Renault fahren mit Dashcam: Vorteile, Voraussetzungen, Vorschriften
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Mit dem Kameraauge sehen Sie mehr: Dashcams erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigten kleinen Kameras zeichnen das Verkehrsgeschehen auf. Im Falle eines Unfalls können sie so zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Klingt gut. Aber sind die Geräte überhaupt erlaubt? Über welche technischen Voraussetzungen sollten sie verfügen? Was gibt es sonst noch zu beachten? Wir geben die Antworten.
Immer einen zuverlässigen Augenzeugen dabei haben: Wenn Sie in die Suchmasken der beliebtesten Video-Plattformen im Internet den Begriff „Dashcams“ eingeben, erhalten Sie eine schier grenzenlose Auswahl an Clips. Immer mehr entsprechende Kanäle versorgen ihre Follower/-innen regelmäßig mit Filmchen von lustigen, überraschenden, ärgerlichen und teils auch schockierenden Situationen aus dem Straßenverkehr in aller Herren Länder. Bei vielen dieser Videos denkt man schnell: „Wenn ich in diese Situation gekommen wäre, wie hätte ich da ohne Dashcam meine Unschuld beweisen können? Das glaubt einem doch kein Mensch …“ Am Ende dieser Überlegungen steht nicht selten der Schluss: „So eine Dashcam muss ich auch haben!“
Die rechtlichen Bedingungen für das Nutzen einer Dashcam
So weit, so gut. Doch dürfen Sie Ihren Renault einfach mit solch einer Dashcam ausrüsten – ist das erlaubt? Nun, im Prinzip ja, aber … Der ADAC1 sagt: „Die Beobachtung mit Videokameras ist […] nur erlaubt, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.“ Und: „Für Datenschützer ist deshalb vor allem wichtig, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Anlassbezogen bedeutet dabei, dass Daten nur dann gespeichert werden, wenn es z.B. zu einem Unfall oder zu einer starken Verzögerung kommt.“
Zugelassene Dashcams erfüllen diese Voraussetzung unter anderem dadurch, dass Sie sozusagen in Dauerschleife filmen – und so die aufgenommen Clips nach einer bestimmten Zeit automatisch wieder überschreiben. Dauerhaft gespeichert wird der Clip nur, wenn Sie als Fahrer/-in einen entsprechenden Knopf auf der Kamera drücken oder ein bei besseren Modellen integrierter Fliehkraft-Sensor die Speicherung aufgrund eines außergewöhnlichen Fahrmanövers automatisch veranlasst.
Lassen Sie Vorsicht walten – mit den Videos und beim Fahren im Ausland
Beim Umgang mit einem solchen gespeicherten Clip sollten Sie Vorsicht walten lassen: Ihn dazu zu nutzen, das vermeintliche Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer/-innen zur Anzeige zu bringen, empfiehlt sich in den seltensten Fällen. Es könnte Ihnen als Datenschutz-Verletzung beziehungsweise als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausgelegt werden. Generell gilt: Setzen Sie ein solches Dashcam-Video nur ein, wenn die Polizei, Ihre Versicherung oder Ihr Anwalt darum bittet. In diesem Zusammenhang: Bei den im Internet veröffentlichten Dashcam-Videos sind in der Regel alle vorkommenden Verkehrsteilnehmer/-innen aufwändig unkenntlich gemacht.
Ein weiterer wichtiger Hinweis, gerade mit Blick auf die bevorstehende Urlaubszeit: In den meisten anderen Ländern herrscht eine ähnlich unklare Rechtslage wie in Deutschland. Wenn Sie die beschriebenen Regeln befolgen, sollten Sie also auf der sicheren Seite sein. Für Belgien, Luxemburg, Portugal und die Schweiz empfiehlt der ADAC hingegen, keine Kamera während der Fahrt zu verwenden.
Welche technischen Voraussetzungen sollte die Dashcam erfüllen?
Das Angebot an Dashcams unterschiedlichster Arten ist riesig, der Laie verliert da leicht den Überblick. Worauf ist zu achten? Welche Ausstattung sollte die Kamera bieten? Was sagen die technischen Daten aus? Günstige Modelle sind bereits ab rund 30 Euro zu haben, Sie können aber auch 300 Euro und mehr ausgeben. Zudem gibt es Dashcams, die nur nach vorn filmen, andere richten ein zusätzliches Objektiv auch in den Innenraum. Und dann gibt es schließlich Systeme mit einer zweiten Kamera für die Heckscheibe zur Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs.
Generell sollte Ihre Dashcam HD-Aufnahmen ermöglichen, denn je mehr auf dem Video zu erkennen ist, desto hilfreicher kann es beim Klären eines Sachverhalts sein. Auch empfehlen wir, dass die Kamera mit Ton aufnimmt. Denn die Akustik liefert in vielen Situation nützliche Zusatzinformationen. Wenn Sie eine Dashcam für Ihren Renault kaufen wollen, haben wir einen Tipp für eine konkrete Kaufentscheidung: Die Expert/-innen von chip.de haben einen umfangreichen Test aktueller Dashcam-Modelle durchgeführt, der als gute Orientierungshilfe dient. Eine sehr informative allgemeine Einführung in das Dashcam-Thema bietet der YouTuber Sascha auf seinem „Fahrnünftig“-Kanal. Passende und empfehlenswerte Dashcams finden Sie natürlich auch auf den Seiten des Zubehör-Onlineshops von Renault. So überzeugt die Nextbase 222 unter anderem mit kompaktem Desing, HD-Auflösung und mitgelieferter 32-GB-Speicherkarte. Bei der Nextbase 322 GW kommen noch weitere Goodies wie ein HD-Touchscreen sowie Bluetooth und WLAN hinzu.
1 Quelle: adac.de
(Stand 7/2024, Irrtümer vorbehalten)