China-Strafzölle: Reduktion & keine rückwirkende Berechnung
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Die Europäische Union hat die vorgeschlagenen Zölle auf Elektroautos aus China leicht überarbeitet, nachdem sie weitere Informationen von betroffenen Automobilherstellern erhalten hat. Obwohl die Zollsätze im Vergleich zu früheren Vorschlägen leicht gesenkt wurden, bleibt die Kernidee bestehen: Die geplanten Zölle sollen unfaire Subventionen ausgleichen und den Wettbewerb in der EU schützen.
Zuvor war vorgesehen, dass ab 04. Juli Strafzölle auf in China gefertigte Elektroautos in einer Höhe von bis zu 38,1 Prozent erhoben werden sollen – gestaffelt nach der jeweiligen Kooperationsbereitschaft der Hersteller während der Ermittlungen. Um die Pläne seitens der EU gibt es seit Wochen heftigen Streit innerhalb der Automobilindustrie. Viele europäische Autobauer lehnen diesen Schritt ab und bezeichnen das Vorgehen als gefährlichen Protektionismus. Auch China hat sich mittlerweile verstärkt in die Diskussion eingebracht.
Die nun vorgeschlagenen Änderungen basieren auf den Kommentaren, die von betroffenen Parteien seitdem eingereicht wurden. Die Kommission betont, dass sie bei der Überarbeitung des Entwurfs sämtliche relevanten Vorschriften und Verpflichtungen eingehalten und die Faktenlage sorgfältig geprüft habe. Eine wesentliche Neuerung betrifft den US-Hersteller Tesla. Für die in China produzierten Tesla-Modelle, die in die EU importiert werden, sieht der Entwurf einen speziellen Zollsatz von neun Prozent vor. Dieser wird zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen von zehn Prozent erhoben, was für Tesla insgesamt 19 Prozent Zoll bedeutet. Alle in Europa verkauften Model 3 werden derzeit in der Giga Shanghai gefertigt. Unterschiede in den Zollsätzen zwischen Tesla und anderen Herstellern resultieren laut der Kommission aus der unterschiedlichen Höhe der Subventionierung und der Unternehmensstrukturen.
Eine weitere Neuerung im Entwurf betrifft chinesische Autobauer und Joint Ventures, die während des Untersuchungszeitraums bisher nicht in die EU exportiert hatten. Diese Unternehmen sollen als „kooperierende Unternehmen“ eingestuft werden und künftig einem Sonderzollsatz von 21,3 Prozent unterliegen, wenn sie in den europäischen Markt eintreten. Dies stellt eine Erhöhung des vorherigen Satzes dar, der im Juli noch niedriger angesetzt war. Minimal gesunken sind die Strafzollsätze bei folgenden anderen Hersteller:
BYD: Von 17,4 auf 17,0 Prozent
Geely: Von 19,9 auf 19,3 Prozent
SAIC/ MG: Von 37,6 auf 36,3 Prozent
andere: Von 37,6 auf 36,3 Prozent
Unternehmen, die nicht kooperierten, sehen sich weiterhin dem höchsten Aufschlag von 36,3 Prozent gegenüber. Eine wichtige Klarstellung im neuen Entwurf ist, dass die geplanten Zölle nicht rückwirkend erhoben werden sollen. Die EU-Kommission erklärte, dass die laufenden Untersuchungen keine ausreichenden rechtlichen Voraussetzungen für eine rückwirkende Zollerhebung ergeben hätten. Daher sollen weder die vorläufigen Zölle noch die Zölle auf bereits erfasste Einfuhren rückwirkend gelten.
Der Entwurf der EU-Kommission ist bisher nicht final. Weitere Kommentare und Anhörungen sind möglich, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung trifft. Anschließend wird die Kommission unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare den endgültigen Beschluss den Mitgliedstaaten vorlegen, die gemäß dem Prüfverfahren nach den Komitologie-Regeln darüber abstimmen werden (der Vorschlag der Kommission wird angenommen, es sei denn, es gibt eine qualifizierte Mehrheit dagegen). Diese Abstimmung wird bindend sein. Der gesamte Prozess muss spätestens vier Monate nach Einführung der vorläufigen Zölle abgeschlossen sein. Sollten die Zölle endgültig verabschiedet werden, würden sie für eine Dauer von fünf Jahren gelten.
Quelle: European Commission – Commission discloses to interested parties draft definitive findings of anti-subsidy investigation into imports of battery electric vehicles from China
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