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EU und UK: Wohl drei weitere Jahre keine Zölle auf E-Autos

EU und UK: Wohl drei weitere Jahre keine Zölle auf E-Autos

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Die EU-Kommission hat dem Europäischen Rat eine spezifische einmalige Verlängerung der geltenden Ursprungsregeln für Elektroautos und Batterien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bis zum 31. Dezember 2026 vorgeschlagen. Eigentlich wäre die Verabredung des zollfreien Handels von E-Autos zwischen der EU und dem UK am Jahresende ausgelaufen. Dieser Vorschlag berühre nicht die umfassenderen Ursprungsregeln des Handels- und Kooperationsabkommens, die wie geplant ab 2027 gelten werden, heißt es weiterhin. Darüber hinaus stellt die Kommission zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu drei Milliarden Euro bereit, um die Batterieindustrie in der EU anzukurbeln.

Die Ursprungsregeln für Elektroautos und Batterien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens wurden 2020 konzipiert, um Anreize für Investitionen in die Batterieherstellung in der EU zu schaffen. Die 2020 nicht vorhersehbaren Umstände – darunter die Aggression Russlands gegen die Ukraine, die Auswirkungen von Covid-19 auf Lieferketten und der zunehmende Wettbewerb durch neue internationale Subventionsregelungen – hätten zu einer Situation geführt, in der das europäische Batterie-Ökosystem langsamer ausgebaut wurde als zunächst angenommen, führt die Kommission aus.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Bedenken in der europäischen Automobil-, Batterie- und Chemieindustrie habe die Kommission ihren Vorschlag für einen Beschluss des Rates verabschiedet. Gleichzeitig bekräftigt die Kommission ihr politisches Engagement und ihre strategische Unterstützung für die weitere Förderung der Batterieproduktion in der EU.

Zu diesem Zweck wird die Kommission für drei Jahre Finanzmittel in Höhe von bis zu drei Milliarden Euro für die nachhaltigsten europäischen Batteriehersteller bereitstellen. Dies soll erhebliche Ausstrahlungseffekte auf die gesamte europäische Batterie-Wertschöpfungskette haben, insbesondere auf das vorgelagerte Segment, und die Produktion von Elektroautos in Europa unterstützen.

Der Vorschlag wird nun im Rat erörtert. Mit dem Beschluss des Rates kann der Standpunkt der EU im Partnerschaftsrat, dem höchsten Beschlussfassungsgremium des Handels- und Kooperationsabkommens, festgelegt werden. Die Lösung wurde so auch von Großbritannien bereits gefordert, eine entsprechende Verabschiedung gilt nun als sehr wahrscheinlich.

Habeck hatte sich für diese Lösung stark gemacht

Zuletzt hatte auch Deutschlands Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf eine Verlängerung der Vereinbarung gedrängt. Wenn die Zollbefreiung wegfallen würde, wären ab 2024 britische E-Autos in der EU, aber auch europäische E-Autos in Großbritannien um zehn Prozent teurer. Für die deutschen Autobauer ist Großbritannien weiterhin ein lukrativer Markt, sollten die Fahrzeuge jedoch ab Januar teurer werden, drohen sie Marktanteile einzubüßen. Doch auch die britischen Autobauer setzen zunehmend auf Elektromobilität und möchten ihre Fahrzeuge ebenfalls zu wettbewerbsfähigen Preisen innerhalb der EU anbieten können.

Elektroautos sind von dieser Problematik besonders betroffen, weil vor allem die Batterien, aber teilweise auch andere spezielle Komponenten, bislang kaum in Europa, sondern allen voran in China gefertigt werden. Auch kooperieren viele europäische Hersteller gezielt innerhalb von Joint Ventures mit chinesischen Unternehmen. So knacken Elektroautos besonders schnell die Marke von mehr als 45 Prozent Wertschöpfung außerhalb Europas, ab der Zölle fällig sein sollen. Laut Bloomberg befürchten die Autohersteller in der EU und UK, ohne entsprechende Verlängerung insgesamt 4,3 Milliarden Euro einzubüßen.

Quelle: Europäische Kommission – Pressemitteilung vom 6. Dezember 2023 // Electrive – „Für E-Auto-Zölle zwischen EU und UK zeichnen sich drei Jahre Aufschub ab“

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