VDA kritisiert EU-Batterieverordnung
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Der deutsche Verband der Automobilindustrie (VDA), der die Interessen von mehr als 650 Herstellern und Zulieferern vertritt, gab eine Stellungnahme und Kritik an der neuen EU-Batterieverordnung bekannt. Während der VDA die Verordnung grundsätzlich unterstützt, wurden einige Aspekte hinterfragt.
Im Juli des vergangenen Jahres verabschiedete die EU eine neue Batterieverordnung, die die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien und Altbatterien im gesamten Lebenszyklus verschärft hat. Durch die einheitliche Regelung, die ein Teil des EU-Green-Deals ist, sollen Batterien sicher, nachhaltig und wettbewerbsfähig sein.
Die deutsche Automobilindustrie treibe, so die VDA-Präsidentin Hildegard Müller, das Zielbild einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität mit Investitionen und Innovationen voran. So stehe der VDA auch hinter den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Da sich die CO2-Emissionen bei Elektroautos im Vergleich zu Verbrennungsmotoren von der Nutzungsphase auf die Herstellung verschieben, sei eine Regulierung der Batterieproduktionsprozesse wichtig, so Müller.
Kritik des VDA am Batteriegesetz
Grundsätzlich unterstütze der VDA nach eigenen Angaben die EU-Batterieverordnung als Eckpfeiler des europäischen Green Deals, jedoch gebe es einige Punkte, die zu unklaren Verantwortlichkeiten, Missverständnissen und möglicherweise unterschiedlichen Berechnungsansätzen führen können, so der VDA. Dies führe zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten.
Beispielsweise, so Müller, widerspreche die aktuelle Fassung dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in Europa auszubauen. Außerdem stehe das Gesetz im Widerspruch zu anderen bisherigen Strategien:
“Ein solcher Ansatz behindert außerdem die Investitionsmöglichkeiten von Unternehmen in den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Und: Der aktuelle Vorschlag steht ebenso im Widerspruch zur EU-Strategie zum Ausbau der erneuerbaren Energien wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED) oder der Richtlinie zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (CSRD), die Anreize für Unternehmen schaffen, den Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung finanziell zu unterstützen, z. B. durch grüne Stromabnahmeverträge (PPA).” – Hildegard Müller, Präsidentin des VDA
Die Standardmodellierung des nationalen durchschnittlichen Netzmixes benachteilige laut Müller zudem Unternehmen in Ländern mit einem traditionell kohlelastigen Strommix, da die Automobilindustrie selbst nur einen geringen Einfluss auf den nationalen oder regionalen Energiemix habe. Damit würde auch Deutschland als Automobilstandort nachteilig beurteilt werden.
Vorschläge des VDA zur Gesetzverbesserung
Klimaneutrale Mobilität sowie die Transformation der Automobilindustrie könne nur mit einem klimaneutralen Energiesystems gelingen, weshalb die Transformation des Verkehrssektors nur in gemeinsamer Anstrengung von Politik und Wirtschaft gelingen könne.
Die bereits stattfindende Transformation des Energiesystems zu erneuerbaren Energien müsse weiter und entschlossener forciert werden, so Müller. Außerdem schlägt der VDA vor, einen regionalen Strommix anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes als Standardansatz zu verwenden.
Quellen: VDA – VDA-Präsidentin Hildegard Müller zur EU-Batterieverordnung / European Commission – Feedback from: Verband der Automobilindustrie e.V.
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