Absatzeinbruch bei Wallboxen: Nicht jedes Schnäppchen ist sinnvoll
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Während des KfW-Förderprogramms 440, das im September 2021 endete, haben sich viele Eigenheimbesitzer eine Wallbox zugelegt. Die Ladevorrichtungen für zuhause waren stark nachgefragt und entsprechend teuer, da waren 900 Euro vom Staat eine willkommene Subvention.
Inzwischen ist die Nachfrage stark zurückgegangen, im Jahr 2022 waren zumindest noch gewerbliche AC-Ladepunkte gefördert worden, heute nur noch DC-Ladepunkte – und wegen der Haushaltssperre 2024 vielleicht gar keine mehr. Die niedrige Nachfrage bedingt inzwischen niedrige Preise – allerdings sollten Schnäppchenjäger einige Dinge beachten.
„Im Elektrogroßhandel war das Geschäft mit Wandladestationen allein im ersten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahr um 70 Prozent eingebrochen“, berichtet das Handelsblatt mit Verweis auf die Gesellschaft für Konsumforschung GfK in Nürnberg. Im zweiten Quartal betrug das Minus immer noch 57 Prozent. „Die aktuell schwächere Nachfrage in Deutschland ist ein vorübergehender Effekt, der auf das Vakuum zurückzuführen ist, das durch den Wegfall der hiesigen staatlichen Anreize entstanden ist“, sagte der Geschäftsführer eines Wallbox-Herstellers dem Handelsblatt.
Neue Regelung ab Januar
Experten stellen fest, dass durch die staatlichen Anreize ein künstlich aufgebauschter Markt entstanden sei. Viele Wallbox-Anbieter schossen wie Pilze aus dem Boden – und einige von ihnen sind nach der Goldgräber-Phase wieder von der Bildfläche verschwunden. Die verbliebenen Anbieter sitzen mitunter auf hohen Lagerbeständen und bieten ihre Ware teilweise mit hohen Preisnachlässen – das Handelsblatt berichtet von bis zu 50 Prozent – den potentiellen Kunden an. Kein Wunder, werden sie nicht in Kürze verkauft, dürften manche davon zumindest auf dem deutschen Markt nutzlos werden.
Dabei gilt es aber dringend zu beachten, dass sich die Technik in den vergangenen Jahren schnell weiterentwickelt hat. So kann es nicht nur sein, dass eine aus dem Lagerbestand eines Anbieters erworbene Wallbox nicht kompatibel mit aktuellen Apps ist und smarte Funktionen missen lässt, die inzwischen Standard sind. Im neuen Jahr muss eine neu installierte Wallbox allerdings vom Netzbetreiber drosselbar sein. Ist sie es nicht, darf sie voraussichtlich gar nicht erst installiert werden. Dies sieht der Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes vor, der die Tage wegen teils unsachlicher Berichterstattung für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Wir haben hier aufbereitet, was wirklich auf Verbraucher zukommt – und geben Entwarnung.
Quelle: Handelsblatt – „Absatz eingebrochen: Wallboxen sind jetzt deutlich günstiger“
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