine verbesserte Betrugsprävention auszugestalten. Dabei sollen die relevanten Stakeholder einbezogen werden. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass bei anderen alternativen Kraftstoffen und Energieträgern künftig ähnliche Vorwürfe im Raum stehen könnten, etwa bei E-Fuels oder Wasserstoff.

Quelle: Bundestag – Drucksache 20/10099 / NDR – Biodiesel-Skandal bleibt offenbar folgenlos

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