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EU entscheidet: Neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 emissionsfrei

EU entscheidet: Neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 emissionsfrei

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Das EU-Parlament hat wie erwartet dem von vielen Medien „Verbrenner-Verbot“ getauften Gesetz zugestimmt, das die CO2-Reduktionsziele für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ regelt. Ab 2035 sollen diese emissionsfrei unterwegs sein. Ob dies jedoch final direkt am Fahrzeug oder in einem Gesamtzyklus betrachtet wird, lässt das Gesetz noch in letzter Konsequenz offen. Die EU-Kommission will zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob Verbrennermotoren mit klimaneutralen Treibstoffen wie aus grünem Wasserstoff gewonnenen E-Fuels oder auch BioCNG auch über 2035 hinaus in Neuwagen verbaut werden dürfen. Darauf hatte unter anderem die FDP gedrängt. Und es gibt einen weiteren kleinen „Notausgang“ für Verbrennerfreunde: Hersteller, die jährlich weniger als 1.000 Fahrzeuge produzieren, sollen auch über 2035 hinaus von den Verpflichtungen ausgenommen werden.

340 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen – so lautete das Abstimmungsergebnis der Abgeordneten in Straßburg am Dienstag. Die neuen Regeln ebneten den Weg zu dem CO2-Flottenziel der EU, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung des Parlaments. Demnach sollen neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 2035 emissionsfrei werden, das heißt, man wolle die CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 um 100 Prozent reduzieren. Zwischenziel bis 2030 ist es, die Emissionen bei Neuwagen um 55 Prozent und bei leichten Nutzfahrzeugen um 50 Prozent zu senken. Der Europarat muss nun dem Gesetz noch abschließend zustimmen.

Wichtige Maßnahmen sind laut EU-Parlament:

Die Kommission arbeitet bis 2025 eine Methode aus, um Daten zu CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf dem EU-Binnenmarkt zu bewerten und zu übermitteln. Dazu erstellt sie je nach Bedarf entsprechende Gesetzesvorschläge.
Bis Dezember 2026 vergleicht die Kommission laufend die Emissionsgrenzwerte mit den Daten zum tatsächlichen Kraftstoff- und Energieverbrauch. Sie erstattet außerdem Bericht über eine Methode zur Angleichung der herstellerspezifischen CO2-Emissionen und schlägt geeignete Folgemaßnahmen vor.
Hersteller, die pro Kalenderjahr nur kleine Mengen produzieren – also 1.000 bis 10.000 neue Pkw oder 1.000 bis 22.000 neue leichte Nutzfahrzeige –, können bis 2035 von den Verpflichtungen ausgenommen werden. Hersteller, die weniger als 1000 Neufahrzeuge pro Jahr produzieren, sind auch in Zukunft davon ausgenommen.
Der geltende Anreizmechanismus belohnt Hersteller, die mehr emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge verkaufen – also Fahrzeuge, die keine oder höchstens 50 g CO2/km verursachen, etwa Elektrofahrzeuge oder leistungsstarke aufladbare Hybridfahrzeuge, mit niedrigeren CO2-Reduktionszielen. Dieser Mechanismus wird nun an erwartete Absatztrends angepasst. Von 2025 bis 2029 liegt der Richtwert dafür bei 25 % für den Verkauf von neuen Pkw und bei 17 Prozent für neue leichte Nutzfahrzeuge. Ab 2030 werden keine Anreize dieser Art mehr gesetzt.
Ab Ende 2025 wird die Kommission alle zwei Jahre einen Bericht veröffentlichen, in dem sie die Fortschritte auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr bewertet.

„Diese Verordnung regt dazu an, emissionsfreie bzw. emissionsarme Fahrzeuge herzustellen. Vorgesehen ist darin die ehrgeizige Überarbeitung der Ziele für 2030 und das Ziel der Emissionsfreiheit bis 2035, das für die bis 2050 angestrebte Klimaneutralität von entscheidender Bedeutung ist. Diese Ziele schaffen Klarheit für die Automobilindustrie und regen Automobilhersteller zu Innovationen und Investitionen an. Emissionsfreie Autos zu kaufen und zu fahren wird für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger, und so entsteht auch schneller ein entsprechender Gebrauchtwagenmarkt. Damit wird nachhaltiges Autofahren für alle zugänglich.“ – Jan Huitema,EU-Berichterstatter

Quelle: Europäisches Parlament – Pressemitteilung vom 14.02.2023

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