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EU will Batterien nachhaltiger, langlebiger und leistungsfähiger machen

EU will Batterien nachhaltiger, langlebiger und leistungsfähiger machen

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Vor wenigen Tagen hat das Europäische Parlament neue Vorschriften für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet. Mit 587 zu 9 Stimmen bei 20 Enthaltungen billigten die Abgeordneten eine mit dem Rat erzielte Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien.

Das neue Gesetz berücksichtige technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in diesem Sektor und werde den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken, vom Design bis zum Ende der Lebensdauer. Nach der endgültigen Abstimmung im Plenum muss der Rat den Text nun förmlich billigen, bevor er kurz darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Erstmals verfügen wir über eine Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebensweg eines Produkts abdeckt – ein Ansatz, der sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut ist“, kommentiert Berichterstatter Achille Variati (S&D, IT). Die EU-Verantwortlichen haben sich auf Maßnahmen geeinigt, die erheblichen Nutzen für die Verbraucher bieten sollen: „Batterien werden gut funktionieren, sicherer sein und sich leichter entfernen lassen“, so Variati. Das übergeordnete Ziel sei „der Aufbau einer robusten EU-Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium, und eines wettbewerbsfähigen Industriesektors insgesamt, der in den kommenden Jahrzehnten für die Energiewende und die strategische Autonomie unseres Kontinents von entscheidender Bedeutung ist.“ Diese Maßnahmen könnten, so Variati, als Richtschnur für den gesamten globalen Batteriemarkt dienen.

Die wichtigsten Maßnahmen, die in der Verordnung vorgesehen sind

Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher:innen sie selbst leicht entfernen und ersetzen können;
Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für KMU;
Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen: für Gerätebatterien 45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031;
Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien: Lithium 50 Prozent bis 2027 und 80 Prozent bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel 90 Prozent bis 2027 und 95 Prozent bis 2031;
Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien: acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung: 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 6 Prozent für Lithium und 6 Prozent für Nickel; 13 Jahre nach Inkrafttreten: 26 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 12 Prozent für Lithium und 15 Prozent für Nickel.

Bereits im Dezember 2020 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien vor. Ziel des Vorschlags ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die ökologischen und sozialen Auswirkungen in allen Phasen des Lebenswegs von Batterien zu verringern. Die Initiative ist eng mit dem europäischen Grünen Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie verknüpft.

Quelle: Europäisches Parlament / Pressemitteilung vom 14.06.2023

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