BEM kritisiert neuen Entwurf zur Ladesäulenverordnung
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Der Bundesverband eMobilität (BEM) hat kürzlich eine Stellungnahme zum Entwurf der Dritten Ladesäulenverordnung (LSV) veröffentlicht, in der er seine Bedenken und Forderungen im Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Ladesäulenverordnung darlegt. Der BEM ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen.
Die Ladesäulenverordnung hat zum Ziel, die Ladeinfrastruktur für E-Autos in Deutschland zu vereinheitlichen und somit den Zugang zu Ladepunkten für alle Nutzer zu erleichtern. Damit setzt Deutschland als erstes Land in der Europäischen Union entsprechende EU-Richtlinien um, um bundesweit einheitliches Laden von Elektroautos zu ermöglichen. Der Fokus liegt auf der Einführung von standardisierten Schnittstellen, der Vereinfachung von Abrechnungs- und Autorisierungsprozessen sowie der Erweiterung der Zugänglichkeit von Ladepunkten für verschiedene Fahrzeugklassen.
Neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sollten eigentlich – so war es ursprünglich geplant – ab 1. Juli 2023 über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, die das Übermitteln des Standorts sowie von Daten zu Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit ermöglichen. Zudem sollen öffentliche Ladepunkte mit Kartenlesegeräten und PIN-Pads ausgestattet sein, um bargeldloses Zahlen über gängige Debit- oder Kreditkartensysteme zu ermöglichen. Im Entwurf zur dritten Ladesäulenverordnung soll das teilweise geändert werden.
Der BEM äußert in seiner Stellungnahme Bedenken gegen die geplante Fristverlängerung für die Implementierung von einheitlichen Bezahlsystemen an öffentlicher Ladeinfrastruktur. Diese soll bis zum 1. Juli 2024 verlängert werden. Der Verband befürchtet, dass eine solche Verlängerung nachhaltige Qualitätsschäden im Ladenetz verursachen könnte und Unternehmen, die fristgemäß und gesetzeskonform investiert haben, benachteiligt werden. Darüber hinaus spricht sich der BEM für eine Vereinfachung des Mess- und Eichrechts aus und fordert mehr Prozessklarheit für Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur.
Weiter schlägt der Verband vor, die Ladesäulenverordnung auf Fahrzeugklassen L und O auszudehnen, zu denen unter anderem Leichtfahrzeuge wie Motorräder gehören. Da sich die Transportindustrie auch auf den Einsatz von elektrischen Anhängern (eTrailern) vorbereitet, sollten deren Anforderungen an Ladeeinrichtungen ebenfalls berücksichtigt werden.
Abschließend fordert der BEM eine umfassendere Datenerfassung und -bereitstellung, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Ladeinfrastrukturen zu verbessern. Dies würde es Nutzern ermöglichen, bessere Entscheidungen in Bezug auf Ladestationen und Ladevorgänge zu treffen, während gleichzeitig die Wettbewerbsbedingungen für Betreiber von Ladeinfrastrukturen verbessert würden.
Die Ladesäulenverordnung hat das Potenzial, einen transparenten und einheitlichen Markt für Elektromobilität in Deutschland zu schaffen, von dem die Verbraucher am meisten profitieren würden. Allerdings gibt es auch Kritikpunkte an der Verordnung, wie zum Beispiel die Tatsache, dass Ladesäulen, die vor dem 1. Juli 2023 in Betrieb gehen, nicht nachgerüstet werden müssen. Dies bedeutet, dass auch nach diesem Datum weiterhin Ladestationen ohne Kartenlesegerät und Möglichkeit zum Datenaustausch in Gebrauch sein werden.
Die Diskussion rund um die Ladesäulenverordnung ist ein gutes Signal. Durch die Zusammenarbeit von Interessenvertretern wie dem BEM, der Politik und anderen Akteuren in der Elektromobilitätsbranche können zukünftige Änderungen der Verordnung dazu beitragen, das wir endlich, hoffentlich europaweit einheitliche und einfache Ladelösungen für Elektroautos bekommen.
Quelle: BEM – Pressemitteilung / Virta.global: Die neue Ladesäulenverordnung und was sie für den Ladebetrieb bedeutet
Der Beitrag BEM kritisiert neuen Entwurf zur Ladesäulenverordnung erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.