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ACE: Fünf-Punkte-Plan für 15 Millionen E-Autos bis 2030

ACE: Fünf-Punkte-Plan für 15 Millionen E-Autos bis 2030

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Der Hochlauf der Elektromobilität leistet einen wesentlichen Beitrag, um sowohl nationale als auch internationale Klimaschutzziele zu erreichen. Damit dies gelingen kann, muss das Ziel der Ampelregierung von 15 Millionen Elektroautos bis 2030 auf Deutschlands Straßen konsequent verfolgt werden, findet unter anderem der Automobilclub ACE.

Aus Sicht des ACE bedarf es einer staatlich gelenkten Attraktivitätsoffensive für vollelektrische Pkw. Der ACE hat deshalb Bundesverkehrsminister Volker Wissing einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt, in dem Maßnahmen aufgeführt werden, wie das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel noch erreicht werden kann, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.

Der plötzliche Förder-Stopp Ende letzten Jahres hat zu einem massiven Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Anhaltende Diskussionen über das Verbrenner-Aus und Technologieoffenheit schüren weitere Unsicherheiten“, kommentiert Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, über die Notwendigkeit des Fünf-Punkte-Plans.

Was Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller jetzt benötigen, sei Verlässlichkeit, so der ACE-Chef: „Ein klares Bekenntnis zur Elektromobilität, untermauert mit den richtigen politischen Maßnahmen, schafft jetzt das nötige Vertrauen. Mit unserem Fünf-Punkte-Plan haben wir Maßnahmen entwickelt, die die Attraktivität des E-Autos erhöhen, ohne die Staatskasse zusätzlich zu belasten: Mit einem Mix aus einer einkommensabhängigen Kaufprämie, einer CO2-Abgabe für klimaschädliche Fahrzeuge, einer Reform der Dienstwagenbesteuerung zugunsten des E-Autos, einer Unternehmensförderung und der stufenweisen Abschaffung des Dieselprivilegs kann das anvisierte 15 Millionen Ziel noch erreicht werden.“ Der Fünf-Punkte-Plan des ACE umfasst folgende Maßnahmen:

Soziale Kaufprämie, gestaffelt nach Anschaffungspreis

Einer der stärksten Hebel zur Steigerung des Marktanteils vollelektrischer Pkw stellt eine staatliche Kaufprämie zur Minderung des Anschaffungspreises dar. Der ACE fordert daher einen sozialen Umweltbonus als finanzielle Unterstützung beim Kauf von Elektroautos. Für den ACE ist dabei eine einkommensabhängige Förderung wichtig, um Mitnahmeeffekte zu verringern, die beim Ende 2023 gestoppten Umweltbonus noch erkennbar waren. Aus Sicht des ACE sollten daher nur Personen mit einem Haushaltseinkommen unterstützt werden, das maximal dem Bundesdurchschnitt entspricht. Im Jahr 2021 belief sich das durchschnittliche jährliche Haushaltsbruttoeinkommen der Privathaushalte in Deutschland auf rund 60.000 Euro.

Außerdem schlägt der ACE eine gestaffelte Prämie nach Anschaffungspreis vor, der bei 35.000 Euro brutto gedeckelt ist, um vorwiegend den Kauf von Fahrzeugen im unteren Preissegment zu fördern. Konkret sollen drei Förderstufen eingeführt werden. Die Anschaffung von Fahrzeugen bis zu einem Preis von 25.000 Euro werden mit einem staatlichen Bonus von 5000 Euro unterstützt, bei einem Anschaffungspreis bis zu 30000 Euro gibt es 4000 Euro Unterstützung und bei einem Fahrzeugpreis bis zu 35.000 Euro unterstützt der Staat mit 3000 Euro. Die soziale Kaufprämie soll gleichermaßen für den Kauf von vollelektrischen Neu- wie Gebrauchtwagen gelten, die nicht älter als 3 Jahre sind.

CO2-Abgabe bei Erstzulassung

Zu Finanzierung der staatlichen Kaufprämie schlägt der ACE die Einführung einer CO2-Abgabe bei Erstzulassung vor, ähnlich wie es etwa in Frankreich bereits der Fall ist. In die Kfz-Steuer-Regulierung sollte eine Abgabe für Neuzulassungen von Verbrenner-Pkw integriert werden,
die sich am CO2-Ausstoß orientiert. Aufgrund der Verteuerung des Anschaffungspreises von Verbrennern und einer Verschiebung deren Nachfrage in Richtung emissionsärmere Modelle verstärke sich die Attraktivität hin zu vollelektrischen Pkw.

Der Expertenbeirat Klimaschutz in der Mobilität (EKM) rechnet nach Einführung der Abgabe mit staatlichen Mehreinnahmen von 27 bis 33 Milliarden Euro bis 2030. Die Abgabe sollte nach CO2-Ausstoß der Fahrzeuge gestaffelt werden. In Kombination von sozialer Kaufprämie und CO2-Abgabe ergebe sich ein Bonus-Malus-System, das durch das gesetzte Preissignal stark auf die Kaufentscheidung wirke, wie es Beispiele im europäischen Ausland (Frankreich, Niederlande, Norwegen) bereits gezeigt haben.

