Das sind die neuen Steuervorteile für E-Autos
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Die Ampel-Koalition hat die angekündigten Steuervorteile für Elektroautos im kommenden Jahr auf den Weg gebracht, der Bundestag hat diese nun beschlossen. Allerdings werden dabei lediglich Dienstwagen und gewerblich genutzte E-Autos berücksichtigt. Die breite Masse, wie sie noch von der Ende 2023 eingestellten Umweltprämie von der E-Auto-Förderung profitiert hatte, wird damit nicht erreicht. Dennoch erhofft sich die Bundesregierung davon einen deutlichen Schub für die Elektromobilität.
Während Verbrenner-Dienstwagen anhand der 1-Prozent-Regelung versteuert werden, also monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil berücksichtigt werden muss, sind es bei Elektroautos nur 0,25 Prozent. Dies galt bislang für Autos mit einem Listenpreis bis zu 70.000 Euro, teurere Elektroautos mussten wie Plug-in-Hybride mit 0,5 Prozent des Listenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil berücksichtigt werden. Diese Grenze wird nun rückwirkend ab Juli 2024 auf 95.000 Euro angehoben. Nun können also auch die Fahrer von noch teureren Elektroautos als bisher von der günstigeren Steuerlast profitieren, was sich in dieser Preisklasse gleich umso deutlicher lohnt.
Sonderabschreibung für Unternehmen
“Darüber hinaus ist geplant, ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2024 für Unternehmen die Möglichkeit einer Sonderabschreibung für neu angeschaffte vollelektrische Firmenwagen einzuführen”, schreibt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe über die zweite Förderung von Elektroautos. Diese könnten dann über einen Zeitraum von sechs Jahren schneller abgeschrieben werden – im ersten Jahr mit 40 Prozent des Anschaffungswerts, im zweiten Jahr mit 24, im dritten mit 14, im vierten mit 9, im fünften mit 7 und im sechsten Jahr mit 6 Prozent. Diese Möglichkeit soll zunächst befristet für im Zeitraum von 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2028 neuangeschaffte Elektrofirmenwagen gelten. „Das sorgt für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung der Bundesregierung.
Während andere Länder also bereits die Elektromobilität in der Breite fördern, beschränkt sich Deutschland weiterhin auf das Mittel, die Elektroautos im gewerblichen Kontext zu fördern, damit diese dann später in den Gebrauchtwagenmarkt sickern.
Sonderlich vielversprechend dürften die beiden eher kleinen Förderschritte objektiv betrachtet nicht sein, doch der Bundesregierung dürfte ein anderer Umstand in die Karten spielen: Weil ab 2025 die Flottengrenzwerte für CO2 erstmals seit fünf Jahren wieder strenger werden, sind die Hersteller gezwungen, ab Januar wieder deutlich mehr Elektroautos in den EU-Ländern abzusetzen. Schon jetzt purzeln bei vielen Herstellern die Preise – fast immer unter der Prämisse, dass erst 2025 geliefert wird.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe – Pressemitteilung vom 21. Oktober 2024
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