Alle 60 Kilometer laden: EU einig bei Ladeinfrastruktur
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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die schwedische Ratspräsidentschaft haben sich auf verbindliche nationale Ziele für den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe für Pkw und Lkw geeinigt. So sollen sich bis 2026 an Europas Hauptverkehrsachsen mindestens alle 60 Kilometer Ladestationen für Elektroautos und alle 120 Kilometer für Lkw und Busse finden lassen.
„Der Verkehr war 2019 für etwa ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen in der EU verantwortlich, wovon 71,7 Prozent auf den Straßenverkehr entfielen“, so die Europäische Umweltagentur. Die neuen Vorschriften für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sind Teil des Pakets „Fit for 55 in 2030“, mit dem die EU im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken will. Vor diesem Hintergrund wurde am Dienstag eine vorläufige Einigung zwischen den Verhandlungsführern des Parlaments und des Rates erzielt, die die EU-Vorschriften zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe aktualisiert. Sie zielt darauf ab, den Einsatz von Auflade- oder alternativen Tankstellen für Pkw und Lkw auszuweiten und Europa seinem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 näherzubringen.
Auch Wasserstofftankstellen sind Teil der Regelung
Die informelle Vereinbarung legt verbindliche nationale Mindestziele für den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe fest und fordert die EU-Länder auf, ihre Pläne zum Erreichen dieser Ziele vorzulegen. Während der Verhandlungen konnten die Abgeordneten erreichen, dass bis 2026 mindestens alle 60 km entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes „TEN-V“ (siehe Abbildung) Ladestationen für Elektroautos mit einer Leistung von mindestens 400 kW aufgestellt werden müssen, wobei die Leistung des Netzes bis 2028 auf 600 kW erhöht werden soll.
Für Lkw und Busse gilt die Vorschrift, dass alle 120 km eine Ladestation vorhanden sein muss, doch sollen diese Stationen bis 2028 auf der Hälfte der Hauptverkehrsstraßen in der EU installiert werden, und zwar je nach Straße mit einer Leistung von 1400 kW bis 2800 kW, heißt es in der Vereinbarung. Hinzu kommen ab 2028 zwei Ladestationen für Lkw auf sicheren Parkplätzen.
Für Regionen in äußerster Randlage, Inseln und Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen sollen bestimmte Ausnahmeregelungen gelten. Die Verhandlungsführer einigten sich außerdem darauf, bis 2031 mindestens alle 200 km Wasserstofftankstellen entlang des TEN-V-Kernnetzes einzurichten.
Das sogenannte „TEN-V“-Verkehrsnetz | Bild: Europäische Kommission
Einfaches Aufladen und Bezahlen im Fokus
Die Nutzer von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen müssen in der Lage sein, an den Tankstellen einfach und bequem zu bezahlen (mit Zahlungskarten, kontaktlosen Geräten oder in bestimmten Fällen mit einem QR-Code). „Der Preis für die ‚Kraftstoffe‘ muss pro kWh, pro Minute/Sitzung oder pro kg angezeigt werden, angemessen, leicht und eindeutig vergleichbar, transparent und nicht diskriminierend sein“, heißt es in der Vereinbarung. Die Abgeordneten haben sichergestellt, dass die Kommission bis 2027 eine EU-Datenbank für alternative Kraftstoffe einrichten wird, um den Verbrauchern Informationen über die Verfügbarkeit, die Wartezeiten und die Preise an den verschiedenen Tankstellen zu geben.
„Wir müssen den Verkehrssektor dekarbonisieren, der immer noch für einen großen Teil der Emissionen verantwortlich ist. Alternative und nachhaltige Kraftstoffe und der Aufbau der richtigen Infrastruktur sind der Schlüssel für den Übergang zu einem klimaneutralen Europa. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ohne weitere Verzögerung aufzubauen und sicherzustellen, dass das Fahren und Aufladen eines Fahrzeugs der neuen Generation genauso einfach und bequem ist wie bei einem Fahrzeug, das mit Benzin betrieben wird“, erklärt Ismail Ertug, der Berichterstatter des Europäischen Parlaments.
Die informelle Einigung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe muss noch vom Ausschuss der ständigen Vertreter des Rates und vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Parlaments gebilligt werden, bevor das Parlament und der Rat als Ganzes zustimmen.
Quellen: Europäisches Parlament – Pressemitteilung vom 28.03.2023
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