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Schweden startet Klimaprämie für Elektrotransporter

Schweden startet Klimaprämie für Elektrotransporter

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Wie die schwedische Energieagentur mitteilt, ist sie von der Regierung beauftragt worden, seit dem 13. Februar 2024 eine Klimaprämie für leichte Elektro-Transporter auszuzahlen. Als solches Fahrzeug gelten alle Nutz-Lastkraftfahrzeuge, die maximal 3,5 Tonnen wiegen und entweder batterieelektrisch oder wasserstoffelektrisch angetrieben werden. Die Behörde spricht von „leichten Elektro-Lkw“.

Die Klimaprämie kann von Unternehmen, Kommunen und Regionen beantragt werden, die einen neuen Elektro-Transporter kaufen wollen. Ziel der Klimaprämie sei es, die Markteinführung „bestimmter umweltfreundlicher Fahrzeuge“ zu fördern, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und so zu einer geringeren Geräuschentwicklung und einem besseren Klima beizutragen.

Die subventionsfähigen Kosten werden laut Ausführungen der Energieagentur aus der Preisdifferenz zwischen dem elektrischen Nutzfahrzeug und dem nächstgelegenen vergleichbaren Verbrenner-Fahrzeug errechnet. Die Förderung wird bis zu einem Höchstbetrag von 30 Prozent der Preisdifferenz gewährt, darf jedoch nicht mehr als 50.000 Schwedische Kronen (4435 Euro) pro Fahrzeug betragen.

Grundsätzlich ist die Förderung auch bei Leasingfahrzeugen möglich. Dazu heißt es in den Bestimmungen näher: „Das Unternehmen, das eine Klimaprämie beantragt, muss eine Rechnung vorlegen können, die auf das eigene Unternehmen ausgestellt wird. Dasselbe Unternehmen muss als Eigentümer des Fahrzeugs im Straßenverkehrsregister der schwedischen Verkehrsbehörde eingetragen sein, wenn die schwedische Energieagentur die gewährte Förderung auszahlen soll. Diese Regeln gelten unabhängig von der Eigentumsform (Leasing oder Eigenkauf) gleichermaßen.“

Bei Fahrzeugen, die im Rahmen von Leasingverträgen genutzt werden, müsse die Person, die die Unterstützung beantragt, jedoch als Eigentümer des Fahrzeugs im Straßenverkehrsregister der schwedischen Verkehrsbehörde aufgeführt sein. „Die Klimaprämie kann an Leasinggeber gezahlt werden, sofern sie die übrigen Anforderungen der Verordnung erfüllen“, heißt es.

Die volle Förderung ist in diesem Jahr möglich, ab 2025 wird die Subvention langsam wieder zurückgefahren. Ab 1. Januar 2025 sinke der Maximalbetrag auf 40.000 Schwedische Kronen (3548 Euro) pro E-Transporter. Ab dem 1. Juli 2025 wird der Höchstbetrag dann auf 30.000 Schwedische Kronen (2661 Euro) gesenkt, ab dem 1. Oktober 2025 ist schließlich keine Förderung mehr möglich. In Deutschland hatte die Bundesregierung kürzlich die Förderung von E-Lkw und E-Bussen ganz eingestellt.

Quelle: Energimyndigheten – Öffentliche Mitteilung am 12. Februar 2024

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