Dienstwagenbesteuerung für Verbrenner teurer machen

Rund zwei Drittel aller Neuwagen werden gewerblich zugelassen. Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, muss er zusätzlich zum Gehalt als Einkommen versteuert werden. Aus Sicht des ACE ist die pauschale Besteuerung jedoch zu gering und setzt klima- und umweltschädliche Anreize. Mit der pauschalen 1 Prozent-Besteuerung, die in aller Regel zum Einsatz kommt, wird monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Verbrenner-Autos angesetzt.

Bei Plug-In-Hybriden und Elektroautos ist der zu versteuernde Wert geringer, nämlich 0,5 bzw. 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Die pauschale Berechnungsmethode ist vor allem für Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer mit hoher Fahrleistung und teuren Neuwagen vorteilhaft. Laut dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) profitieren von der Subvention fast ausschließlich Menschen mit hohem Gehalt. Die meisten Dienstwagen sind demnach in den obersten Einkommensgruppen zu finden.

Der ACE fordert, den geldwerten Vorteil von privat genutzten gewerblichen vollelektrischen Autos weiterhin mit einem Steuersatz von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises zu besteuern. Dienstfahrzeuge mit Verbrennungsmotor sollen hingegen mit 2 Prozent ihres Bruttolistenpreises versteuert werden. Auch für Plug-in-Hybride soll der volle Steuersatz von 2 Prozent gelten, da der elektrische Fahrtanteil bei Dienstwagen gering und damit kaum ein Klimavorteil zu reinen Verbrennern gegeben sei. Der neue Steuervorteil führte im Ausland (z.B. Großbritannien) zu mehr Anschaffungen von Elektroautos und damit auch zu mehr vollelektrischen Gebrauchtwagen. Zugleich sollte Unternehmen die Einführung eines attraktiven Mobilitätsbudgets steuerrechtlich vereinfacht werden. Es biete eine sinnvolle Alternative zum Dienstwagen und sei ein hervorragendes Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung.

Sonderabschreibung für Elektroautos

Aus Sicht des ACE muss Unternehmen die Anschaffung vollelektrischer Pkw steuerlich erleichtert werden. Hierfür eigne sich eine Sonderabschreibung für vollelektrische Pkw. So wäre eine zusätzliche Abschreibung von 50 Prozent im ersten Jahr vorstellbar, um die bislang höheren Kaufpreise zu berücksichtigen. Damit werde die Umstellung von Flotten gefördert und kleine mittelständische Unternehmen würden in der Investitionsphase unterstützt. Außerdem werde mit Verzögerung der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Fahrzeuge gestärkt. Die dann fehlenden Steuereinnahmen können durch die Reform des Dienstwagenprivilegs mit einer höheren Besteuerung von Verbrenner-Dienstwagen (siehe oben) kompensiert werden.

Zukünftig könnte die Sonderabschreibung an eine hohe Energieeffizienz der Fahrzeuge gekoppelt werden. Der ACE unterstützt nachdrücklich die Forderung nach Effizienzvorgaben für E-Autos. Diese Vorgaben können nicht nur dazu beitragen, den Energieverbrauch zu optimieren, sondern auch die Weiterentwicklung energieeffizienterer Antriebe vorantreiben. Indem die Umstellung auf Elektromobilität mit klaren Vorgaben begleitet wird, könne eine nachhaltige und kosteneffiziente Mobilität für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet werden.

Abschaffung des Dieselprivilegs

Die Energiesteuer für Diesel sollte stufenweise bis 2030 auf das Niveau von Benzin angehoben werden. Damit würde das Dieselprivileg in den nächsten Jahren entfallen. Die unterschiedliche Besteuerung von Diesel und Benzin bei der Energiesteuer, die dem Dieselkraftstoff einen Wettbewerbsvorteil verschafft, sei als umweltschädliche Subvention aus der Zeit gefallen. Eine weitere Förderung der Technologie sei überflüssig. Zwar ist gleichzeitig die Kfz-Steuer für Diesel-Pkw höher. In Kombination ergibt sich aber dennoch ein deutlicher Steuervorteil gegenüber Pkw mit Ottomotor (Benzin) vor allem bei hohen Fahrleistungen.

Mit Blick auf ökologische Kriterien sei das Dieselprivileg sogar umwelt- und klimaschädlich. Sie wirke der notwendigen Elektrifizierung bei Pkw entgegen. Werde die Subvention von Dieselkraftstoff abgeschafft, rechne sich der Kauf und die Nutzung eines vollelektrischen Autos schneller im Vergleich zu einem Diesel-Pkw. Dem Bundeshaushalt entgehen durch die derzeitige Subvention jährlich rund acht Milliarden Euro, die zukünftig zur Finanzierung von Fördermaßnahmen der Elektromobilität genutzt werden könnten.

Quelle: ACE – Pressemitteilung vom 13.06.2024

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