EU genehmigt Deutschlandnetz – 1,8 Milliarden sollen Lücken schließen
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Trotz zahlreicher Beschwerden der privaten Ladestellenbetreiber über das geplante „Deutschlandnetz“ hat die Europäische Kommission das Förderprojekt nun als „nicht wettbewerbsverzerrend“ genehmigt – allerdings mit deutlichen Änderungen zum Ursprungsplan. Die Bundesregierung darf daher die geplanten 1,8 Milliarden Euro Zuschüsse für den Bau von 8.500 Schnellladesäulen als Förderung vergeben. Wer zum Zug kommen will, muss sich an einer Ausschreibung beteiligen und bestimmte Standards einhalten.
Ladestellenbetreiber wie Fastned, Ionity oder EWE hatten nach Bekanntwerden der Pläne zum Deutschlandnetz der Bundesregierung vorgeworfen, die geplanten Förderungen wären nicht EU-regelkonform, da in der Begründung von einem „Marktversagen“ ausgegangen worden ist. Ein solches liege den Betreibern zufolge angesichts des raschen Ausbaus nicht vor, es handle sich daher um eine nach EU-Recht unzulässige Beihilfe. Die Betreiber reichten eine Beschwerde bei der Wettbewerbskommission ein. Teilweise mit Erfolg – das Projekt wurde jetzt seitens der Kommission genehmigt, allerdings mit Änderungen. Damit hat sie festgestellt, dass die geplante staatliche Beihilfe den Binnenmarkt nicht unverhältnismäßig beeinflusst. Die Regierung habe ausreichend Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.
Diese Vorkehrungen betreffen vor allem den Preisdeckel: ursprünglich war eine Begrenzung auf maximal 44 Cent pro Kilowattstunde geplant – Unternehmen, die die Förderung in Anspruch nehmen wollten, dürften also nicht mehr für die abgegebene Kilowattstunde verlangen. Dieser Preis stammt allerdings aus dem Jahr 2021, zwischenzeitlich sind die Strompreise deutlich in die Höhe geschnellt. Daher sieht die Genehmigung nun vor, dass „die erhobenen Preise mit den Preisen vergleichbar sind, die bei ähnlichen bestehenden Infrastrukturen verlangt werden„. Die geförderten Schnellladesäulen dürfen also pro Kilowattstunde nicht billiger sein als bei nicht geförderten, aber eben auch nicht teurer.
Die Förderungen sollen insbesondere bewirken, dass im Nord- und Süd-Osten des Landes die immer noch riesigen Lücken im Schnellladenetz geschlossen werden. Ziel ist es, von jedem Ort in Deutschland aus innerhalb von zehn Minuten eine Schnellladesäule erreichen zu können – davon ist der Nord-Osten selbst auf Autobahnen noch meilenweit entfernt. Die nun genehmigten 8.500 Standorte sind zwar weniger als geplant – ursprünglich wollte man 10.000 Ladepunkte errichten lassen -, sollen aber genau dort gebaut werden, wo es noch weiße Flecken in der Versorgung gibt.
Der Bund finanziert den Bau, wird aber nicht selber Betreiber. Achtjährige Verträge mit den Betreibern („Charge Point Operators“) sorgen für eine langfristige Planungssicherheit. Wer bei der Ausschreibung Erfolg haben will, muss eine hohe Verfügbarkeit der Ladestellen sowie eine attraktive Ausstattung (z.B. Toiletten, etc.) bieten. Die Leistung der Ladepunkte muss mindestens 200 Kilowatt betragen. Bei weniger attraktiven Standorten gleicht der Bund die Verluste der Betreiber aus. Für den Ausbau stellt der Bund auch eigene Flächen zur Verfügung.
In einer ersten Ausschreibung werden die Standorte bis zum Jahr 2030 gesichert. In einer zweiten Phase will der Bund dafür sorgen, dass die Ladepunkte auch nach Auslaufen der Verträge zu nutzerfreundlichen Bedingungen verfügbar bleiben.
Quelle: heise.de – E-Mobilität: EU genehmigt 1,8 Milliarden Euro Förderung für deutsche Ladesäulen//auto-motor-sport.de – 1,8 Milliarden Euro für Schnelllade-Infrastruktur
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