VW-Haustarifvertrag aufgelöst: Was Arbeitnehmer erwartet
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Für die zukünftige Ausrichtung des VW-Konzerns habe Blume „klare Vorstellungen: Volkswagen soll zum weltweit führenden automobilen Technologiekonzern aufgebaut werden“, der die „besten Technologien und Services nachhaltig in die Gesellschaft“ bringen soll. Doch zuvor muss VW sich neu erfinden, und vor allem Kosten einsparen. Hierfür geht der Konzern nun konsequent die nächsten Schritte. Volkswagen hat den Haustarifvertrag mit seiner Belegschaft aufgelöst, wie die Automobilwoche berichtet. Damit ist ein wichtiger Schritt hin zu möglichen betriebsbedingten Kündigungen getan.
Die seit über 30 Jahren geltende Beschäftigungssicherung im Unternehmen könnte damit enden. Der Betriebsrat zeigt sich alarmiert und spricht von einem „Tabubruch“. Für die Arbeitnehmervertreter steht ein „historisches Kräftemessen“ mit der Unternehmensführung bevor. Die Kündigung des Tarifvertrags wurde am Dienstag offiziell, als ein entsprechendes Schreiben bei der IG Metall in Hannover einging. Thorsten Gröger, der IG Metall-Bezirksleiter in Niedersachsen, sieht darin einen „beispiellosen Angriff auf das gemeinsame Tarifwerk“. Er betont, dass Volkswagen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf eine harte Probe stellt.
Der Betriebsrat von Volkswagen kündigt an, sich gegen die Pläne des Managements zur Wehr zu setzen. Daniela Cavallo, die Vorsitzende des Betriebsrats, erklärt, dass es „mit uns keine betriebsbedingten Kündigungen geben“ werde. Diese Stellungnahme wurde in einer Sonderausgabe des Betriebsratsblatts „Mitbestimmen!“ veröffentlicht und an rund 130.000 Beschäftigte in Deutschland verschickt. Trotz der deutlichen Kritik bleibt der Betriebsrat gesprächsbereit. Es gibt weiterhin die Bereitschaft, gemeinsam mit der IG Metall in Verhandlungen zu treten. Diese sollen noch im September beginnen, wie im Betriebsratsblatt gefordert wird. Beide Seiten drängen darauf, eine Lösung zu finden.
VW: Betriebsbedingte Kündigungen erst ab Mitte 2025 zu erwarten
Der Betriebsrat geht allerdings nicht davon aus, dass es kurzfristig zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Laut Tarifrecht bestehen Klauseln, die einen solchen Schritt zunächst verhindern. Nach der Kündigung des Haustarifvertrags zum Jahresende bleibt beiden Seiten ein Zeitraum von sechs Monaten, um eine neue Einigung zu erzielen. Erst ab Mitte 2025 könnten betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.
Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, könnte Volkswagen dennoch versuchen, betriebsbedingte Kündigungen durchzusetzen. Doch der Betriebsrat warnt: „Dann stehen aber noch lange nicht die ersten Kolleginnen und Kollegen auf der Straße.“ Das Unternehmen müsste zunächst Verhandlungen über einen Sozialplan führen, um die genauen Modalitäten der Kündigungen festzulegen. Die kommenden Monate könnten entscheidend dafür sein, wie sich die Situation für die Beschäftigten weiterentwickelt.
Quelle: Automobilwoche – VW kündigt Tarifvertrag und Beschäftigungssicherung
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