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ADAC: E-Auto laden in Mehrfamilienhäusern weiterhin schwierig

ADAC: E-Auto laden in Mehrfamilienhäusern weiterhin schwierig

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Seit der Änderung des Wohnungseigentumgesetzes (WEG) im Dezember 2020 können Mieter und Eigentümer leichter einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit durchsetzen, doch die Herausforderungen sind noch immer groß. Der Ausbau von Photovoltaik, Erweiterungsmöglichkeiten für Ladestationen und der Mangel an Handwerkern sind nur einige der Hürden – oft ist das Laden im Mehrfamilienhaus an der eigenen Wallbox noch mehr Wunsch als Wirklichkeit. Das unterstreicht auch eine Umfrage des ADAC in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung UScale, wie der Automobilclub in einer Pressemitteilung berichtet.

Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) berichtet demnach von Problemen bei der Planung und Organisation von Ladelösungen innerhalb der Hausgemeinschaft; die Abstimmung innerhalb der Eigentümergesellschaft (WEG) empfand rund ein Drittel (31 Prozent) als besonders schwierig. Fast die Hälfte (45 Prozent) wünscht sich sogar, auf einen WEG-Beschluss verzichten zu können.

Die Suche nach einer geeigneten technischen Ladelösung wiederum stellt für 56 Prozent eine Herausforderung dar. Fast jeder zweite Befragte nennt die hohen Kosten als problematisch und nahezu ein Viertel (24 Prozent) hat Mühe, überhaupt einen Elektriker zu finden.

ADAC fordert Abbau von Hindernissen

Entscheidend für die Wahl einer Ladelösung ist für 65 Prozent der Preis. Als Hürde werden von den meisten Befragten (59 Prozent) Finanzierungsprobleme genannt, einschließlich Fragen zu Fördermitteln. 22 Prozent der Befragten wünschen sich eine Komplettlösung aus einer Hand: von der Information und Planung über die Montage bis zum Betrieb und der Abrechnung.

Der ADAC fordert, dass die Bundesregierung – wie zugesagt – die rechtlichen und baulichen Hindernisse beseitigt, die den Ausbau von Ladeinfrastruktur behindern. Dazu müssen die im Masterplan Ladeinfrastruktur vorgesehenen Maßnahmen zur Ertüchtigung und Digitalisierung von Hausanschlüssen sowie die Evaluation und Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) umgesetzt werden.

Wer sich eine Ladevorrichtung in der Tiefgarage installieren lassen möchte, sollte sich beim Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümer eine Genehmigung für den Einbau am Stellplatz oder auf dem Gelände der Wohnanlage einholen. Wichtig ist es zudem, vorab die Expertise eines Fachmanns hinzuzuziehen.

Zur Methodik der Umfrage: In der aktuellen Erhebung wurden Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern befragt. Im Detail waren dies Besteller, Käufer und Besitzer von Elektroautos in Deutschland, die eine Ladelösung für zuhause suchen oder vor kurzem gekauft haben. Die Stichprobe bestand aus 716 Personen.

Quelle: ADAC – Pressemitteilung vom 8. Februar 2024

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