VDA: Handelsabkommen bedroht europäische E-Auto-Industrie
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Die verstärkten Ursprungsregeln für Hybrid– und vollelektrische Fahrzeuge im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich müssen dringend angepasst werden. Dies ist die Forderung des Verbands der Automobilindustrie (VDA), der betont, dass diese Regeln in der Praxis erfüllbar sein müssen und die notwendige Infrastruktur sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich vorhanden sein muss.
Der VDA hatte bereits vor der Umsetzung des TCA gewarnt und darauf hingewiesen, dass es an der notwendigen Infrastruktur für die Einhaltung dieser Regeln in der EU und dem Vereinigten Königreich mangelt. Vor allem die Lokalisierung von aktivem Kathodenmaterial, ein wesentlicher Bestandteil für die Produktion von Batterien für Elektrofahrzeuge, wird voraussichtlich nicht bis Ende 2023 innerhalb der EU oder des Vereinigten Königreichs abgeschlossen sein.
Die Folgen dieser Verzögerungen könnten gravierend sein. Insbesondere drohen Zollzahlungen sowohl bei der Ausfuhr von E-Autos in das Vereinigte Königreich als auch beim Export aus dem Vereinigten Königreich. Dies stellt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für die europäische Automobilindustrie gegenüber ihren asiatischen Wettbewerbern auf dem wichtigen britischen Markt dar.
Ferner würde eine solche Situation auch den Aufschwung der E-Mobilität sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU gefährden. Die gesamte EU-Lieferkette, einschließlich der EU-Batterielieferanten, würde negativ betroffen sein, sollten die Ursprungsregeln 2024 unverändert in Kraft treten. Dies könnte die europäische Wettbewerbsfähigkeit erheblich einschränken und die EU als Standort für die Batteriezellproduktion ins Hintertreffen bringen.
Um dieses Negativszenario zu vermeiden, schlägt der VDA vor, die derzeitigen Ursprungsregeln in einem ersten Schritt bis Ende 2026 zu verlängern. Dadurch würden die Hersteller mehr Zeit bekommen, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen und sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Letztendlich besteht das ultimative Ziel darin, die Transformation in Richtung E-Mobilität zu unterstützen und nicht auszubremsen. Daher ist es entscheidend, dass die Ursprungsregeln schnell an die realen Gegebenheiten und Entwicklungen im Aufbau der europäischen Batteriefertigungskapazitäten angepasst werden.
Quelle: VDA – Pressemitteilung vom 19.05.2023
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