Geld für E-Auto will für Klarheit bei THG-Quote für Wallboxen sorgen
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Gemeinsam mit Andre Lienemann, Head of Brand bei Geld für E-Auto*, habe ich mich über das Thema THG-Quote für Strom aus der eigenen Wallbox ausgetauscht. Denn deren Unternehmen stand seit Veröffentlichung des Artikels „Geld verdienen mit privater Lademöglichkeit“ der Auto, Motor und Sport im Rampenlicht. Nicht nur positiv. In einem ersten Artikel haben wir das Thema vertieft, wollen es nun, nach der Klarstellung durch die Bundesnetzagentur nochmals aufgreifen.
Bereits Marc Schubert, Gründer und Geschäftsführer von Elektrovorteil.de*, gab zu verstehen, dass „man offenkundig bei der zuständigen Behörde von der Flut der Anträge überrannt wurde. Antragsteller mit Anspruch auf Eintragung werden unter Generalverdacht gestellt, anstatt dass man den Verwaltungsakt mit gegebenenfalls Einzelfallprüfung durchführt.“ Hier setzt Geld für E-Auto an, wenn man deren neuster Pressemitteilung Glauben schenken darf.
ZusammenStromen, das Unternehmen hinter Geld für E-Auto, verfolge das übergeordnete Ziel, die Elektromobilität in Deutschland voranzubringen und weiter zu beschleunigen. Hierzu gehört unter anderem auch, den Ausbau von Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Man habe sich hierbei zur Aufgabe gemacht, die bereits bestehende Ladeinfrastruktur von Privatpersonen und Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies geschehe mit der THG-Quote für Wallboxen als Anreiz.
Dabei verweist das Unternehmen erneut auf die Tatsache, dass die Grundvoraussetzung die Erfüllung der Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) durch die entsprechende Ladesäule sei. Etwas was Lienemann bereits im ersten Interview hier auf Elektroauto-News.net zu verstehen gab. Denn die Anforderungen, die durch die LSV gesetzt werden, bilden den rechtlichen Rahmen zur Anmeldung der Ladeinfrastruktur.
Entgegen der Aussage in der Auto, Motor und Sport distanziert man sich mittlerweile von der Möglichkeit die eigene Wallbox nur wenige Minuten am Tag zugänglich zu machen: „Ladeinfrastruktur für nur wenige Minuten am Tag theoretisch öffentlich zugänglich zu machen, schafft offenkundig keine zusätzlichen Lademöglichkeiten.“ Geld für E-Auto unterstütze bei der Beantragung der THG-Quote durch einen vereinfachten Anmeldeprozess. Im Anmeldeprozess werden die grundsätzlichen Anforderungen der LSV systematisch abgefragt. „Hierzu gehören nicht nur die technischen Mindestanforderungen (z.B. nötige Steckertypen), sondern auch die Voraussetzung zum Aufladen. Gleichzeitig wird auch über Konsequenzen von Entscheidungen, wie z.B. der Eichrechtskonformität der Lademöglichkeit im Falle einer Bezahlung, aufgeklärt. Durch die verpflichtende Angabe des Herstellers und Modells erhalten wir umfassende technische Daten über die anzumeldende Lademöglichkeit u.a. auch zur geforderten Schnittstelle“, so das Unternehmen weiter.
Wie Geld für E-Auto* weiter ausführt erfolge im Rahmen der Anmeldung eine Prüfung. Sollten Hinderungsgründe für eine Meldung bei der Bundesnetzagentur bestehen, wird diese nicht durchgeführt und den Nutzer*innen mitgeteilt. Anträge, die den Anforderungen der LSV entsprechen, werden von der Marke als Dienstleister bei der Bundesnetzagentur gemeldet.
Uns geht es auf unserem Portal darum möglichst tief über das Thema zu informieren. Hierfür wird die entsprechende Übersichtsseite für THG-Quote Wallbox regelmäßig aktualisiert. Schau also auch gerne dort vorbei!
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