DUH: „EU-Batterieverordnung noch nicht ausreichend“
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Nicht nur nimmt die Anzahl batteriebetriebener Elektrogeräte rapide zu, sondern auch der Ausbau der Elektromobilität, einschließlich E-Bikes, E-Scooter und Elektroautos. Dies trägt dazu bei, dass jedes Jahr mehr Batterien auf den Markt kommen. Insbesondere der Fortschritt in der Elektromobilität wird die Herausforderungen der Verfügbarkeit und Abhängigkeit von Ressourcen in den kommenden Jahren weiter verschärfen.
Batterien enthalten Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Graphit, Nickel und Cadmium, deren Gewinnung zum Teil mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden ist. „Daher ist es wichtig, diese Rohstoffe durch ökologisches Design, umfassende Sammlung, konsequente Wiederverwendung und hochwertiges Recycling so effizient wie möglich zu nutzen“, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Aufgrund der Tatsache, dass viele Batterien Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten und Lithium-Ionen-Batterien mit Brandrisiken verbunden sind, stellt die unsachgemäße Entsorgung eine erhebliche Umweltgefahr dar. Deshalb sind laut DUH klare gesetzliche Batterie-Regelungen notwendig, um die Umweltauswirkungen von Herstellung, Nutzung und Entsorgung zu minimieren und einen optimalen Schutz der Ressourcen zu gewährleisten.
Das Batteriegesetz (BattG) trat Anfang Januar 2021 in Kraft und soll schrittweise bis zum 18. Februar 2024 von der europäischen EU-Batterieverordnung abgelöst werden. Die DUH hatte die Entwicklung der EU-Batterieverordnung politisch begleitet und fordert nun eine zügige und vollständige Umsetzung der neuen Vorschriften auf nationaler Ebene. „Insbesondere müssen bestehende Mängel im aktuellen Batteriegesetz schnellstmöglich behoben und nationale Handlungsspielräume ambitioniert genutzt werden“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme.
Die EU-Batterieverordnung, die im Juli 2023 verabschiedet wurde, wird von der DUH als bedeutender Schritt im Bereich Ressourcen- und Klimaschutz bei Batterien betrachtet. Zum ersten Mal gebe es klare Richtlinien für den gesamten Lebenszyklus von Gerätebatterien aus Elektrogeräten und Elektrofahrzeugbatterien. Dies beinhaltet Beschränkungen der Treibhausgasemissionen während der Herstellung, Vorschriften für den Einsatz von Recyclingmaterialien und die Entnehmbarkeit aus Elektrogeräten. Letzteres soll Reparaturen erheblich erleichtern, da keine spezialisierten Werkstätten mehr aufgesucht werden müssen.
Die DUH kritisiert jedoch, dass in der Batterieverordnung wichtige Maßnahmen zur Förderung einer langen Lebensdauer und Wiederverwendung von Elektrofahrzeugbatterien fehlen. Es bestehe auch die Gefahr, dass wichtige Bestimmungen in späteren Rechtsakten umgangen oder verzögert werden können, insbesondere wenn es um die Definition von Berechnungsmethoden oder Kriterien für den Batteriepass gehe.
Die DUH fordert die Etablierung eines effizienten Systems zur Sammlung von Gerätebatterien, damit wertvolle Ressourcen wie Lithium, Kobalt, Graphit und Nickel nicht verloren gehen | Bild: Mercedes-Benz
Deutsches Batteriegesetz setze zu geringe Anreize
Für Deutschland sei aus Sicht der DUH nun vor allem eine schnelle und effektive Umsetzung der neuen Vorgaben wichtig. Da die EU-Batterieverordnung den Mitgliedstaaten im Bereich der Sammlung von Gerätebatterien viele Freiheiten lasse und auf nationaler Ebene derzeit viele Defizite bestünden, fordert die DUH die Etablierung eines effizienten Systems zur Sammlung von Gerätebatterien.
„Aufgrund dieser Entwicklung müssen die in Deutschland seit Jahren niedrigen Sammelmengen für Gerätebatterien nun signifikant erhöht werden, um den neuen europäischen Vorgaben gerecht zu werden“, so die DUH. In dieser Situation fordert die Deutsche Umwelthilfe von der Bundesregierung, bei der Überarbeitung des BattG ehrgeizige Regelungen umzusetzen, die einen umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Umgang mit Batterien fördern, und die notwendigen Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug zu schaffen. Gleichzeitig sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die beschlossenen EU-Vorgaben tatsächlich die beabsichtigten Umweltentlastungen in der Praxis bewirken.
Im Jahr 2022 wurden laut des eingetragenen Vereins in Deutschland ungefähr 63.100 Tonnen Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Allerdings sollen im selben Jahr nur etwa 33.200 Tonnen Batterien und Akkus fachgerecht separat gesammelt worden sein, was einer offiziellen Sammelquote von 52 Prozent entspreche. Bei der unsachgemäßen Entsorgung, zum Beispiel über den Hausmüll oder gar die Umwelt, gehen wertvolle Rohstoffe für ein Recycling verloren und Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder Quecksilber können freigesetzt werden. Regelmäßig komme es durch eine Fehlentsorgung von Lithium-Ionen-Batterien im Hausmüll oder in den Gelben Sack zu Bränden in Entsorgungsanlagen, wird kritisiert.
