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EU-Kommission passt Strafzölle für China E-Autos erneut an

EU-Kommission passt Strafzölle für China E-Autos erneut an

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Die Europäische Union passt ihre Zölle für Elektroautos, die von Tesla und anderen Herstellern aus China importiert werden, nach unten an, wie Automotive News Europe berichtet. Die ursprünglich vorgeschlagenen Zollsätze werden aufgrund neuer Informationen, die von den betroffenen Unternehmen vorgelegt wurden, revidiert. Diese Änderungen betreffen vor allem Tesla, Geely und andere große Automobilhersteller. Jedoch profitiert nicht jeder Hersteller davon.

Der für Tesla vorgesehene Zollsatz sinkt von zuvor 9 Prozent auf nunmehr 7,8 Prozent. Für den chinesischen Autobauer BYD bleibt der Zoll bei 17 Prozent unverändert. Geely muss künftig einen Satz von 18,8 Prozent statt der bisherigen 19,3 Prozent zahlen. Für SAIC und weitere Firmen, die nicht an der Anti-Subventionsuntersuchung der EU zu Elektroautos aus China mitgewirkt haben, wird ein Höchstzollsatz von 35,3 Prozent erhoben. Dabei stellt diese Anpassung nach unten mittlerweile die zweite Anpassung in kurzer Zeit dar.

Diese zusätzlichen Abgaben kommen zu den bestehenden Zöllen von 10 Prozent hinzu, die chinesische Exporteure bereits entrichten müssen. Die Änderungen resultieren aus neuen Informationen, die von Unternehmen bereitgestellt wurden. China und die betroffenen Firmen hatten eine Frist von zehn Tagen, um ihre Stellungnahmen zu den neuen Zollsätzen einzureichen. Die Europäische Kommission berücksichtigte diese, um die revidierten Sätze festzulegen. Um die Darstellung der vergangenen Strafzoll-Senkung aufzugreifen, die Abstufung seit Beginn:

BYD: Von 17,4 auf 17,0 Prozent weiterhin 17,0 Prozent
Geely: Von 19,9 auf 19,3 Prozent nun 18,8 Prozent
SAIC/ MG: Von 37,6 auf 36,3 Prozent nun 35,3 Prozent
andere: Von 37,6 auf 36,3 Prozent mittlerweile 35,3 Prozent

Unternehmen, die nicht kooperierten, sehen sich weiterhin dem höchsten Aufschlag von 35,3 Prozent gegenüber. Somit fand hier auch eine minimale Anpassung nach unten statt. Unverändert bleibe die Tatsache, dass keine ausreichenden rechtlichen Voraussetzungen für eine rückwirkende Zollerhebung vorhanden sind. Daher sollen weder die vorläufigen Zölle noch die Zölle auf bereits erfasste Einfuhren rückwirkend gelten. Aber es gilt, dass sich die Zollsätze weiter ändern können, da die Gespräche zwischen der EU und den beteiligten Parteien andauern und weitere Informationen erwartet werden.

Die endgültigen Abgaben unterliegen der Zustimmung der 27 EU-Staaten. Die neuen Regeln sollen ab dem 30. Oktober gelten und für fünf Jahre in Kraft bleiben, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit von 15 EU-Mitgliedern, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, stimmt dagegen. Eine solche Mehrheit ist jedoch schwer zu erreichen, auch wenn das Thema politisch heikel ist. Einige Länder, darunter Deutschland und Ungarn, haben sich gegen die neuen Zölle ausgesprochen.

Quelle: Automotive News Europe – EU said to lower proposed tariffs on Tesla, Geely EVs from China

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