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Kartellamt erlaubt Joint Venture von VW und Rivian

Kartellamt erlaubt Joint Venture von VW und Rivian

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Das Bundeskartellamt hat die Gründung des Joint Ventures des deutschen Automobilherstellers Volkswagen und dem US-amerikanischen Elektroauto-Hersteller Rivian freigegeben. Laut offizieller Mitteilung des Amts gilt dies auch für den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an Rivian Automotive Inc. durch VW. An dem Joint Venture sollen VW und Rivian jeweils zu 50 Prozent beteiligt sein.

Das Joint Venture betrifft demnach die Schaffung der nächsten Generation der sogenannten E/E-Architektur für Elektroautos. “Diese Architektur beschreibt den Aufbau und die Einbettung der einzelnen elektrischen und elektronischen Funktionen im Auto und die dafür nötigen Steuereinheiten, Sensoren und anderes sowie die Art und Weise, wie sie interagieren”, führt das Kartellamt aus.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, wird wie folgt zitiert: „Im Kern betrifft die Kooperation die Art und Weise, wie eine Vielzahl komplexer Funktionen und Komponenten im Auto am besten organisiert werden und zusammenwirken. Autos werden immer digitaler und vernetzter, daher ist die Frage der passenden Systemarchitektur nichts anderes als ein zentraler Wettbewerbsparameter. Wir schauen bei Entwicklungskooperationen in wichtigen Zukunftsbranchen, gerade unter Beteiligung großer Unternehmen, genau auf den Innovationswettbewerb. Weder hier besteht aufgrund des Vorhabens Anlass zur Sorge, noch sind anderweitig durchgreifende Wettbewerbsprobleme zu befürchten.“

“Keine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs”

Die E/E-Architektur befinde sich gegenwärtig in einem Umbruch, da die bisher vorherrschenden Architekturen mit vielen verteilten Steuereinheiten im Markt als nicht mehr ausreichend für zukünftige Autos angesehen werden, erläutert das Kartellamt. “Denn diese werden aufgrund des absehbaren Wechsels zur E-Mobilität künftig deutlich mehr elektrische und elektronische Elemente enthalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die Funktionen zum autonomen Fahren und von in die Fahrzeuge integrierten, netzbasierten Mehrwertdiensten. In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass Software künftig eine noch zentralere Rolle spielen wird”, heißt es weiter.

Das Vorhaben konnte fusionskontrollrechtlich freigegeben werden, da es keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten ließ, heißt es in der Begründung. Dies gelte unabhängig von der Frage, ob man die E/E-Architektur als Ganzes oder unterschiedliche Teilsysteme und Teilleistungen als relevanten Markt betrachtet. Es werde auch künftig ein ausreichendes Angebot von Leistungen für Autohersteller geben, mit dem diese E/E-Architekturen aufbauen können, ist sich das Amt sicher. “Eine relevante Beeinträchtigung des Innovationswettbewerbs um E/E-Architekturen ist nicht zu befürchten. Schließlich ist auch keine problematische Wettbewerbsbeschränkung auf den nachgelagerten Märkten für die Fahrzeuge zu erwarten, in denen die E/E-Architekturen eingesetzt werden”, schreibt das Bundeskartellamt abschließend.

VW hat in der Vergangenheit mit Verzögerungen und Problemen in seiner Cariad-Softwareeinheit zu kämpfen gehabt, was wichtige Fahrzeugstarts verzögert hat. Das Unternehmen will eine Milliarde US-Dollar (924 Millionen Euro) in Rivian durch eine ungesicherte wandelbare Anleihe investieren, die nach behördlicher Genehmigung in Rivian-Stammaktien umgewandelt werden soll. VW rechnet damit, im Rahmen des Deals bis zu vier Milliarden US-Dollar (3,7 Milliarden Euro) zusätzlich zu investieren. Konkrete E-Autos auf Basis des gemeinsamen Wirkens werden frühestens in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts auf dem Markt erwartet. Auch mit Xpeng aus China kooperiert VW bereits hinsichtlich einer E/E-Architektur.

Quelle: Bundeskartellamt – Pressemitteilung vom 29. Juli 2024

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