Ursache für dieses Umweltproblem sei das deutsche Batteriegesetz, das zu geringe Anreize für hohe Sammelmengen setze. Theoretisch könnten laut DUH bereits heute weitaus mehr als 50 Prozent gesammelt werden. „Allerdings werden aktuell die Rücknahmesysteme der Hersteller durch einen rein kostengetriebenen Wettbewerb dazu gedrängt, Sammelstellen gegebenenfalls nicht zu bedienen“, heißt es. Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine sofortige Novelle des Batteriegesetzes, bei der wirksame Anreize für eine bestmögliche und verbraucherfreundliche Batterierücknahme gesetzt werden. Dies könne zum Beispiel durch einen Wettbewerb zwischen den Sammelsystemen der Hersteller erreicht werden, wenn diese einen Kostenausgleich für die Übererfüllung gesetzlicher Ziele erhalten, wird vorgeschlagen. Weiterhin brauche es laut Umwelthilfe ein Pfandsystem für besonders problematische Batterietypen – zum Beispiel für Lithium-Ionen-Akkus von Smartphones, Powertools oder E-Bikes.
In Bezug auf Elektroauto-Akkus müssen Kriterien wie Umweltauswirkungen bei der Herstellung, Langlebigkeit oder die Recyclingfähigkeit berücksichtigt werden, damit die Umweltvorteile von Fahrzeugbatterien ausgespielt werden können | Bild: Mercedes-Benz
E-Auto-Akkus: Wertstoffkreislauf und Second Life entscheidend
Weitaus größere Batterien stecken in Elektroautos. Die DUH stellt die Vorzüge der E-Mobilität gegenüber Verbrennern heraus: „Im Vergleich zu Verbrennungsmotoren stellt der Batterieantrieb eine umweltverträglichere Technologie dar. Beispielsweise verursachen batteriebetriebene Fahrzeuge oder Gartengeräte weniger Lärm und Abgase, die die Gesundheit und das Klima schädigen“. Im Verkehrssektor weise der Batterieantrieb nach eigenen Angaben mit 75 bis 150 Gramm CO2/km (Strommix) über den gesamten Lebenszyklus deutlich geringere CO2-Emissionen auf als der Verbrennungsantrieb mit 200 bis 250 Gramm CO2/km. Mit zunehmendem Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor und dem Ausstieg aus Kohle und Gas sei eine weitere Verbesserung der Klimabilanz zu erwarten.
Durch Wiederverwendung und Recycling von Elektroauto-Akkus könne die Umweltbilanz des Batterieantriebs erheblich verbessert werden. Allerdings müssten in Bezug auf den Akku Kriterien wie Umweltauswirkungen bei der Herstellung, Langlebigkeit oder die Recyclingfähigkeit berücksichtigt werden, damit die Umweltvorteile voll ausgespielt werden können. Hier werden klare Vorgaben gefordert, damit sich durch den Ausbau der Elektromobilität Umweltprobleme nicht lediglich in andere Bereiche verlagern. Insbesondere eine nachhaltige Kreislaufführung der Batterie-Rohstoffe sowie Second-Life-Anwendungen am Lebensende seien hierbei entscheidend.
„Die beschlossene EU-Batterieverordnung ist ein Eckpfeiler des europäischen Green Deals und wegweisend für gesetzliche Regelwerke weltweit“, so die DUH. So werden die Umweltauswirkungen von Batterien über deren gesamten Lebenszyklus verringert. Bei der Produktion soll künftig auf erneuerbare Energien gesetzt und die CO2-Emissionen der Herstellung von E-Autobatterien transparent gemacht werden. Strengere Vorgaben zur Lieferkettenverantwortung sollen zudem Menschenrechtsverletzungen bei der Ressourcengewinnung verhindern. Zusätzlich zu einer Gesamtrecyclingquote werden darüber hinaus erstmalig separate Recyclingquoten und Rezyklateinsatzquoten für einzelne Metalle festgelegt.
Doch trotz durchaus ambitionierter Vorgaben stelle die EU-Batterieverordnung die nachhaltige Ressourcengewinnung und das Recycling von Batterierohstoffen noch nicht sicher, bemängelt die DUH. Es müsse gewährleistet werden, dass auch bei importierten Rohstoffen und Batterien nachweislich vergleichbare Umwelt- und Sozialstandards wie in der EU eingehalten werden. Die Lebensdauer von Batterien müsse zudem durch Reparatur und Wiederverwendung verlängert werden, etwa durch den Einsatz gebrauchter E-Autobatterien als stationäre Stromspeicher. Essentiell seien außerdem strenge Vorgaben bei der Sammlung von Altbatterien, denn nur so könnten die Rohstoffe für eine erneute Verwendung umweltgerecht recycelt werden.
Quellen: Deutsche Umwelthilfe – Batterien / Deutsche Umwelthilfe – Stellungnahme zur Überarbeitung des Batteriegesetzes / Zeit Online – Was die neue EU-Batterieverordnung für Verbraucher bedeutet
Der Beitrag DUH: „EU-Batterieverordnung noch nicht ausreichend“ erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.