EU-Vorhaben zur Umweltfreundlichkeit von Autobatterien stößt auf Kritik
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Die Frage, wie umweltfreundlich Batterien von Elektroautos sind, soll auf höchster Ebene aus Brüssel entschieden werden. Die Europäische Kommission plant eine Änderung der EU-Batterieverordnung, die die Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Batterien für Elektroautos grundlegend verändern würde. Ab 2027 soll nicht mehr der tatsächlich eingesetzte Strom als Berechnungsgrundlage dienen, sondern der nationale Strommix. Die deutsche Automobilindustrie ist damit gar nicht einverstanden.
Die EU-Batterieverordnung, die im August 2023 in Kraft trat und deren Hauptbestimmungen seit Mitte Februar 2024 gelten, zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Umweltauswirkungen von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus zu regulieren. Die Verordnung umfasst eine Reihe von Maßnahmen, darunter verpflichtende Erklärungen und Kennzeichnungen bezüglich der Batteriebauteile und des Rezyklatanteils sowie die Einführung eines elektronischen Batteriepasses.
Der neue Vorschlag der EU-Kommission sieht außerdem vor, dass bei der Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Autobatterien künftig der durchschnittliche nationale Strommix zugrunde gelegt werden soll. Das würde bedeuten, dass Länder mit einem höheren Anteil an fossilen Energieträgern in ihrer Stromproduktion, so wie Deutschland, bei dieser Berechnung schlechter weg kämen. Im Jahr 2023 stammten etwa 40 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms noch immer aus fossilen Energieträgern wie Kohle und Gas.
Die deutsche Automobilindustrie, vertreten durch den Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA), kritisiert diesen Vorschlag scharf. Hildegard Müller, Präsidentin des VDA, argumentiert, dass dieser Ansatz im Widerspruch zu den Bemühungen der Industrie stehe, den CO2-Fußabdruck von Autos über den gesamten Lebenszyklus zu reduzieren. Sie betont, dass bei Elektroautos ein großer Teil der CO2-Emissionen in der Herstellungsphase anfällt, wobei die Produktion der Batterien eine wesentliche Rolle spielt.
Die Autoindustrie befürchtet, dass dieser neue Berechnungsansatz Investitionen in Batteriefabriken mit besonders niedrigem CO2-Fußabdruck behindern könnte. Das könnte beispielsweise Auswirkungen auf die in Bau befindliche Zellfabrik von Northvolt im schleswig-holsteinischen Heide haben. Zudem argumentiert die Branche, dass ihre Bemühungen, durch Einzelverträge mit Stromanbietern (Power Purchase Agreements, PPAs) ökologischer zu produzieren, nicht angemessen berücksichtigt würden.
Der VDA kritisiert außerdem, dass der vorgeschlagene Ansatz im Widerspruch zu anderen EU-Strategien steht, wie der Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien oder der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II. Diese Richtlinien zielen darauf ab, Anreize für Unternehmen zu schaffen, in den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung zu investieren.
Als Alternative schlägt der VDA vor, Stromabnahmeverträge und Stromzertifikate anzuerkennen, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Zudem plädiert der Verband dafür, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix, beispielsweise auf EU-Ebene, als Standardansatz zu verwenden.
Die endgültige Entscheidung über die Änderung der Berechnungsmethode für den CO2-Fußabdruck von Autobatterien steht noch aus. Die Kritik der Automobilindustrie könnten also noch Gehör bei der EU finden. Noch ist nicht vorherzusehen, welche Auswirkungen die endgültige Regelung auf die Produktion und den Markt für Elektroautos haben wird.
Quelle: electrive.net – EU-Batterieverordnung: Zoff um Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Autoakkus / Quelle: VDA – VDA-Präsidentin Hildegard Müller zur EU-Batterieverordnung
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