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VDA fordert strengere Klimaziele für Kraftstofflieferanten

VDA fordert strengere Klimaziele für Kraftstofflieferanten

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Deutschland müsse über die Leitlinien der Europäischen Union (EU) für Kraftstoffe hinausgehen, wenn es sein Ziel des klimaneutralen Straßenverkehrs für 2045 erreichen will, so der Verband der Automobilindustrie (VDA) in einer aktuellen Mitteilung. In einem aktuellen Positionspapier spricht sich der VDA daher für ein ambitioniertes Vorgehen bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der EU in nationales Recht aus, damit auch erneuerbare Kraftstoffe ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten können.

Denn anders als bei der CO2-Flottenregulierung, die den Autoherstellern konsequente Einsparungsziele für Neufahrzeuge vorgibt, seien die Vorgaben in der RED III zum Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe bislang nicht ambitioniert genug. Zu den Forderungen des Papiers gehören u.a. ein langfristiger Zielpfad sowie eine nach oben dynamische THG-Quote. Das bedeutet, dass die THG-Quote bei Übererfüllung durch einen festgelegten Mechanismus automatisch ansteigen würde, um Investitionsanreize in erneuerbare Energieträger aufrechtzuerhalten.

Nur mit einem Kurs, der technologieoffen alle Lösungspotenziale zulässt, kann Europa seine CO2-Reduktionsziele erreichen. Die Politik ist aufgefordert, Anreize für den Hochlauf erneuerbarer Energieträger festzuschreiben und somit Investitionen zu gewährleisten und zu fördern“, erklärt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Die 2023 novellierte RED III gibt den EU-Mitgliedstaaten ein klares Klimaziel vor, um den Verkehrssektor langfristig zu defossilisieren. Sie adressiert den Hochlauf erneuerbarer Energieträger – für den Verkehrssektor sind dies Ladestrom und erneuerbare Kraftstoffe. Mit erneuerbaren Kraftstoffen kann der Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor perspektivisch weitgehend klimaneutral betrieben werden, aber auch der Markthochlauf von Null-Emissions-Fahrzeugen, wie beispielsweise Brennstoffzellen-Lkw, angereizt werden.

Erneuerbare Kraftstoffe sind essenziell für Defossilierung der Bestandsflotte

Fakt ist: Der Hochlauf der Elektromobilität – inklusive der Wasserstoff-Fahrzeuge im Nutzfahrzeugbereich – wird in den kommenden Jahren erhebliche CO2-Einsparungen ermöglichen. Gleichzeitig gilt: Das ist nicht ausreichend, da es in Deutschland noch lange Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor geben wird“, betont Müller. „Selbst wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E-Autos bis 2030 erfüllt wird, fahren dann immer noch mindestens 40 Millionen Pkw und Lkw mit Verbrennungsmotoren auf deutschen Straßen.“

Für diesen Fahrzeugbestand werden erneuerbare Kraftstoffe dringend benötigt. Der VDA spricht sich deshalb zusätzlich für eine RFNBO-Unterquote (Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe) von mindestens fünf Prozent für 2030 aus. Dass die Bundesregierung von einem größeren RFNBO-Bedarf als in der RED III ausgeht, zeige der nationale Energie- und Klimaplan.

Neben einer ambitionierten Ausgestaltung der RED III brauche es flankierende Maßnahmen: unter anderem einen langfristigen Reduktionszielpfad – wie für den Flug- und Schiffsverkehr bereits verabschiedet – sowie eine Reform der Energiesteuer. „Für Investitions- und Planungssicherheit muss die Politik jetzt schon einen langfristigen regulatorischen Rahmen mit Zwischenzielen für 2035 und 2040 schaffen, ähnlich wie für den Schiffs- und Flugverkehr“, betont VDA-Präsidentin Müller. Ziel aller politisch denkbaren Instrumente müsse ein schneller und skalierbarer Technologie- und Markthochlauf sein.

Diskrepanz zwischen virtuellem und realem Klimaschutz schließen

Mit Blick auf die RED III sei außerdem wichtig, die Mehrfachanrechnungen zu überarbeiten. Darunter versteht man, dass bestimmte in Verkehr gebrachte Energiemengen mehrfach angerechnet werden – beispielsweise Ladestrom mit dem dreifachen seiner eigentlichen Menge. Dadurch sollen Anreize für Investitionen in bestimmte erneuerbare Energieträger gesetzt werden, um die CO2-Einsparungsziele effizienter zu erreichen.

Mehrfachanrechnungen bilden insbesondere in der Hochlaufphase einen Anreiz für Investitionen in bestimmte Energieträger zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben. Sie wirken laut VDA insgesamt jedoch nachfragehemmend, wenn die übergeordneten Ziele im Rahmen der Regulierung nicht entsprechend ansteigen. Um die Diskrepanz zwischen virtuellem und realem Klimaschutz zu schließen, sollten Mehrfachanrechnungen bis 2030 stufenweise abgeschafft werden. Ausgenommen sollte dabei Wasserstoff bleiben, um hier Investitionssicherheit zu gewährleisten und einen Markt für grünen Wasserstoff überhaupt zu etablieren.

“Fossile Brennstoffe sollten ab 2045 nicht mehr verkauft werden”

Das EU-Ziel ist (verlinktes Factsheet als PDF) ein Anteil von mindestens 29 Prozent an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch im Verkehrssektor bis 2030 oder eine Reduzierung der Treibhausgase um mindestens 14,5 Prozent im Vergleich zu den Emissionen, die durch die Verwendung fossiler Brennstoffe entstanden wären. Deutschland, Europas größte Volkswirtschaft, hat sich bereits entschieden, eine höhere Reduktionsrate von 25 Prozent anzustreben, der VDA ist der Ansicht, dass 35 Prozent notwendig sind.

Zudem sollten weitere Zwischenziele festgelegt werden, um die CO2-Emissionen bis 2035 um 60 Prozent, 90 Prozent bis 2040 und 100 Prozent bis 2045 zu reduzieren, sagte der VDA. „Im Interesse des Klimaschutzes sollten fossile Brennstoffe ab 2045 nicht mehr an deutschen Tankstellen verkauft werden dürfen“, fügte der Verband hinzu.

Quelle: VDA – Pressemitteilung vom 21.08.2024 / Reuters – Germany’s auto industry calls for stricter climate targets for fuel suppliers

Der Beitrag VDA fordert strengere Klimaziele für Kraftstofflieferanten erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

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