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BGH: Fernabschaltungen von gemieteten Batterien unzulässig

BGH: Fernabschaltungen von gemieteten Batterien unzulässig

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Es klingt einfach: wenn der Mieter einer Batterie in einem Elektroauto nicht zahlt, wird per Fernzugriff die Batterie abgeschaltet. Die AGBs der Bank des französischen Autoherstellers Renault hatte genau so eine Regelung vorgesehen. Kunden würden 14 Tage im Voraus – oft gemeinsam mit der Kündigung – darüber informiert, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit gesperrt wird. Zumindest in Deutschland ist das nach einer ersten Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber nicht rechtmäßig.

Die Renault-Bank verglich das Vorgehen mit dem Abschalten einer Münzwaschmaschine oder der Sperrung eines gestohlenen Handys. Durch das Sperren der Wiederauflademöglichkeit würde verhindert werden, dass der Wert der Batterie durch weitere Ladevorgänge vermindert wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen ortete in den AGBs der Renault-Bank eine unangemessene Benachteiligung der Mieter und hatte dagegen geklagt.

Die erstinstanzlichen Gerichte in Düsseldorf haben darauffolgend die Nutzung der entsprechenden AGB-Klauseln untersagt. Dagegen war die Bank wiederum vorgegangen. Der BGH bestätigt die Einschätzung des Düsseldorfer Gerichts nun in einem aktuellen Urteil: mit der Abschaltung würde das gesamte Fahrzeug unbrauchbar und der Mieter habe keine Möglichkeit, die Batterie durch ein anderes Fabrikat auszutauschen. Zudem liege die Beweislast alleine beim Kunden, was unangemessen sei. Die Richter wollen ihr Urteil am 26. Oktober verkünden, es wird unter der Aktenzahl XII ZR 89/21 geführt.

Das Problem ist allerdings nicht sonderlich evident – aktuell werden laut ADAC keine neuen E-Autos mit Batteriemiete angeboten. Renault war lange Zeit der einzige Anbieter und hatte dieses Modell Ende 2020 abgeschafft. Als Grund hatte man den hohen bürokratischen Aufwand angegeben. Für die Akkumiete musste der Käufer, der sein Auto von Renault Deutschland bekommt, einen Extravertrag mit der Renault Bank abschließen.

Mit dem Markteintritt chinesischer und vietnamesischer Hersteller in Deutschland könnte die Batteriemiete allerdings zurückkehren – bei NIO und Aiways beispielsweise mit deren Batteriewechselkonzept. Wie oft es in der Vergangenheit tatsächlich zu Fernabschaltungen gekommen ist, konnte der ADAC allerdings nicht beantworten.

Quelle: heise online – Elektroauto: BGH sieht Abschaltmöglichkeit für gemietete Autobatterien kritisch

Der Beitrag BGH: Fernabschaltungen von gemieteten Batterien unzulässig erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

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