VZBV fordert Strafen für große, schwere und ineffiziente E-Autos
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Große und schwere Elektro-SUV verbrauchen mehr Strom als kleine Elektroautos. Aktuell wird diese Diskrepanz in der Bewertung der Autos nicht beachtet. Um die Entwicklung von Elektroautos mit geringem Verbrauch und hoher Reichweite zu fördern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) daher Effizienzvorgaben für E-Autos. Das würde Hersteller dazu bewegen, neue Technologien zu entwickeln und den Energieverbrauch ihrer Elektroautos zu reduzieren, so der Verband in einer aktuellen Mitteilung. Die Verbraucher:innen wiederum würden von niedrigeren Betriebskosten und mehr Nutzungskomfort profitieren.
„Damit Elektroautos umweltfreundlich, wirtschaftlich und alltagstauglich sind, müssen sie den geladenen Strom effizient einsetzen. Bisher fehlt vielen Automobilherstellern der Anreiz, kleine, leichte und damit effizientere E-Autos herzustellen. EU-weite Effizienzvorgaben, für deren Überschreiten die Hersteller bestraft werden, wären ein solcher Anreiz“, sagt Daniel Weber, Referent im Team Mobilität und Reisen des VZBV. „Effizientere E-Autos kämen Verbraucher:innen und der Umwelt zu Gute: durch eine höhere Reichweite und geringeren Kosten.“
Kurzfristig fordert der VZBV, dass der europäische Gesetzgeber Effizienzvorgaben für batteriebetriebene Autos etabliert, unabhängig vom Fahrzeuggewicht. Hersteller, die den durchschnittlichen Grenzwert von 16 kWh/km überschreiten, sollten ab dem Jahr 2030 bestraft werden, so der Verband. Mittelfristig fordert der VZBV eine verpflichtende Lebenszyklusanalyse für alle Fahrzeuge, die von der Rohstoffgewinnung für die Batterieherstellung über die Produktion des Fahrzeugs, seine Nutzung, Wartung bis zur Entsorgung oder Wiederverwertung betrachtet. Zusätzlich sollten Automobilhersteller verpflichtet werden, ab 1. Juni 2026 die CO2-Emissionsdaten neuer Autos über deren gesamten Lebenszyklus an die Europäische Kommission zu übermitteln.
Im Jahr 2023 wurde auf europäischer Ebene entschieden, dass ab dem 1. Januar 2035 Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit fossil betriebenen Verbrennungsmotoren nicht mehr neu zugelassen werden. Diese neue Regelung wurde in der Verordnung (EU) 2023/851 gesetzlich verankert. Für emissionsfreie Autos und Nutzfahrzeuge jedoch wurde keine geeignete Bewertungsmethode eingeführt, welche die Effizienzunterschiede zwischen den Fahrzeugen korrekt abbildet. Große und schwere Elektro-SUV und kleine, sparsame E-Autos werden gleichermaßen behandelt, obwohl ihre Energieeffizienz stark variiert. Der erhebliche Unterschied im Energieverbrauch zwischen diesen Fahrzeugkategorien wird nicht berücksichtigt.
Quelle: VZBV – Pressemitteilung vom 19.08.2024
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