Strompreis an Ladesäulen bald deutlich sichtbar
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Wie Edison berichtet, plant die Bundesregierung wohl Änderungen in der Ladesäulenverordnung. Ein neuer Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium sieht vor, dass Betreiber von Schnellladestationen den Strompreis deutlich anzeigen müssen. Diese Neuerung soll das deutsche Recht an die europäische Richtlinie zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) anpassen.
Kurzum, künftig müssen Betreiber von Schnellladestationen in Deutschland, welche eine Leistung von über 50 kW bieten, den Strompreis klar erkennbar anzeigen. Diese Information kann entweder über Aufkleber oder eine digitale Preistafel erfolgen, ähnlich wie an Tankstellen. Klar geregelt scheint, dass QR-Codes an der Ladesäule nicht mehr ausreichen. In Ländern wie Frankreich, Norwegen und Schweden sind bereits eine Vielzahl solcher Anzeigetafeln installiert. Deutschland hinkt hier noch hinterher.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Entwurfs betrifft das Bezahlsystem. Neue Schnellladestationen ab 50 kW müssen seit April über ein Terminal zur Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte verfügen. Bereits bestehende Schnellladestationen entlang des europäischen TEN-V-Straßennetzes müssen bis 2027 mit einem solchen Terminal nachgerüstet werden.
Mit diesen neuen Regelungen möchte die Bundesregierung den Ausbau der Infrastruktur für Elektroautos vorantreiben und sicherstellen, dass Elektroautofahrer besser informiert sind und komfortabler laden können. Ein Ziel der Richtlinie ist, bis 2025 alle 60 Kilometer entlang der wichtigsten Verkehrskorridore Schnellladepunkte für Elektroautos zu errichten. Der Referentenentwurf betont, dass diese Richtlinie bereits seit dem 13. April 2024 in der EU gilt. Eben diese Richtlinie hat viele Fragen innerhalb der Ladesäulenbranche aufgeworfen. Die EU hat daraufhin 33 Fragen und Antworten zu Artikel 5 der Richtlinie veröffentlicht, um Klarheit zu schaffen. Diese können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Quelle: edison – Strompreis muss künftig deutlich angezeigt werden
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