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Wirtschaftsweise raten zu Elektro-Lkw

Wirtschaftsweise raten zu Elektro-Lkw

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Um den Güterverkehr schneller zu dekarbonisieren, sollte der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw im Fokus staatlichen Handelns stehen, so die Empfehlung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt unter dem Begriff der fünf Wirtschaftsweisen. Die Einsatzmöglichkeiten von Elektro-Lkw hätten sich in den vergangenen Jahren aufgrund der technologischen Entwicklungssprünge bei der Batterie- und Ladetechnologie deutlich erweitert, was es nun zu unterstützen gelte.

Batterieelektrische Lkw können bereits heute dazu beitragen, die Emissionen im Straßengüterverkehr zu reduzieren. Andere emissionsarme Antriebe haben nicht dieselbe Marktreife“, erläutert Monika Schnitzer, die Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft. „Angesichts knapper öffentlicher Mittel und Planungskapazitäten sollte der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw priorisiert werden. Dies wird die Marktdurchdringung von batterieelektrischen Lkw beschleunigen.

Um die Rahmenbedingungen für private Investitionen in die Ladeinfrastruktur zu verbessern, sollten öffentliche Flächen für Schnellladepunkte entlang der Autobahnen zügig und unbürokratisch bereitgestellt werden. Parallel müssten die Netzkapazitäten ausgebaut werden. Zudem sei es wichtig, dass Informationen zu weiteren geeigneten Standorten für Ladestationen sowie die dort aktuell und zukünftig verfügbaren Netzkapazitäten transparent kommuniziert werden.

Ein günstiger und zuverlässiger Güterverkehr ist für Deutschland ein wichtiger Wirtschaftsfaktor – gerade wegen der zentralen geografischen Lage und des hohen Industrieanteils. „Die Verkehrsinfrastruktur ist in einem desolaten Zustand. Ohne größere Investitionen wird sie sich weiter verschlechtern, da der Güterverkehr weiter zunehmen und die Belastung der Infrastruktur steigen wird“, erklärt Schnitzer weiter. Für die Modernisierung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sollte stärker auf eine Nutzerfinanzierung gesetzt werden, beispielsweise über eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut. Eine feste Zuweisung von Mitteln an Investitionsfördergesellschaften könne die Infrastrukturausgaben verstetigen und für Planungssicherheit sorgen.

Elektro-Lkw als zentraler Hebel für weniger CO2 auf unseren Straßen

Die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs mit einem Wechsel auf emissionsarme Antriebstechnologien gilt als der zentrale Hebel zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs insgesamt. Der Güterverkehr ist für acht Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich, davon entfallen 98 Prozent auf den Straßengüterverkehr. Zwar verlieren durch das novellierte Klimaschutzgesetz die Sektorziele für den Verkehr an Bedeutung, dennoch muss Deutschland im Verkehrs- und Gebäudesektor aufgrund der europäischen Lastenteilungsverordnung bis zum Jahr 2030 verpflichtende Emissionsreduktionsziele erfüllen.

Lediglich sechs Prozent der straßengebundenen Transporte eignen sich aufgrund der Transportstrecke und der Art der Verladung für eine Verlagerung auf die Schiene. Eine solche Verlagerung werde jedoch durch Kapazitätsengpässe im Schienenverkehr verhindert, so der Sachverständigenrat. Deshalb sollten die Kapazität und Qualität des Schienengüterverkehrs erhöht werden – vor allem dort, wo er bereits heute Effizienzvorteile gegenüber der Straße biete, also auf langen, internationalen Strecken. Zur Effizienz- und Kapazitätssteigerung des Schienengüterverkehrs könnten die europaweite Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung und der Bau ausreichender Überholgleise beitragen.

Eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Infrastrukturgesellschaft vom übrigen DB-Konzern könnte dazu beitragen, den Wettbewerb im Schienengüterverkehr zu stärken. Um die Qualität der Schieneninfrastruktur zu erhöhen, sollte die Infrastrukturgesellschaft sowohl für die Instandhaltung als auch für Ersatzinvestitionen zuständig sein, so die Empfehlung. Derzeit trage die DB AG lediglich die Kosten für die Instandhaltung, während Ersatzinvestitionen vom Bund finanziert würden. Das führe bisher dazu, dass ökonomisch effiziente Instandhaltungen verzögert oder ganz unterlassen werden.

Quelle: Sachverständigenrat Wirtschaft – Pressemitteilung vom 15.05.2024

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