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Ein Pro und viele Contras zur neuen E-Auto-Förderung

Ein Pro und viele Contras zur neuen E-Auto-Förderung

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Die Bundesregierung hat Mitte der Woche einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, wonach auch vollelektrische Dienstwagen bis zum Wert von 95.000 Euro nur noch einen vergünstigten Steuersatz von 0,25 Prozent zahlen müssen. Erst im vergangenen Jahr war die Schwelle auf 70.000 Euro angehoben worden. Damit soll der Absatz von Elektroautos wieder angekurbelt werden, nachdem er nach dem abrupten Ende des Umweltbonus Ende 2023 in Deutschland deutlich zurückgegangen ist.

Zudem will die Regierung eine Sonderabschreibung für E-Autos einführen, die rückwirkend ab Juli bis zum Jahr 2028 gelten soll. Geplant ist, dass im Jahr der Anschaffung 40 Prozent steuerlich geltend gemacht werden, 24 Prozent im zweiten Jahr und 14 Prozent im dritten Jahr nach dem Kauf. Danach sind es neun Prozent, sieben Prozent und schließlich sechs Prozent. Beide Instrumente zusammen sollen Schätzungen des Finanzministeriums zufolge den Staat in den nächsten Jahren jeweils rund 600 Millionen Euro kosten.

Da Dienstwagen und gewerblich angemeldete Autos gut zwei Drittel aller Neufahrzeuge ausmachen, könnten die neuen Förderinstrumente tatsächlich einen wichtigen Hebel darstellen, damit die Verkäufe von E-Autos wieder anziehen. Die Meinungen dazu allerdings sind gespalten.

Für Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD, ist dies der falsche Weg, das Elektroauto zu fördern. „Ohne Frage: Wir brauchen das Elektroauto, um die CO2-Emissionen im Verkehr zu senken“, wird er in einer aktuellen Mitteilung des Verkehrsclubs zitiert. Dass der Absatz von E-Autos hierzulande schwächle, liegt seiner Meinung nach „aber nicht an mangelnder Förderung, sondern an der unsäglichen Debatte über das Verbrenner-Aus. Die E-Fuels-Illusion, befeuert von Union und FDP, verunsichert die Kunden und hält die Autoindustrie ab, in die E-Mobilität zu investieren.“

Dieses Problem könne man nicht lösen, „indem man Luxus-E-Autos als Dienstwagen für Großverdiener fördert“, so Müller-Görnert weiter. Stattdessen müsse die Regierung „das klimaschädliche Dienstwagenprivileg endlich grundsätzlich reformieren“. Dazu schlägt der VCD vor, den geldwerten Vorteil von Dienstwagen künftig pauschal wie folgt zu besteuern:

Mit 2 Prozent für Benziner, Diesel und Plug-In-Hybride
Mit 0,5 Prozent für E-Autos über 40.000 Euro Kaufpreis
Mit 0,25 Prozent für E-Autos unter 40.000 Euro

Eine solche Reform sei „ökologisch geboten und sozial gerecht“, so der VCD-Sprecher weiter. Denn von der bisherigen Regelung profitierten vor allem Dienstwagenbesitzer mit hohem Einkommen. „Unser Vorschlag hingegen fördert den notwendigen Antriebswechsel und setzt zusätzliche Anreize für kleinere und sparsamere Stromer“, erklärt Müller-Görnert.

„Ein wichtiges und richtiges Signal“

Auch VDA-Präsidentin Hildegard Müller hat zu steuerlichen Anreizen für E-Autos Stellung bezogen. Der Automobilverband begrüßt demnach die vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des E-Mobilitätsstandorts. „Das ist ein wichtiges und richtiges Signal, das gerade mit Blick auf den abrupten Wegfall des Umweltbonus Ende des letzten Jahres sowie der aktuell schwächeren Nachfrage nach Elektroautos dringend geboten ist“, sagt Müller.

Insbesondere die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die reduzierte Firmenwagenbesteuerung von 70.000 Euro auf 95.000 Euro für reine E-Autos trage dazu bei, den Hochlauf der E-Mobilität in Deutschland zu beschleunigen. Dadurch werde in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Autos gestärkt, „weil Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit von in der Regel drei Jahren zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen zur Verfügung stehen. Die vorgesehene Einführung einer beschleunigten Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge für Unternehmen kann für den Hochlauf der Elektromobilität ebenso unterstützend wirken“, findet die VDA-Präsidentin.

Jetzt komme es darauf an, dass Bundestag und Bundesrat die neuen Maßnahmen zügig im parlamentarischen Verfahren beschließen. „Langwierige Verhandlungen, Verzögerungen und eine Verwässerung des Pakets wie beim Wachstumschancengesetz müssen vermieden werden“, fordert Müller. „Auch die Länder müssen sich klar zur Förderung der E-Mobilität bekennen, damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden können.“

„Das hat mit vernünftiger Verkehrspolitik nichts zu tun“

Überspitzt, aber gar nicht mal so unzutreffend, kommentiert der Journalist Michael Wegmer vom SWR: „Wagen von einem Listenpreis bis zu 95.000 Euro sollen gefördert werden. Also die schönen großen SUV-Schrankwände, mit Büffelledersitzen, Soundsystem und selbstaufblasbarem Dachzelt. Ausstattungen, die man so braucht für eine Dienstfahrt“. Dafür mache der Staat Hunderte Millionen Euro locker, „während auf der anderen Seite immer noch über die Finanzierung des Deutschlandtickets gestritten wird. Das hat mit Verkehrswende – oder greifen wir etwas tiefer – mit vernünftiger Verkehrspolitik nichts zu tun“.

In eine ähnliche Kerbe schlägt Sören Götz von Zeit Online: „Man könnte meinen, dass die neue Regelung aus einem Satirebeitrag über die FDP als Besserverdiener- und Autofahrerpartei stammt. […] Die Autoindustrie freut sich, denn teurere Fahrzeuge bedeuten höhere Gewinne.“ Die breite Masse hingegen werde sich weiterhin „noch viele Jahre lang kein E-Auto leisten können“. Der Autoindustrie werde die neue Regelung auch nur kurzfristig helfen. Denn ihr eigentliches Problem sei „nicht die mangelnde Nachfrage nach teuren Autos, sondern dass sie es nicht hinbekommt, profitabel bezahlbare E-Autos zu bauen. Nur damit aber könnte sie an die Absatzzahlen von früher anknüpfen.“

Quelle: VCD – Pressemitteilung vom 04.09.2024 / VDA – Pressemitteilung vom 04.09.2024 / Meinung: Teure E-Dienstwagen zu fördern löst keine Probleme / Zeit Online – Elektro nur für Gutverdiener

Der Beitrag Ein Pro und viele Contras zur neuen E-Auto-Förderung erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

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