E-Mobilität bei Unternehmen: Details zur neuen Förderung
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Nachdem kürzlich die Details zum neuen Förderprogramm für die private Kombination aus Elektroauto, Wallbox, Photovoltaikanlage und Speicher vorgestellt wurden, hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur nun nähere Informationen zum Förderprogramm für Unternehmen vorgestellt. Gefördert werden demnach gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Das BMDV-Förderprogramm richte sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Neben Ladepunkten für Pkw seien erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt. Für den Aufruf stehe ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, sagte: „Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen. Mit unserer Förderung unterstützen wir den wichtigen Schritt und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität.“
Anträge sind ab sofort möglich
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, werde das neue Förderprogramm inhaltlich begleiten. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolge über den Projektträger Jülich (PtJ).
Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, sagte: „Die Elektrifizierung gewerblicher Flotten ist entscheidend für den Hochlauf der Elektromobilität. Mit diesem neuen Förderprogramm erweitern wir die Ladeinfrastruktur-Förderlandschaft des BMDV um ein ökonomisch sehr wichtiges Ladeszenario. Einfach schnellladen am Depot, Betriebshof oder Firmenflottenparkplatz wird so zur Realität.“
Antragsberechtigt sind demnach Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei seien folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (zum Beispiel elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau. Anträge könnten ab sofort über den Projektträger Jülich gestellt werden.
Folgende Details zur Förderung hat die Nationale Leitstelle zudem veröffentlicht:
• Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
• Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
• Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Millionen Euro begrenzt.
• Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent.
• Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
• Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
• Nicht förderfähig sind unter anderem. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
• Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
• Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
• Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
• Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenslaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.
Quelle: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur – Pressemitteilung vom 18. September 2023
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